Nau: Verena Herzog äussert sich zum EU-Waffenrecht

Das neue EU-Waffenrecht bewegt die Schweiz. Am 19. Mai entscheidet das Volk. Ein Kommentar von SVP-Nationalrätin Verena Herzog:
https://www.nau.ch/news/stimmen-der-schweiz/verena-herzog-aussert-sich-zum-eu-waffenrecht-65501445
Wollen wir den privaten Waffenbesitz und damit verbunden das Schiess- und Schützen- und letztlich das Milizwesen dem Schengen-Abkommen opfern? Wollen wir dem Hauptziel der EU in die Hände spielen und einem zukünftigen generellen Verbot für den privaten Waffenbesitz Tür und Tor öffnen?
Der EU ging und geht es, nach den Terroranschlägen von Paris und andern Städten in Europa nur halbherzig darum die Gefährdung durch Terrorismus wirklich in den Griff zu bekommen. Ein Verbot von halbautomatischen Waffen dient lediglich dazu, einen nächsten Schritt zur endgültigen Entwaffnung der Bevölkerung zu machen.
Der private Waffenbesitz der Bevölkerung ist schon seit der Gründung der EU den verantwortlichen Kommissaren in Brüssel ein grosser Dorn im Auge. Wer Angst vor seinen Bürgerinnen und Bürger hat, greift daher sehr gerne als erstes und wichtigstes Mittel zu deren Entwaffnung. Vertrauen in ihre Bevölkerung hatten die Schergen in Brüssel noch nie. Demokratie in der schweizerischen Form ist diesen Politikern suspekt und sie verstehen es auch nicht.
Dass man nun gleichzeitig der aufmüpfigen Schweiz noch ihre Werte und Traditionen wegnehmen kann, indem man die Schweizerinnen und Schweizer entwaffnen und damit auch das Milizwesen massiv schwächt, kommt Brüssel sehr gelegen.
Interessanterweise wurde aber die Drohkeule -Schengen Rauswurf- durch die EU Kommission noch gar nicht geschwenkt. Diese Drohkulisse ist eine rein schweizerische Erfindung der Befürworter einer Gesetzesverschärfung im Pulverdampf des Abstimmungskampfs. Die Kommissäre in Brüssel spielen das Spiel sehr geschickt, indem Sie dafür sorgen, dass wir uns in der Schweiz die Köpfe selbst einschlagen.
Da mache ich nicht mit. Deshalb klar nein zum EU-Waffenrecht!

Editorial SVP Schweiz: Hände weg vom freien Wort: Referendum gegen Zensurgesetz!

National- und Ständerat haben in der Wintersession 2018 – gegen den Willen der SVP – beschlossen, die Rassismus-Strafnorm um den schwammigen Begriff der «sexuellen Orientierung» zu erweitern. Es drohen Busse oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Ein überparteiliches Komitee hat gegen die Meinungs- und Redefreiheit durch dieses «Zensurgesetz» das Referendum ergriffen. Die Unterschriftensammlung darf nicht scheitern – auch wenn der Gegenwind eisig ist! Diesen Gefallen dürfen wir der Gegenseite, die uns höhnisch als «reaktionäre Affen» beschimpft (Lesbenorganisation Schweiz), nicht tun.
zum Editorial auf svp.ch

SSVO: Würde und Selbstwertgefühl durch eigenes Erwerbseinkommen

Die körperliche und psychische Gesundheit ist das höchste Gut für jeden Menschen. Je jünger der Mensch, desto folgenreicher ist seine Gesundheit. Sie ist eine bedeutende Grundlage für das ganze Leben, das noch vor ihm liegt. Besonders durch die 5. IVG-Revision, mit dem Ziel der verstärkten Ausrichtung auf die Eingliederung, ist es der Invalidenversicherung gelungen, die Anzahl der Neuberentungen zu senken.
Kommentar im SSVO (PDF)

Unnötiger Export von Sozialleistungen und Diskriminierung von Schweizer Familien verhindern

Jährlich fliessen Millionensummen für Familienzulagen in den EU-Raum, Tendenz steigend. Mit einer einfachen Lösung wäre es künftig möglich, personenfreizügigkeitskonform Familienzulagen kaufkraftbereinigt auszubezahlen. Dadurch könnte die Bevorteilung von Grenzgängern und Kurz­aufenthaltern aus EU- und EFTA-Ländern gegenüber Schweizer Familien korrigiert werden.
Bei den Familienzulagen fallen die mit Abstand grössten Sozialkosten im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit an. Rund 420 Millionen Franken fliessen damit pro Jahr in den EU-Raum, insbesondere für im Ausland lebende Kinder von Grenzgängern und Kurzaufenthaltern. Obwohl vorwiegend finanziert aus Lohnbeiträgen, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb das Kind eines in Polen wohnhaften Kurzaufenthalters dieselben Leistungen erhält, wie ein Kind in der teuren Schweiz. Familienzulagen wurden nicht geschaffen, um Familien zu finanzieren, sondern um sie zu entlasten. Lo­gischerweise sollten beim Export der Familienzulagen die effektiven Lebenskosten der Massstab sein.
Fremdes Recht austricksen
Dies ist eigentlich auch im bestehenden Bundesgesetz über die Familienzulagen so geregelt: Die Höhe der Zulagen für Kinder im Ausland orientiert sich an der Kaufkraft des jeweiligen Wohnsitz­staates. Internationale Vereinbarungen mit EU- und EFTA-Staaten hebeln das Bundesgesetz jedoch aus.
Deshalb sollten wir den Spiess umdrehen: Ein von mir eingereichter Vorstoss – der bereits die Vorprüfung der nationalrätlichen Sozial- und Gesundheitskommission überstanden hat – fordert die gesetzlich vorgeschriebenen Minimalbeiträge für Kinder- und Ausbildungszulagen von monatlich 200, respektive 250 Franken, generell um 100 Franken zu kürzen. In der Schweiz lebende Kinder und Jugendliche sollen dabei einen Zuschlag von 100 Franken pro Monat erhalten – zum Ausgleich der Kaufkraftnachteile. Mit dieser Lösung würden die internationalen Vereinbarungen nicht tangiert und alle Arbeitnehmenden hätten dieselbe Ausgangslage. Die Schweizer würden gleich hohe Zulagen wie bis anhin erhalten und wären – ganz wichtig – gegenüber den Ausländern nicht mehr benachteiligt. Denn diese würden neu für ihre in der Heimat lebenden Kinder auf die dortigen Verhältnisse ausgerichtete Beiträge erhalten.
Österreich macht es vor
Die Kaufkraftbereinigung, respektive Leistungsindexierung ist auch in verschiedenen EU-Ländern ein Thema. Letzten Oktober hat der österreichische Nationalrat einer Indexierung der Familienbeihilfe zugestimmt, um diese fairer gestalten zu können. In seiner Begründung hält er fest, dass die Lebenshaltungskosten innerhalb Europas höchst unterschiedlich sind. Die effektiv ausbezahlte Summe der Familienzulagen werde auch nach der Indexierung über der Familienbeihilfe des jeweiligen Landes liegen. So erhalte etwa ein Rumäne, der in Österreich arbeite, für sein Kind in Rumänien auch mit der Indexierung immer noch das Sechsfache an Familienzulagen gegenüber seinen Mitbürgern in seinem Herkunftsstaat. Ähnlich verhält es sich bei uns in der Schweiz. Wir müssen dringend handeln!

Referendumsbefürworter billigen Versicherungsmissbrauch!

Unglaublich: Da schafft es ein kräftig gebauter Mann im Test bei der Behörde nur unter Stöhnen einen leeren Harass auf Tischhöhe anzuheben. Ein paar Tage später wird der gleiche Mann auf der Alp bei schweren Holzarbeiten gefilmt. – Eine Frau kommt bei der Behörde kaum die Treppe hoch und eine Stunde später eilt sie ohne Beschwerden auf Stöckelschuhen durch ihren Garten… Dies sind nur zwei von vielen verwerflichen, bildlich dokumentierten IV-Missbrauchsfällen. Wohlgemerkt: Diese IV-Betrüger haben eingewilligt, dass bei der Überprüfung ihrer IV-Berechtigung ihre angeblichen Beeinträchtigungen gefilmt werden.
Solcher Missbrauch von Sozialleistungen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine kriminelle Handlung. Das Zulassen solcher Handlungen ist asozial und belastet die unter Druck stehende Institution der IV! Bild- und Tonaufzeichnungen werden jedoch nur in Einzelfällen, nach erhärtetem Verdacht auf ungerechtfertigten Leistungsbezug und nach intensiven Gesprächen mit dem Versicherten als Ultima Ratio angeordnet.
So gab es 2016 in der Schweiz bei total rund 434`000 Menschen mit IV-Bezug 2000 Hinweise auf Missbrauch. In der Folge wurden nur 270 Observationen angeordnet. Davon wurde in 180 Fällen zu Unrecht Leistungen der IV bezogen. Trotzdem wäre es falsch, diese 180 Fälle zu bagatellisieren. Denn es geht um sehr viel Geld, da die Leistungen oft ein Leben lang ausbezahlt werden müssen. Dies geht auf Kosten der IV-Bezüger, die rechtmässig Unterstützung erhalten, gefährdet das Vertrauen der Bevölkerung in die IV und schmälert die Solidarität gegenüber Menschen mit Behinderungen.
Notwendige Gesetzesanpassung wird mit Referendum torpediert
Aufgrund eines Entscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2016 und des schweizerischen Bundesgerichtes 2017 wurden solche verdeckten Überwachungen abrupt gestoppt, da eine präzise Rechtsgrundlage fehl­te. Bereits im März dieses Jahres wurde von der bürgerlichen Mehrheit des Bundesparlaments das Gesetz an die seit Jahren geübte und eigentlich unumstrittene Praxis angepasst. Durch das Referendum von linker Seite wurde die neue Gesetzesgrundlage aber gleich wieder torpediert. Dies, obwohl durch die Gesetzesanpassungen die Voraussetzungen für Überwachungen ganz klar geregelt sind und niemand um gerechtfertigte Versicherungsleistungen bangen muss.
Die Referendumsbefürworter nehmen jedoch den Versicherungsbetrug billigend in Kauf! Einmal mehr ist auf den gesunden Menschenverstand des Volkes zu hoffen: Stimmen Sie am 25. November 2018 im Interesse der überwiegenden Mehrheit der ehrlichen Versicherungsnehmer, die dringend auf die IV-Leistungen angewiesen sind, Ja zur Gesetzesrevision!

Jugend ohne Drogen: Positionspapier «Cannabis und Medizin»

Positionspapier des Vereins Jugend ohne Drogen
Die Hanfpflanze (Cannabis sativa) enthält über 400 Inhaltsstoffe. Am wichtigsten sind zwei chemisch eng verwandte Cannabinoide, nämlich Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Das therapeutische Potential beruht auf deren vielfältigen Wirkungsmechanismen, darunter die Aktivierung der Rezeptoren des körpereigenen Cannabinoidsystems. Die wichtigsten und aktuell bekanntesten Hauptinhaltsstoffe sind das psychoaktive Tetrahydrocannabinol (THC) und das teilweise synergistisch wirkende Cannabidiol (CBD).
Das Interesse an einer möglichen therapeutischen Wirkung von pharmazeutischen Präparaten aus der Hanfpflanze (Cannabis sativa) und an synthetischen Cannabinoiden hat in den letzten Jahren sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch in medizinischen Kreisen stark zugenommen.

1. Faktenlage

In der Schweiz sind folgende Medikamente aus Cannabisextrakten verfügbar:
Dronabinol ist der internationale Freiname für THC und wird oft als Synonym verwendet. Es wird in der Schweiz als ölige Tropf-Lösung 2,5% auf ärztliche Verschreibung abgegeben. Die Lösung enthält keine anderen Cannabinoide. Das Medikament befindet sich auf der Betäubungsmittelliste des Bundes, deshalb braucht es für die Verschreibung eine Ausnahmegenehmigung des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Sativex ist ein Spray, der über die Mundschleimhaut absorbiert wird. Es handelt sich um ein alkoholisches Dickextrakt aus der Hanfpflanze Cannabis sativa. Es enthält pro Sprühstoss als Dosis ein standardisiertes Verhältnis von 2,7 mg THC und 2,5 mg CBD. In der Schweiz kann dieses Medikament seit 2013 als einziges THC-haltiges Medikament ohne Ausnahmegenehmigung zur Symptomverbesserung bei mittelschwerer und schwerer Spastik bei Multipler Sklerose verschrieben werden, sofern ein Patient nicht ausreichend auf eine andere Therapie angesprochen hat. Für andere Indikationen muss eine Sonderbewilligung beim BAG beantragt werden.
Cannabistinktur/Öl: Neben den zwei erwähnten standardisierten Medikamenten sind auch sogenannte Magistrallösungen erhältlich. Hierbei handelt es sich um einen alkoholischen Auszug aus der weiblichen Hanfblüte. Erst durch Erhitzen können CBD und THC als wirksame Substanzen in der Tinktur erzeugt werden. Da es sich um ein Naturprodukt handelt, kann der Gehalt an THC und CBD variieren. Diese Tinkturen können eine höhere Konzentration von CBD im Verhältnis zu THC haben, sie enthalten zudem eine Vielzahl anderer Substanzen.
Cannabidiol-Tropfen: Obwohl Cannabidiol (CBD) in hoher Konzentration in der Hanfpflanze vorkommt, unterstehen pharmazeutische Präparate mit ausschliesslich diesem Inhaltsstoff nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG), sondern dem Heilmittelgesetz. Bei den zurzeit in Headshops und im Internet angebotenen CBD Produkten handelt es sich trotzdem nicht um Heilmittel. Die von Medien und Cannabisbefürwortern vielgepriesenen Heilwirkungen sind wissenschaftlich noch wenig erforscht. Man kann jedoch CBD-Tropfen mit «Heilwirkung Indikation» aus einer Langenthaler Apotheke beziehen. Die Vermarktung von CBD als «Heilmittel» ausserhalb von Apotheken ist gesetzlich verboten. Es dürfen beim Verkauf in Headshops und beim Internetverkauf keine Heilsversprechen abgegeben werden.
Quellen:
– Briner, Adrian und Schneider, Tobias. «Cannabinoide in der Schmerztherapie». In: Therapeutische Umschau vom 8.11.2017
– Fotinos-Graf, Karoline. «Cannabis Sativa in der Medizin». In: d-inside vom 1.11.2017 – Koeppel, Hans. « Ist Cannabis ein Medikament?» 8-seitiges Faltblatt,
Hg. Verein Jugend ohne Drogen, 2005
– BAG, BLV, BLW und Swissmedic. «Produkte mit Cannabidiol (CBD) –
Überblick und Vollzugshilfe» vom 27.2.2017

2. Kommentar

Der «Verein Jugend ohne Drogen» hat keine Einwände gegen die dem Gesetz entsprechende Verwendung der oben aufgeführten Medikamente aus Cannabisextrakten unter fachkundiger ärztlicher Kontrolle, vor allem auch in der Schmerztherapie.
«Medizinisches Cannabis» gibt es nicht. Mit der Verwendung dieses Begriffs wird in der Bevölkerung bewusst Verwirrung gestiftet, um aus ideologischen und weiteren Gründen Cannabis sativa baldmöglichst legalisieren und regulieren zu können. Aus Gründen des Jugendschutzes und der Gesundheitspolitik ist dieser Schritt – der nur über eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erreicht werden könnte – nicht zu verantworten.
Einzelfallberichte, Selbsterfahrungsberichte und klinische Studien an zu kleinen Patientengruppen mit Cannabiskonsum im Sinne einer «medizinischen Anwendung» können keine schlüssigen Beweise für die Wirkung von Cannabis auf ein bestimmtes Leiden erbringen. Sie sollten deshalb auch nicht zur weiteren Verbreitung und Verharmlosung des Cannabiskonsums verwendet werden.
Die weltweiten Standard-Anforderungen für die Zulassung eines Präparats als Medikament sind aus guten Gründen sehr hoch und basieren im Wesentlichen auf Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit. Das individuelle Verspeisen und Rauchen von Cannabisbestandteilen erfüllt diese Anforderungen nicht.
Rauchen von Cannabis ist mindestens so schädlich für die Gesundheit wie Rauchen von Tabak. Die Risiken und Nebenwirkungen von gerauchten Pflanzenteilen – mit oder ohne Tabak und unabhängig vom hohen oder tiefen THC-Gehalt – sind nicht zu unterschätzen. Der Rauch enthält Hunderte von teilweise krebserregenden giftigen und unbekannten Substanzen. Die Folgen sind Lungenschäden und erhöhtes Krebsrisiko sowie oft auch psychische Nebenwirkungen.
Die Auswirkungen auf die Sicherheit im Strassenverkehr durch Konsum von CBD- Tabakersatzprodukten (z. B. C-Pure) sind noch ungeklärt. Deshalb hat das BAG kürzlich die Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) mit einer diesbezüglichen Untersuchung beauftragt.
Bei jungen Menschen kann regelmässiger Konsum zu grossen Schwierigkeiten führen – in der Familie, in der Schule, im Lehrbetrieb und bei der Arbeit in den Firmen. Die Auswirkungen der pharmakologischen Vergiftung des Gehirns durch psychoaktive Wirkstoffe finden bei Politikern, staatlichen Gesundheitsverantwortlichen und Medien zu wenig Beachtung. Keine der heute verbotenen Substanzen darf aus gesundheitspolitischer Sicht als «legales Genussmittel» akzeptiert werden.

Jugend ohne Drogen: Der Cannabis-Offensive entgegentreten!

Medienmitteilung Verein Jugend ohne Drogen
«Legaler Hanf boomt», «Kiffer können AHV retten», «CBD statt THC», «Gold schürfen und Hasch verkaufen», «Bereit für die Legalisierung» – diese und weitere Zeitungsartikel sind Teil einer regelrechten Herbstoffensive der Cannabislegalisierungslobby. Hinter dieser Lobpreisung des CBD-Hanfs mit weniger als 1% THC und 12–20% Cannabidiol (CBD) versteckt sich in Wahrheit ein weiterer Propaganda-Schachzug auf dem Weg zur beabsichtigten, verantwortungslosen Legalisierung des «echten» Cannabis mit 10–25% THC.
Von fast allen der 200 Staaten der Welt wurden die drei UNO-Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Rauschgifte unterzeichnet. Sie gehören zum geltenden Recht. Der internationalen Legalisierungslobby sind sie jedoch schon seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge.
Drogenhandel ist das zweitgrösste illegale Geschäft weltweit – heutzutage möchten gewisse Kreise die Finanzströme (hunderte von Milliarden Dollar pro Jahr) gerne in «legale» Bahnen lenken. Gerechtfertigt wird dies mit der blauäugigen Behauptung, dass damit «die Drogenmafia» ausgeschaltet werden könne. Zugleich sollen die Drogengewinne u.a. die Verschuldung der westlichen Welt kompensieren können.
Da sich die UNO-Abkommen jedoch nicht so leicht aus der Welt schaffen lassen, arbeiten Interessengruppen daran, in einzelnen Ländern – als erster Schritt – die Cannabislegalisierung durchzusetzen. Unser Land und einige Staaten Süd- und Nordamerikas sind im Fokus dieses koordinierten Versuches. Für die Schweiz sprechen wir von einer «Herbstoffensive» auf Kosten der Gesundheit, vor allem der Jugend.
Zur Erinnerung: 2008 hat die Schweizer Bevölkerung mit einer 2/3 Mehrheit die Cannabislegalisierung abgelehnt. Trotzdem ging die Liberalisierungsbewegung ungebremst weiter. Seit einigen Monaten nun wird der «neu gezüchtete» CBD-Hanf mit weniger als 1% THC (psychoaktiver Wirkstoff) propagiert. Langzeitstudien über die Wirkungen von CBD-Hanf fehlen jedoch. Trotzdem wird die Bevölkerung sowie die Politik und die Medien durch ständige Propaganda zu mehr Akzeptanz für alle Arten von Cannabisprodukten – ob legal oder illegal – bearbeitet.
Die Hanfpropagandisten fordern, dass Cannabis von Schweizer Bauern, staatlich abgesegnet, produziert wird und möglichst bald als Medikament und Genussmittel Verbreitung findet. Die Bauern ködert man mit hohen Gewinnmargen für den Anbau. Dem Staat verspricht man Dutzende Millionen an Steuereinnahmen. Vergessen gehen dabei die durchaus berechtigten, millionenschweren, staatlichen Tabak- Präventionskampagnen, die durch die «coole», bereits heute in Grossverteilern und Kiosken erhältliche Hanf-Zigarette torpediert werden. Familien beruhigt man mit dem zynischen Hinweis, dass dies alles selbstverständlich von mehr «Jugendschutz» begleitet werde.
Den UNO-Übereinkommen liegen die negativen Auswirkungen und die grossen Gefahren, die bei jedem Rauschgiftkonsum auftreten können, zugrunde. Besonders bei jungen Menschen kann regelmässiger Konsum zu grossen Schwierigkeiten führen – in der Familie, in der Schule, im Lehrbetrieb und bei der Arbeit in den Firmen. Die Auswirkungen der pharmakologischen Vergiftung des Gehirns durch psychoaktive Wirkstoffe finden bei Politikern, staatlichen Gesundheitsverantwortlichen und Medien zu wenig Beachtung. Keine der heute verbotenen Substanzen dürfen als «legales Genussmittel» akzeptiert werden.
Der Verein «Jugend ohne Drogen» stellt sich weiterhin klar gegen jede Art von Legalisierung/Regulierung der Rauschgifte. Auch in Zukunft werden wir uns für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen einsetzen, damit sie in Leben und Beruf bestehen können. Wir werden über die Gefahren der Rauschdrogen aufklären und sinnvolle, zur Abstinenz führende Therapien unterstützen.