«Vorbilder sind für Kinder wichtig, es braucht Vater und Mutter»

In mittlerweile 28 Ländern spielt es keine Rolle, ob Mann und Frau oder gleichgeschlechtliche Paare vor den Traualtar treten. Auch die Schweiz stimmt nun über die «Ehe für alle» ab. Gegnerin der Vorlage ist die Thurgauer SVP-Nationalrätin Verena Herzog. Im Interview erklärt sie, warum sie am 26. September ein Nein in die Urne legen wird.

SRF News: Erlauben Sie mir eine persönliche Frage. Warum haben Sie damals eigentlich geheiratet?

Verena Herzog: Weil ich meinen Mann sehr gerne hatte und wir zusammen beschlossen – wenn es möglich ist – eine Familie zu gründen.

Können Sie sich vorstellen, dass zwei Männer oder zwei Frauen, die sich lieben, eben genau aus diesem Grund auch heiraten wollen?

Diese Möglichkeit haben sie ja mit der eingetragenen Partnerschaft – und das ist auch richtig so, dass man das rechtlich geregelt hat. Wenn man dort etwas erweitern wollte, so ist das jederzeit möglich.

Ganz genau dasselbe ist die eingetragene Partnerschaft eben nicht. Gewisse Rechte hat man nicht, zum Beispiel die erleichterte Einbürgerung, die Witwenrente. Gleichberechtigung gibt es da also nicht.

Einbürgerungen, Witwenrente, das kann man gesetzlich ändern, dafür braucht es wirklich keine «Ehe für alle». Aber wenn es um Fortpflanzungsmedizin geht, das würde ja gegen die Bundesverfassung verstossen, so, wie es in der Vorlage drin ist.Für das Kind ist es ganz wichtig, dass es Vorbilder hat. Und da braucht es einen Vater und eine Mutter. Das können sie nun mal nicht gewährleisten.Autor:Verena HerzogSVP-Nationalrätin

Warum sollen zwei Frauen, die sich lieben und sich versprechen, das Leben miteinander zu verbringen, nicht auch eine Familie gründen können?

Zwei Frauen oder auch zwei Männer können dem Kind ganz sicher Liebe, Geborgenheit, konstante Bezugspersonen geben. Aber es braucht eben viel mehr, das ist nur die Basis für eine gesunde Entwicklung des Kindes. Für das Kind ist es ganz wichtig, dass es Vorbilder hat. Und da braucht es einen Vater und eine Mutter. Das können sie nun mal nicht gewährleisten.

Heute sind schon Stiefkindadoptionen möglich, es gibt über 30’000 Kinder, die in sogenannten Regenbogenfamilien leben. Zeigt das nicht, dass es durchaus funktionieren kann, wenn ein Kind mit zwei Männern oder mit zwei Frauen aufwächst?

Bei den kleineren Kindern spielt das noch weniger eine Rolle, aber spätestens in der Pubertät, dann will das Kind doch wissen –  das ist im Menschen drin – wer ist mein wirklicher Vater. Das bringt die Kinder in grosse Konflikte, und das will ich einfach nicht noch zusätzlich gesetzlich ermöglichen.Wir haben sonst schon genug Schicksale, durch einen Todesfall, durch Krankheit oder natürlich auch bei vielen geschiedenen Eltern – aber bei den Geschiedenen haben die Kinder wenigstens noch einen Vater.Autor:Verena HerzogSVP-Nationalrätin

Aber da gäbe es doch mit der vorliegenden Lösung einen Fortschritt gegenüber heute. Heute gehen lesbische Paare zum Teil ins Ausland für eine Samenspende. Wenn die Vorlage angenommen würde, dann wäre es künftig einfach gewährleistet, dass Kinder, die auf diesem Weg auf die Welt kamen, spätestens mit 18 das Recht haben, zu erfahren, wer der Vater ist.

Das ist doch einfach ein Wahnsinn, wenn ein Kind das erst mit 18 erfahren darf. Vielleicht will es der Vater dann nicht einmal sagen, wobei das Kind dann das Recht hätte, es zu erfahren. Aber ob denn der Vater eine Beziehung will zu diesem Kind? Das will ich nicht zusätzlich noch mehr Kindern zumuten. Wir haben sonst schon genug Schicksale, durch einen Todesfall, durch Krankheit oder natürlich auch bei vielen geschiedenen Eltern – aber bei den Geschiedenen haben die Kinder wenigstens noch einen Vater.

«Ehe für alle» schadet dem Kindswohl

Die «Ehe für alle» inklusive Samenspende für lesbische Paare ist verfassungsrechtlich höchst umstritten. Klar ist: Sie führt zu gesetzlich vorgesehener Vaterlosigkeit, das Kindswohl bleibt auf der Strecke. Forderungen zur ethisch inakzeptablen Leihmutterschaft werden folgen.

Die Ehe für alle würde Kindern jeglichen Kontakt zu ihren Vätern entziehen, allein aufgrund der Entscheidung ihrer Mütter. Hat das Recht, ein Kind zu bekommen, Vorrang vor dem Recht, einen Vater zu haben? Niemand kann seinem Kind verbieten, seinen Vater zu kennen.

Die Familie ist ein tragendes Element eines jeden funktionsfähigen Staates und gründet unter anderem auf biologischen Fakten. Denn nur die Verbindung von Mann und Frau hat aus sich heraus die Fähigkeit zur Weitergabe des Lebens. Bundesgericht und Bundesrat haben das Recht auf Ehe stets als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Frau und Mann interpretiert. Auch im Uno-Pakt ll über bürgerliche und politische Rechte, den die Schweiz unterzeichnet hat, wird das Recht der Ehe zwischen Mann und Frau anerkannt. Dass die JUSO die Ehe schon längst abschaffen und die Jungfreisinnigen die Ehe durch eine sogenannte «Verantwortungsgemeinschaft» ersetzen und auch polygame Beziehungen erlauben wollen, kann ihren Positionspapieren entnommen werden.

Selbstverständlich ist es jedem Menschen freigestellt, mit wem er sein Leben teilen will. Mit der «eingetragenen Partnerschaft» ist der rechtliche Rahmen auch für homosexuelle Paare seit 2007 gegeben. Wer diesen Weg wählt, müsste jedoch auch die Grösse haben, gewisse Konsequenzen zu akzeptieren. Doch der so gross in Mode gekommene, grenzenlose Egoismus will nun die Samenspende für Lesbenpaare gesetzlich verankern, obwohl dies den Kinderrechten widerspricht und aus Sicht von Vernunft und Ethik nur als verantwortungsloses Gesellschaftsexperiment bezeichnet werden kann.

Nein zur Salamitaktik

Vor der Einführung der eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare versprachen die Befürworter hoch und heilig: Adoption und Samenspende-Zugang würden für homosexuelle Paare tabu bleiben. Wenige Jahre später wurde die Stiefkindadoption für homosexuelle Paare eingeführt, und nun sollen mit der Ausweitung der Ehe auch der Zugang zum normalen Adoptionsverfahren rechtlich verankert und die Samenspende für lesbische Paare gutgeheissen werden. Was kommt als nächstes? Es wird nicht lange dauern, bis schwule Paare die ethisch inakzeptable Leihmutterschaft fordern werden. Damit würde die Degradierung der Frau zur käuflichen Gebärmaschine traurige Realität werden.

Gegen das Kindswohl

Während der parlamentarischen Debatte wurde von Bundesrätin Karin Keller-Sutter eine Etappierung der Vorlage und der vorläufige Verzicht auf die Samenspende für lesbische Paare empfohlen. Zu viele rechtliche Fragen, die für das Kind bedeutsam sind, seien offen. Unterdessen scheint es dem Bundesrat egal zu sein, dass noch mehr Kinder vorsätzlich vaterlos aufwachsen müssen und erst mit 18 Jahren erfahren dürfen, wer ihr leiblicher Vater ist. Schon heute müssen zu viele Kinder bei gewollt oder ungewollt Alleinerziehenden auf einen Papi und ein väterliches Vorbild verzichten. Dabei ist, wie wir aus langjähriger Forschung und Erfahrung im Pflege- und Adoptivkindbereich wissen, die Verwurzelung in der Ursprungsfamilie für die Identitätsentwicklung eines Kindes zentral.

Deshalb NEIN zur «Ehe für alle» und NEIN zur Samenspende!

«Das Kindswohl geht vor»

Selbstverständlich ist es jedem Menschen freigestellt, mit wem er sein Leben teilen will. Mit der «eingetragenen Partnerschaft» ist der rechtliche Rahmen auch für homosexuelle Paare gegeben.

Doch die «Ehe für alle»-Vorlage wurde mit dem verfassungswidrigen Samenspende-Zugang für lesbische Paare eindeutig überladen. Vor der Einführung der eingetragenen Partnerschaft für homosexuelle Paare versprachen Befürworter hoch und heilig: «Adoption und Samenspende-Zugang bleiben für homosexuelle Paare tabu». Wenige Jahre später wurde die Stiefkindadoption für homosexuelle Paare eingeführt.

Und nun sollen mit der Ausweitung der Ehe auch der Zugang zum normalen Adoptionsverfahren rechtlich verankert und die Samenspende für lesbische Paare gutgeheissen werden.

Was kommt als Nächstes? Dass schwule Paare nach einer Annahme der Samenspende für lesbische Paare die ethisch inakzeptable Leihmutterschaft einfordern würden, ist absehbar. Die Degradierung der Frau zur käuflichen Gebärmaschine würde damit traurige Realität werden.

Während der parlamentarischen Debatte wurde von Bundesrätin Karin Keller-Sutter eine Etappierung der Vorlage und der vorläufige Verzicht auf die Samenspende für lesbische Paare empfohlen. Zu viele rechtliche Fragen, die für das Kind bedeutsam sind, seien offen.

Unterdessen scheint es dem Bundesrat egal, dass im Fall der Annahme der «Ehe für alle» noch mehr Kinder vorsätzlich vaterlos aufwachsen müssten und erst mit 18 Jahren erfahren dürften, wer ihr leiblicher Vater ist. Dabei ist, wie wir aus den bewegenden Berichten betroffener Personen sowie aufgrund langjähriger Forschung und Erfahrung im Pflege- und Adoptivkindbereich wissen, die Verwurzelung in der Ursprungsfamilie für die Identitätsentwicklung eines Kindes absolut zentral.

Deshalb Nein zur «Ehe für alle» inklusive Samenspende! Das Kindswohl geht vor!

Samenspende führe zu gesetzlich geförderter Vaterlosigkeit

SVP, EDU und Mitte-Partei kämpfen gegen die «Ehe für alle». Dabei nehmen sie gemeinsam einen bestimmten Aspekt der Vorlage ins Visier.

Im Zentrum der Medienkonferenz vom Freitag stand für das Nein-Komitee (SVP, EDU und Mitte-Partei) die Frage nach den Rechten von Kindern. Die Samenspende für lesbische Paare ebne das Terrain für ein «fatales Gesellschaftsexperiment», lautete der Tenor. Sie führe zu gesetzlich geförderter Vaterlosigkeit.

«Kinder brauchen Wurzeln», sagte die Thurgauer SVP-Nationalrätin Verena Herzog, Co-Präsidentin des Referendumskomitees. Es sei für Heranwachsende zentral, Vorbilder von beiden Geschlechtern zu haben. Noch mehr: «Die Kinder haben ein Recht darauf.» Mit der Samenspende für lesbische Paare werde der Mann dagegen auf die Rolle eines «blossen Samenlieferanten» reduziert, kritisierte Herzog.

Angst vor «vaterlosen Gesellschaft»

Die Befürworter der «Ehe für alle» stellten den Kinderwunsch von Erwachsenen über das Recht und das Wohl des Kindes, doppelte Marc Jost nach. Laut dem ehemaligen EVP-Grossratspräsidenten und Generalsekretär der Schweizerischen Evangelischen Allianz (SEA) muss das Kind von lesbischen Eltern bei einer Annahme der Vorlage bis zur Volljährigkeit auf seinen biologischen Vater verzichten, was zu verhindern sei.

«Wollen wir wirklich eine vaterlose Gesellschaft?“, fragte der Walliser Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit rhetorisch. Es sei bekannt, dass die Abwesenheit eines Vaters Auswirkungen auf die Identitätsbildung der Kinder habe. Roduit erwähnte etwa Studien aus Frankreich und den USA.

EDU-Präsident Daniel Frischknecht (zum Porträt) argumentierte juristisch: Das Recht, eine Beziehung zum Vater pflegen zu können, sei in der Uno-Kinderrechtskonvention verankert, sagte er. Die Vorlage «Ehe für alle» verletze dieses Recht. «Deshalb reden wir vom Kindeswohl.»

Traditionen schützen

Das Nein-Komitee zur «Ehe für alle» warnte zudem davor, dass sich bei einem Ja der Stimmbevölkerung bald auch Alleinstehende und schwule Paare auf ihren unerfüllten Kinderwunsch berufen dürften. Der Weg zu einer Eizellenspende und der «ethisch inakzeptablen» Leihmutterschaft sei dann nicht mehr weit.

Weniger stark gingen die Anwesenden auf das Argument ein, wonach die Ehe auch in Zukunft der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten sein solle. Nur eine Verbindung von Mann und Frau könne Leben zeugen, das müsse geschützt werden, hiess es in der Mitteilung.

Heute können zwei Frauen oder zwei Männer in der Schweiz nicht heiraten. Sie haben lediglich die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Dieses Partnerschaftsgesetz sei der «passende Rahmen für die rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare», schreiben die Gegner einer Ausweitung des Ehe-Begriffs in ihrem Argumentarium.

Gegner müssen Rückstand aufholen

Schliesslich stört sich das Referendumskomitee daran, dass die «Ehe für alle» per Gesetz eingeführt werden soll. Seiner Meinung nach bräuchte es dazu zwingend eine Verfassungsänderung und damit das Ja von Volk und Ständen. Bundesrat und Parlament widersprechen.

Einen Monat vor dem Abstimmungstermin deutet wenig auf einen Erfolg der Gegner hin. Umfragen von «20 Minuten»/Tamedia sowie vom Forschungsinstitut gfs.bern im Auftrag der SRG zeigen, dass im August rund zwei Drittel der Befragten Ja gesagt hätten zur «Ehe für alle“.

Doch die Gegner wollen weiterkämpfen. Laut Kampagnenleiter Anian Liebrand setzt das Komitee insbesondere auf «wildes Plakatieren», Flyer-Aktionen und Parteianlässe. An einer zweiten Medienkonferenz von nächster Woche sollen zudem Fachleute zu Wort kommen, welche das Kindeswohl durch die «Ehe für alle» gefährdet sehen. Am vergangenen Freitag wurde schliesslich ein «junges Komitee» gegründet, um diese Bevölkerungsgruppe vermehrt erreichen zu können.

«Kinder auf Bestellung? Nein zur Samenspende und zur «Ehe für alle»

Das Abstimmungskomitee präsentiert seine Argumente

 Mit einer Medienkonferenz in Bern eröffnet das Abstimmungskomitee «Nein zur Ehe für alle» die heisse Phase des Abstimmungskampfs zur «Ehe für alle» und präsentiert seine Argumente. Die Referenten des überparteilichen Komitees untermauern den Standpunkt, dass die Ehe auch in Zukunft der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten sein soll und das Partnerschaftsgesetz der passende Rahmen für die rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Paare ist. Die mit der Vorlage verknüpfte Samenspende für lesbische Paare, so das Abstimmungskomitee, ebnet das Terrain für ein fatales Gesellschaftsexperiment. Sie schafft erstmals ein «Recht auf Kinder» und führt zu gesetzlich geförderter Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen für die betroffenen Kinder. 

Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau

Nur die Verbindung von Mann und Frau hat aus sich heraus die Fähigkeit zur Weitergabe des Lebens. Deshalb ist sie als zentraler Eckpfeiler von Gesellschaft und Staat zu schützen. Weil dieses «Privileg» u.a. auf biologischen Fakten gründet, hat es nichts mit Diskriminierung zu tun, die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau zu definieren. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gesteht den Staaten mit einem Urteil vom Juli 2021 die Souveränität zu, diese objektive Differenzierung vorzunehmen.

Nein zum Verfassungsbruch

Bundesgericht und Bundesrat haben das Recht auf Ehe stets als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Frau und Mann interpretiert (Art. 14 Bundesverfassung). Die «Ehe für alle» mit einer blossen Gesetzesänderung einzuführen, ist deshalb klar verfassungswidrig. Die Samenspende für lesbische Paare verstösst zudem gegen Art. 119 BV. Dieser erlaubt nämlich die medizinisch unterstützte Fortpflanzung auch heterosexuellen Paaren nur bei Unfruchtbarkeit oder der Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit. Lesbische Paare als unfruchtbar einzustufen, widerspricht dabei allen gültigen Definitionen.

Es gibt kein Recht auf Kinder!

Bei der Gesetzesvorlage «Ehe für alle» geht es längst nicht nur um die rechtliche Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen. Die «Ehe für alle» schafft für lesbische Paare einen Rechtsanspruch auf Kinder – per Gesetz wird ein falsches Vaterbild verordnet: Der Mann wird auf die Rolle eines blossen Samenlieferanten reduziert, ohne Verantwortung für das gezeugte Kind zu übernehmen. Mehr noch: Es wird ihm von Gesetzes wegen gar untersagt, sich um das Kind zu kümmern. Die Samenspende für lesbische Paare verweigert Kindern also per Gesetz den Vater, weil das Recht, seine beiden biologischen Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, den Kindern bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich verwehrt bleibt.

Kinder brauchen Vater und Mutter

Der oft vorgebrachte Einwand, es sei eine gesellschaftliche Realität, dass bereits heute viele Kinder – erzogen von alleinerziehenden Müttern – ohne Vater aufwachsen, greift zu kurz. Es ist ein Unterschied, ob Kinder aufgrund entstandener Lebensumstände auf ihren Vater verzichten müssen oder ob diese Umstände absichtlich herbeigeführt wurden. Kinder wünschen sich bei Vater und Mutter aufzuwachsen. Die vorsätzliche Aufteilung von sozialer und biologischer Elternschaft, die bei der Samenspende stattfindet, missachtet dieses Recht des Kindes.

Leihmutterschaft als nächstes?

Indem «Unfruchtbarkeit» in der Gesetzesvorlage verfassungswidrig in «unerfüllten Kinderwunsch» umgedeutet wird, können sich künftig auch weitere Gruppen (Alleinstehende, schwule Paare) auf ihren unerfüllten Kinderwunsch berufen. Bald dürften Forderungen nach der Eizellenspende und der ethisch inakzeptablen Leihmutterschaft folgen. Schwulen Paaren bleibt bekanntlich neben der Adoption nur die Leihmutterschaft, um zu Kindern zu kommen. Es liegt deshalb auf der Hand, dass schwule Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sich auf das lesbischen Paaren gewährte Recht berufen können, um auf rechtliche Gleichstellung zu pochen. Bei einer Leihmutterschaft wird Kindern nach ihrer Geburt die Trennung von der Mutter zugemutet, um den Kinderwunsch fremder Männer zu befriedigen. Wer diese Büchse der Pandora nicht öffnen will, muss am 26. September 2021 NEIN zur «Ehe für alle» stimmen.

Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung

Die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ will in der Bundesverfassung verankern, dass die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefördert wird – das wollen wir ja sicher alle!

Im Speziellen zielt die Initiative darauf ab, dass jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht, verboten wird. Diese Forderung ist zugegebenermassen nicht ganz einfach durchzusetzen, da Kinder und Jugendlich z. B. auch an vielen Anlässen für Erwachsene dabei sind. Im Vergleich mit anderen Ländern allerdings hat die Schweiz, die in der Bekämpfung des Tabakkonsums in der Tabelle von 36 Ländern zurzeit an zweitletzter Stelle steht und daher nicht gerade brilliert, markanten Aufholbedarf. Denn in unserem Land ist der Tabakkonsum immerhin für rund 9500 Todesfälle pro Jahr verantwortlich, ebenso wie für direkte medizinische Kosten im Umfang von 3 Milliarden Franken, was immerhin 4 Prozent der gesamten Gesundheitskosten sind, und für indirekte Kosten für die Wirtschaft im Umfang von rund 2 Milliarden Franken.

Angesichts der Tatsache, dass, wie wir wissen, die grosse Mehrheit der regelmässigen Raucher mit dem Tabakkonsum bereits im jugendlichen Alter beginnt und Kinder und Jugendliche für die Werbung besonders empfänglich sind, trifft diese Initiative genau den Kern der Suchtproblematik. Äusserst bedenklich stimmt, dass durch neue nikotinhaltige Tabakprodukte, wie die trendigen E-Zigaretten und Snus, und durch verlockende Erdbeer-, Pfirsich-, Mango- und Pfefferminzaromen usw. eine immer jüngere Kundschaft bewusst angesprochen wird. Gemäss einer Studie unter der Leitung des Universitätskinderspitals Zürich aus dem Jahr 2020 rauchen im Kanton Zürich rund 65 Prozent der 16- bis 17-Jährigen gelegentlich oder regelmässig, und zwar E-Zigaretten, Zigaretten und/oder Shisha.

Dieses auf die Jugend ausgerichtete Marketing ist nicht nur bedenklich, sondern schlicht fies, da es gewinnorientiert und berechnend ist. Denn weil das jugendliche Gehirn viel schneller eine Nikotinabhängigkeit entwickelt, ist der Einstieg im Jugendalter besonders problematisch und führt häufig zur langandauernden Sucht. Viele Jugendliche, die zunächst zu alternativen nikotinhaltigen Produkten greifen, enden später in der Rauchersucht.

Aus Sicht der Produzenten ist das auf die Jugend ausgerichtete Marketing absolut verständlich, denn der Tabakkonsum ist weltweit im Durchschnitt rückläufig. Nach einem Bericht der WHO soll die Zahl der Raucherinnen und Raucher weltweit seit dem Jahr 2000 um rund 60 Millionen zurückgegangen sein. Folglich wird nach neuer Kundschaft gesucht, die langjährig ist. Deshalb bemühen sich auch unsere Schweizer Tabakkonzerne mit neuen Tabakprodukten vor allem um die Jugend, um eine leicht zu beeinflussende und über Jahrzehnte gesicherte Kundschaft aufzubauen. Mit penetranter Online-Werbung zu E-Zigaretten und während längerer Zeit auch bei jedem grösseren Kiosk wurden Jugendliche wie Erwachsene von aufdringlichen, meist weiblichen Promotoren angesprochen, was vor allem für Nichtraucher an Belästigung grenzt. Auch bei uns in der Wandelhalle, als diese noch benutzt werden durfte, sind mir die Personen der Tabaklobby als die aufdringlichsten und aggressivsten Lobbyisten und Lobbyistinnen überhaupt unangenehm aufgefallen.

Ich gewichte den Jugendschutz und die Volksgesundheit höher als den Nutzen der milliardenschweren Tabakindustrie. Die Gesellschaft braucht für ihre Gesundheit keine Werbung für einen dampfenden, nikotinhaltigen Lollipop-Ersatz!

Ich bitte Sie, wie es über dreissig der Gesundheit verpflichtete Organisationen und Verbände tun, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen

Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele

Die fortwährende Entwicklung neuer Technologien, das grosse Angebot an Videos und Games und das veränderte Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf digitale Medien bedeuten zweifellos eine grosse Herausforderung für Eltern und auch für Lehrpersonen. Mit dem neuen Bundesgesetz sollen gemäss Zweckartikel Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden. Ein hehres Ziel. Auch wir sind natürlich für wirksamen Jugendschutz. Doch bringt dieses Gesetz, was es verspricht?

Wir stellen den Nichteintretensantrag aus den folgenden Gründen:

1. Die entsprechenden Branchen sind längst tätig geworden. Seit mehr als zehn Jahren besteht in der Telekommunikationsbranche eine Branchenregelung zur Förderung des Jugendmedienschutzes. Mit der weitverbreiteten Altersempfehlung, hilfreichen Piktogrammen und Inhaltsdeskriptoren existiert bereits eine wirksame Selbstregulierung und Orientierungshilfe für Erziehungsberechtigte. Auch wenn grosse Umsatzzahlen und Gewinne im Vordergrund stehen, sieht sich die Branche, auch um glaubwürdig zu sein, in der Verantwortung im Bereich Jugendmedienschutz. Dazu braucht es keine neuen, überflüssigen Regulierungen.

2. Wir wollen keine Bevormundung der Eltern. Wir wollen nicht, dass aus einer Pflicht-Holschuld der Eltern schlussendlich eine Bringschuld der Anbieter wird. Es liegt doch in der Verantwortung der Eltern, sich mit dem Inhalt von Filmen und Videospielen auseinanderzusetzen und zu entscheiden, was altersgerecht und sinnvoll für ihr Kind ist. Sie kennen ihr Kind am besten. Sie sind gefordert, die notwendigen Leitplanken zu setzen und ihren Kindern einen verantwortungsbewussten Umgang mit den neuen Medien vorzuleben.

3. Die technologischen Trends werden bei der Durchsetzung in diesem Gesetz zu wenig berücksichtigt. Zwar sieht das Bundesgesetz auch das Obligatorium der Altersüberprüfung für Medienplattformen wie Youtube oder Netflix vor, allerdings ist stark zu bezweifeln, dass sich dieses Obligatorium tatsächlich durchsetzen liesse.

4. Der auf die Schweiz begrenzte Gesetzesentwurf des Bundesrates greift nicht. Nicht nur Filmaufführungen, sondern auch Angebote von Anbieterinnen von Abrufdiensten und Plattformdiensten wie Amazon, Apple, Netflix, Sky oder Youtube sollen geregelt werden, denn Kinder und Jugendliche konsumieren primär Angebote auf kostenlosen Plattformen oder nutzen von ihren Eltern abonnierte Abrufdienste. Schweizer Anbieter hingegen sollen jetzt neu verpflichtet werden, zusätzlich zur Altersklassifizierung ein System zur Alterskontrolle einzurichten und ein System zur elterlichen Kontrolle bereitzustellen. Vertragspartner der Angebote sind jedoch die Eltern, die den Kindern den Zugang erst zur Verfügung stellen. Die Verantwortung für die Alterskontrolle liegt damit klar bei den Eltern.

5. Dieses neue Gesetz löst vor allem einen zusätzlichen Kontrollapparat und zusätzliche Bürokratie aus. Mit dem neuen Bundesgesetz würde ein neues, komplexes Kontrollsystem etabliert, welches die Verantwortung für Kontrollen zwischen Anbietern, Kantonen und dem Bundesamt für Sozialversicherungen aufteilt. Die Kosten für die Entwicklung und Umsetzung der Jugendschutzregelungen sowie für die Kennzeichnungs- und Alterskontrollpflicht sollen durch die Anbieter getragen werden.

Zusammengefasst: Der Gesetzentwurf bringt vor allem neue Regulierungen und Kosten für Schweizer Anbieter und den Staat und bei Weitem nicht das, was er verspricht. Für den Schutz der Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft sind nach wie vor in erster Linie die Eltern verantwortlich und nicht die Hersteller der Videos und Games. Keine Altersdeklaration und keine Alterssperre auf der Hardware können Jugendliche schützen, wenn die Eltern nicht konsequent präsent sind. Sich in falscher Sicherheit zu wiegen, ist, wie immer, erst recht gefährlich.

Im Namen meiner Minderheit bitte ich Sie, nicht auf dieses neue Gesetz einzutreten. Danke, wenn Sie dieser Bitte folgen!

Selbstbestimmung hilft uns allen

In der direkten Demokratie kann sich jeder einbringen, alle dürfen mitreden. Der oberste Gesetzgeber ist das Volk! Diese Selbstbestimmung hat uns Wohlstand, Frieden und Stabilität gebracht. Wenn ich die aktuellen Volksinitiativen anschaue, bestätigt sich mein Bild, dass unsere Volksrechte rege und von allen politischen Seiten genutzt werden. Parteien aller Couleur, Verbände und die Zivilgesellschaft nutzen die Volksrechte und sind damit auf das Funktionieren der direkten Demokratie angewiesen. Die Selbstbestimmungsinitiative ist daher keine Frage von links oder rechts, sondern viel mehr, ob wir in Zukunft selber über unsere Politik entscheiden wollen. Da wird es künftig um Deregulierungs- und Gewerbepolitik sowie auch Umwelt, Tierschutz und Gentech gehen. Die Frage ist, wollen wir in Zukunft unsere eigenen Standards setzen können und unser Zusammenleben selber bestimmen? Ich denke Ja. Es darf nicht sein, dass wir als Gemeinschaft Dinge beschliessen, die dann von Bundesrat und Parlament verwässert oder gar nicht umgesetzt werden, nur um internationalen Organisationen zu gefallen und im internationalen Rampenlicht zu stehen. Dies schafft nicht nur Frust in der Bevölkerung, sondern auch Rechtsunsicherheit. Unsere Bundesverfassung wurde bis 2012 als oberste Rechtsquelle angesehen, bis das Bundesgericht entschied, internationales Recht stärker zu gewichten als den Willen des Volkes. Dieser Untugend wird mit der Selbstbestimmungsinitiative ein Ende gesetzt.
Die direkte Demokratie schafft eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft und gewährleistet eine langfristige Perspektive. Unsere Bundesverfassung enthält aufgrund der breiten Abstützung in der Bevölkerung und der langfristigen Ausrichtung einen weltweit strengsten Menschenrechtsschutz. Minderheiten werden in der Schweiz eingebunden. Die Freiheit des Einzelnen und der Gemeinschaft stehen bei uns an oberster Stelle. Diesen Schutz und diese Freiheit will die Selbstbestimmungsinitiative erhalten. Deshalb sage ich Ja zur direkten Demokratie und Ja zur Selbstbestimmung.
erschienen im Tagblatt 5. Oktober 2018