Beitrag JSVP: Die Expo2027 – eine grosse Chance für die Region Bodensee-Ostschweiz

Beitrag in der Mitgliederzeitschrift der Jungen SVP Thurgau
Eine Landesausstellung in der Ostschweiz, heute erst eine Vision, ist eine grosse Chance für den Thurgau und die ganze Region Bodensee-Ostschweiz. Wir können gute Gastgeber sein und dabei gleichzeitig von wichtigen, nachhaltigen Impulsen für die Wirtschaft, den Tourismus, die Kultur und einer verbesserten Infrastruktur und Erschliessung profitieren. Mit ihrer Dynamik wird sie das Unternehmertum und die Innovationskraft in der Region stärken, Wertschöpfungssysteme vernetzen und die Ostschweiz im Standortwettbewerb stärken. Gleichzeitig ist die EXPO2027 so konzipiert, dass die landschaftliche Schönheit zwischen Bodensee und Säntis gewahrt und aufgewertet wird.
Finanzierbarkeit prüfen – Verantwortung übernehmen
Eine Schweizer Landesausstellung zu veranstalten bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Eine Expo kann und darf kein Fass ohne Boden sein – in keinerlei Hinsicht. Mit dem Planungskredit wird ermöglicht, Finanzierbarkeit und Machbarkeit seriös zu prüfen. Mit den 8.8 Mio. Franken – 5 Mio. im Kanton St.Gallen, 3 Mio. im Kanton Thurgau und 800’000 im Kanton Appenzell Ausserrhoden – können sauber und verlässlich Finanzierbarkeit und Machbarkeit überprüft werden, ohne dass es zu Fehlinvestitionen und Fehlplanungen kommt. Bereits die Machbarkeitsstudie wird zudem Anstösse geben, die für die Region gewinnbringend verwertet werden können.
Nachhaltigkeit sicherstellen – wirtschaftlich und ökologisch
Eine Schweizer Landesausstellung soll kein vergängliches, schnell vergessenes Sommerfest sein, sondern bleibende Werte schaffen –materiell und ideell. Darunter zu verstehen sind Bauten und Anlagen auch für künftige Generationen, aber auch bleibende Werte für die Wirtschaft, den Tourismus und die Kultur. Damit diese Ziele Wirklichkeit werden können, müssen die nächsten Schritte sorgfältig erfolgen. Dafür braucht es den Planungskredit für die Jahre 2016 bis 2019.
Siegerkonzept auf seine Machbarkeit überprüfen – 2019 definitiv entscheiden
Eine aus Fachleuten zusammengesetzte, breit abgestützte Jury hat aus über 60 Einsendungen ein überzeugendes und ausbaufähiges Siegerkonzept erkoren, mit dem die Expo2027 erste Konturen bekommt. Trotzdem muss ein solches Projekt seriös auf seine Machbarkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden. Ein Ja zum Planungskredit am 5. Juni ermöglicht es, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger voraussichtlich im Jahr 2019 in Kenntnis aller relevanten Fakten definitiv über eine Landesausstellung in der Ostschweiz abstimmen können.
Die Chance, Schweizer Tradition fortzuführen
Landesausstellungen sind eine einzigartige Schweizer Tradition. Sie boten in bisher sechs Durchführungen jeder Generation die Möglichkeit, sich in einem breiten öffentlichen Rahmen auf vielfältige Weise mit aktuellen Entwicklungen in Wirtschaft, Technik und Kultur auseinanderzusetzen und Millionen von Besucherinnen und Besucher zu begeistern. Die Willensnation Schweiz steht vor grossen Herausforderungen. 25 Jahre nach der Expo.02 soll daher auch die nächste Generation die Gelegenheit erhalten, sich mit ihrer Schweiz auseinanderzusetzen und den Zusammenhalt der Nation zu stärken. Ein überzeugtes JA zum Planungskredit ist eine sichere Investition in die Zukunft!

Asylwesen und soziale Sicherheit

Beitrag in Quartalszeitschrift «Schweizer Sozialversicherung»
Es stellt sich heute nicht mehr die Frage ob, sondern wie die Situation im Asylwesen unser System der sozialen Sicherheit weiter beeinflussen wird. Gemäss verschiedensten Beobachtungen müssen wir leider davon ausgehen, dass die Asylpolitik von heute bereits kurzfristig unsere Sozialsysteme an den Rand des Kollapses bringen werden. Hauptbetroffene werden hilfsbedürftige Menschen in der Schweiz sein und die an Leib und Leben bedrohten, welche in Folge der Überlastung des Schweizer Sozialsystems allenfalls nicht mehr kommen können.
Es scheint heute unbestritten zu sein, dass die Anzahl Asylsuchende in den nächsten Monaten noch markant zunehmen wird. Gemäss Vergleichen mit dem letzten Jahr könnte sogar eine Verdoppelung stattfinden. Mittelfristig warten noch Millionen von Menschen in der Türkei und in Nordafrika, um nach Europa zu gelangen. Dass die Schweiz mit ihrem Wohlstand und den bereits hier lebenden Diasporen ein Anzugspunkt ist, oder zumindest ein beliebtes Durchreiseland wird ebenfalls nicht bestritten. Umso mehr muss uns die Frage kümmern, wie sich die Ankunft und Durchreise von diesen Menschen auf unser System der sozialen Sicherheit auswirkt, ist dies doch bereits heute der grösste Budgetposten im Staatshaushalt und somit auch aus finanzpolitischer Sicht relevant.
Auswirkungen in Deutschland auf das Sozial- und Staatspersonal
In einem Artikel aus der Frankfurter Allgemeine vom Oktober 2015 mit dem Titel «Flüchtlingskrise – Zehntausende neue Stellen für Beamte und Sozialarbeiter» wird aufgezeigt, welches die personellen Auswirkungen des Flüchtlingsandrangs in Deutschland sein werden. Die Berufsverbände sprechen gemäss Artikel von 25’000 neuen Lehrern und 15’000 zusätzlichen Polizisten, die benötigt werden. Gemäss Angaben des Städte- und Gemeindebundes rechne man mit einem Mehrbedarf von bis zu 50’000 Sozialarbeitern. Die staatlichen Verwaltungen müssten zudem gemäss Beamtenbund um 20’000 Mitarbeiter vergrössert werden. Darüber hinaus wird von einem Personalbedarf von nicht weniger als 6000 Ärzten ausgegangen und es werden etwa 68’000 neue Kita-Plätze erwartet. Fazit: Die Kosten werden infolge dieser Personalaufstockungen massiv steigen. In der Schweiz gibt es diesbezüglich keine Prognosen, was als unverantwortliche Intransparenz der heutigen Flüchtlingspolitik gewertet werden muss. Klar ist aber, dass wir infolge des Migrationszustroms signifikante Veränderung in den Budgets des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zu erwarten haben, denn Personal ist kostenintensiv und kaum mehr zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es keine aussagekräftigen Schätzungen der langfristigen Auswirkungen auf das Gesamtsystem der Sozialversicherungen, werden doch die meisten dieser Personen einmal von diesen Versicherungen profitieren ohne kaum je einen Franken einbezahlt zu haben.
Das Millionengeschäft ist bekannt
Die Berner Zeitung titelte im März dieses Jahres «Die Asylindustrie ist ein Millionengeschäft» und die Aargauer Zeitung im Februar «Millionengeschäft mit Flüchtlingen: Asylfirmen machen Rekord-Umsätze». Privatwirtschaftliche Firmen mit Gewinnabschöpfung sind dabei auf dem Vormarsch, gemeinnützige Organisationen hingegen tendenziell auf dem Rückzug. Ungeachtet der momentanen Asylpolitik hat sich die Anzahl Beschäftigte im Sozialwesen in den letzten 10 Jahren gemäss Beschäftigtenstatistik mehr als verdoppelt. Es ist also davon auszugehen, dass sich dieser Trend in Folge der offenen Flüchtlingspolitik beschleunigen wird.
Viele Jobs hangen inzwischen an diesem System. Daraus ergeben sich auch einige brisante Fragen. Wie ist damit umzugehen, dass die Deutungshoheit im Asylwesen bei Experten und Berufsgruppen liegt, welche selber massiv vom System profitieren? Wie ist allgemein damit umzugehen, dass immer mehr Personen und Berufsgruppen materielle und politische Vorteile aus dem Migrationszustrom ziehen, gleichzeitig das ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Engagement abzunehmen scheint? Gleichzeitig werden immer mehr Steuergelder benötigt, wobei paradoxerweise die Mitsprache und Inklusion der betroffenen Bevölkerung infolge fortschreitender Zentralisierung abnimmt. Damit die Solidarität und Hilfsbereitschaft nicht weiter nachlässt, müssen Missbräuche und Probleme genannt und korrigiert werden. Es braucht dringend mehr Anreize zur Eigenverantwortung und eine Reduktion der Wirtschafts- und Sozialmigration.

Einschränkungen bei den Sozialleistungen für Ausländer verpasst

Vor den Wahlen 2015 hatte noch eine Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates für die von der SVP eingebrachten Einschränkungen von Sozialtourismus bei der IV, den Ergänzungsleistungen und der AHV gestimmt. Nach den Wahlen will davon nun nach der ständerätlichen auch die nationalrätliche Kommission mit Verweis auf EU-Abkommen nichts mehr wissen, obwohl beispielsweise Grossbritannien in den Verhandlungen mit der EU ähnliche Anliegen durchzubringen scheint. Es ist Zeit, dass in der Schweiz der Sozialmissbrauch bekämpft und der Sozialtourismus eingedämmt wird.
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Ja zur Durchsetzungsinitiative: Mehr Sicherheit für alle

Sicherheit und Ordnung sind die Basis unseres lebenswerten Landes und unseres Wohlstands. Zunehmend fühlen sich jedoch vor allem ältere Menschen und junge Frauen unsicher.
Die Anzahl verübter Delikte hat sich in den letzten 30 Jahren mehr als verdoppelt, überproportional ist die Anzahl von Straftätern mit ausländischer Herkunft. Bei Einbrüchen beträgt der Ausländeranteil 73%, bei Vergewaltigungen 61% und bei Tötungsdelikten fast 58%, und dies bei einem Gesamtausländeranteil von lediglich 24%.
Im November 2010 beschlossen Volk und Stände mit der Ausschaffungsinitiative, dass ausländische Straftäter, die wegen schwerer Delikte verurteilt worden sind, des Landes verwiesen und mit einer Einreisesperre belegt werden sollen. Mehr Sicherheit für alle! Auch für gut integrierte Ausländer, die nicht länger durch ihre kriminellen Landsleute in Verruf gebracht werden sollen.
Der klar formulierte Verfassungsauftrag wurde jedoch vom nationalen Parlament in der Gesetzesberatung unterlaufen, indem es eine Härtefallklausel aufnahm. Und das, obwohl der Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative mit einer Ermessensklausel, die jetzt zur Verschleierung neu Härtefallklausel genannt wird, von keinem einzigen Stand angenommen wurde. Das bedeutet, dass es mit dem vom Parlament ausgearbeiteten Gesetz praktisch keine Ausschaffungen mehr geben wird. Oft wird der Täterschutz höher gewichtet als der Opferschutz. Von den Richtern wird immer ein Grund gefunden werden, weshalb der Auszuschaffende nicht gehen muss. Die Durchsetzungsinitiative korrigiert diesen Fehler mit Landesverweis als zwingende Folge einer schweren Straftat oder bei rechtskräftig verurteilten Wiederholungstätern.
Damit die Schweiz ihrer jahrelangen humanitären Tradition weiterhin gerecht werden kann, an Leben und Leib bedrohte Flüchtlinge aufzunehmen, brauchen wir wieder mehr Sicherheit für alle in unserem Land. Die Menschen sollen sich in unserm Land sicher und geborgen fühlen. Das ist für mich als Christin auch ein Akt der Nächstenliebe. Mit einem JA zur Durchsetzungsinitiative leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu.

Interview: Weshalb soll die Heiratsstrafe abgeschafft werden?

Verheiratete Paare und Leute in eingetragener Partnerschaft sind heute bei den Steuern und der Rente gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Denn bei einem Ehepaar entscheidet die Summe beider Einkommen und dem Vermögen über den Steuersatz während unverheiratete Paare getrennt besteuert werden. Durch die Steuerprogression wird das verheiratete Paar finanziell deutlich stärker belastet. Die steuerliche Ungleichbe-handlung, die in vielen Kantonen weitgehend abgeschafft ist, soll nun endlich auch auf Bundesebene weichen.
Aber nicht genug. Auch in der AHV sind Verheiratete finanziell benachteiligt. 86 Prozent der verheirateten und eingetragenen Paare müssen statt mit einer doppelten nur mit einer auf 150 Prozent plafonierten Rente auskommen. – Es kann ja nicht sein, dass sich Ehepaare zuerst scheiden lassen müssen, falls sie auf die doppelte Rente angewiesen sind.
Der Widerstand ist gross. Wie gehen Sie damit um?
Widerstand gibt es vor allem von Unverheirateten. Doch da dürfen Familien gewisse Solidarität erwarten. Trotz Bundesgerichtentscheid wurden weiterhin vom Staat während rund dreissig Jahren ungerechtfertigte Steuern kassiert. – Zu jedem Thema gibt es unterschiedliche Ansichten. Diese zu diskutieren und abzuwägen bringt gute, demokratische Lösungen. Mit unseren stichhaltigen Argumenten sind wir bestrebt eine Mehrheit des Souveräns zu Gunsten der Familien zu überzeugen.
Was möchten Sie den Leuten mit auf den Weg geben?
Der enge Kreis der Familie ist und bleibt der wichtigste Kern unserer Gesellschaft. Er gibt unseren Kindern Schutz, Geborgenheit und Sicherheit. Dies ist das Fundament, auf welchem sich Kinder zu starken Persönlichkeiten mit Kreativität, Zukunftsfreude und Stehvermögen entwickeln können. Die Familie soll weiter gestärkt werden! Analytisch denkende Kinder mit natürlicher Beziehungsfähigkeit sind der Garant für den Fortbestand der Spezies „Mensch“.

Berechtigte Kritik zum Lehrplan 21

Zeiten ändern sich. Mit neuen Medien vertraute, selbstsichere und wortgewandte Jugendliche bewerben sich um Lehrstellen. Im Gegensatz zu diesen erfreulichen Eigenschaften bemängeln seit Jahren Lehrmeister und weiterführende Schulen die oft ungenügenden Grundlagen der Schulabgänger in Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften und nicht selten auch fehlende Zielstrebigkeit und Durchhaltewillen. Unsere Milizarmee ist von den Folgen direkt betroffen.
In den meisten Kantonen wurde Reform über Reform durchgeführt und teilweise bereits wieder rückgängig gemacht. Die Qualität der Schule für die Schülerinnen und Schüler wurde nicht verbessert, im Gegenteil. Hauptsache: Das Heer von Erziehungswissenschaftlern und Bildungsbürokraten wurde beschäftigt. – Ist der Lehrplan 21 die Lösung für eine Kehrtwende?
Eine Kehrtwende wird angestrebt, aber wie auch von Frau Hanke in ihrem fundierten Artikel „Armee braucht gute Volksschule: Nein zum Lehrplan 21“ zeigt, eine unbrauchbare, ja sogar die Ausbildung gefährdende Lösung will durchgesetzt werden.
Mit Grossreform am Ziel vorbei
In einem Lehrplan sollten klare und überprüfbare Jahresziele für die einzelnen Schulfächer festgeschrieben werden. Mit dem Lehrplan 21 werden stattdessen in vierjährigen Lernzyklen, 2304 Kompetenzstufen gemessen. Vor der Überarbeitung waren es noch deren 3123. Jahrgangsklassen sollen aufgelöst und es soll altersdurchmischt und teilweise leistungsdurchmischt in Gruppen gelernt werden. Nicht die Klassenlehrperson, das Rückgrat einer Schule, sondern sogenannte Coaches sollen die Kinder bei ihrem kompetenzorientierten, selbst gesteuerten Lernen begleiten. Nicht Wissen und Inhalt sind gefragt, sondern Kompetenzen. Schüler müssen nicht den Namen der Hauptstadt von Oesterreich kennen, sondern nur unter Google nachschauen können. Auf den Punkt gebracht: Was als Koordinationsmittel zwischen den Kantonen angepriesen wurde, entpuppt sich als eine Grossreform mit grundlegenden Systemänderungen. Lehrplanverantwortliche und Bildungsdirektoren versuchen diese nun klein zu reden. Die Schule werde sich kaum ändern. Wozu dann der ganze Aufwand?
Viele Eltern und Lehrpersonen sind beunruhigt
Eltern befürchten, dass Lerninhalte und Wissen auf der Strecke bleiben. Nicht nur weniger Begabte sind von selbstgesteuertem Lernen völlig überfordert. Widerstand und die Kritik aus verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Richtungen ist nachvollziehbar. Mehrere Persönlichkeiten aus der Wirtschaft sowie auch Kinderärzte und namhafte Erziehungswissenschaftler setzen grosse Fragezeichen zum überarbeiteten Lehrplan 21 mit den neuen Reformen, dem Konstruktivismus und der Kompetenzorientierung. Erfreulich ist, dass sich eine breite Allianz für eine gute Bildung der Kinder stark macht und Einsatz leistet. In acht Kantonen sind dazu Volksentscheide geplant.
Eine breite, öffentliche Diskussion ist notwendig.
Die Bevölkerung hat das Recht, über so wesentliche Veränderungen ehrlich und offen informiert zu werden, um darüber entscheiden zu können. Solche Reformen sind einschneidend und mit grossen finanziellen Aufwendungen verbunden. Nach einer aufwändigen Erarbeitung des Lehrplans 21 verlangen nun Lehrerverbände berechtigter Weise erforderliche Mittel für die notwendige Weiterbildung, Hilfsmittel und neue Lehrmittel. Wie sollen Kompetenzen überprüft und sinnvoll benotet werden? Wer trägt die Verantwortung? Nachdenklich stimmt, wenn Lehrpersonen mit Repressalien durch Schulleitungen rechnen müssen, falls sie sich für eine ehrliche Bildung einsetzen und das neue Monster Lehrplan 21 kritisch hinterfragen.

Rückblick Wintersession

Liebe Thurgauerinnen und Thurgauer
Die Wintersession 2014 wurde dominiert von zwei Geschäften: Der Energiestrategie 2050, bei welcher der Nationalrat in einer Monsterdebatte um die Zukunft der Schweizer Energieversorgung rang und dem Budget 2015.
Den Ausstieg aus der Kernenergie will der Bundesrat erreichen, indem er einen Subventionstopf in Milliardenhöhe für die Förderung erneuerbarer Energien schafft (über die Erhöhung des Strompreises), Heizöl oder Erdgas künstlich verteuert (Erhöhung der CO2-Abgabe) und die Effizienzvorgaben für Gebäude und Geräte massiv verschärft. Aus meiner Sicht gehört zur Sicherheit eines Landes jedoch auch die Versorgungssicherheit. Es ist unehrlich wie von einer Mehrheit des Nationalrats beschlossen, auf Schweizer Atomstrom verzichten zu wollen, dafür pharisäerhaft solchen von Frankreich oder Strom aus deutschen Braunkohlekraftwerken zu beziehen. Genauso blauäugig ist, zu meinen mit Photovoltaik-Anlagen CO2-Emissionen senken zu können. Denn die Solarzellen werden in China produziert, wo der Strom zu 75% aus Kohle hergestellt wird.
Die Ausgaben im Budget 2015 von 67 Milliarden sind erneut um 1,3 Prozent gestiegen. Ein Sparwille ist da nicht ersichtlich. Im Übrigen werden auch die Einnahmen um 1,9% steigen. Auch dieses Geld kommt vom Bürger und wird grossenteils dem Konsum entzogen. Die Kürzungsanträge wie z.B. für das Heer externer Berater im Bundeshaus waren leider chancenlos.
Meine erste parlamentarische Initiative „konsequentere Verwahrungen statt zu viele und zu teure Therapieprogramme“, kam leider nicht zum Durchbruch. Ich beantragte dem Parlament eine Verschärfung des Strafgesetzbuches von Art.1 Bst.b. Die Prognose hinsichtlich der Therapierbarkeit müsste mithin mehr als 50Prozent erfolgversprechend sein, um von einer Verwahrung abzusehen. Denn für mich gilt nach wie vor „Opferschutz vor Täterschutz“. Da führen auch noch so teure, aufwendige Therapien nicht zum Ziel, sondern belasten vor allem den Steuerzahler.
Ein Lichtblick in dieser Session war die deutliche Ablehnung der schädlichen Erbschaftssteuerinitiative. Die Initiative will einmal mehr in die vielen KMU in Familienbesitz, deren Vermögen oft vollständig im Betrieb investiert ist. Eine Übergabe an die nächste Generation wird damit massiv erschwert oder verhindert. Die Initiative, die im Juni 2015 zur Abstimmung kommen wird, muss mit allen Mitteln bekämpft werden.
Nebst den üblichen Geschäften, fanden auch die Wahlen für das Nationalrats- und das Bundesprädiums statt.
Auch in dieser Session fühlte ich mich in der Fraktion sehr gut aufgehoben und konnte ohne Wissenskonflikte der SVP-Meinung stest zustimmen, ausser bei einer Verkehrsdebatte. Mit dem Rechtsüberholverbot konnte ich mich schlecht einverstanden erklären. Denn schliesslich lasse ich mich persönlich auch nicht rechts überholen.
Für das ausklingende Jahr, die Weihnachtstage und das kommende Jahr wünsche ich Ihnen viele schöne Momente im Kreise Ihrer Familien und alles Gute.

20min: Schweizer Schüler sollen ins Welschlandjahr

Die Notwendigkeit und die Motivation Sprachen zu lernen ist im entsprechenden Sprachraum ein Vielfaches! Deshalb sollen vor allem Schülerinnen und Schüler, die für ihren späteren Beruf Französisch benötigen in der 2. oder 3.Sekundarschulklasse mindestens einen Monat oder das ganze letzte Jahr in einer Sekundarschulklasse der Romandie absolvieren.
Dazu ist jedoch ein gutes Fundament in der deutschen Sprache unumgänglich, das in der Primarschule wieder richtig angeeignet werden muss. Deshalb: Verzicht auf die Alibiübung des Frühfranzösisch in der Primarschule und Forcierung der Sprachaustausche auf Sekundarschulstufe.
Beitrag auf 20min: www.20min.ch/schweiz/news/story/30998380