Was dürfen die Versicherungsdetektive und was nicht? Der Faktencheck

Am 25. November stimmen wir auch über eine Änderung des Versicherungsgesetzes ab. Es geht darum, dass in wenigen Fällen mit massvollen Überwachungen missbräuchliche Sozialbezüge verhindert werden können. Der Faktencheck zeigt, dass die Argumente der Gegner zur Kategorie «Fantasie» gezählt werden müssen.
Bundesrat und Parlament schlagen der Bevölkerung eine Gesetzesänderung vor, die in wenigen Verdachtsfällen mit streng geregelten Überwachungen missbräuchliche Sozialbezüge verhindern kann. Das neue Versicherungsgesetz schafft hierbei die nötigen Grundlagen, die bisher fehlten. Der Faktencheck zeigt, dass die Argumente der Gegner ins Leere laufen und mehr einer blühenden Fantasie entspringen und Angstmacherei bezwecken, als dass sie auf dem vorliegenden Gesetz beruhen.
Strenge Regelung
Die Gegner behaupten, dass es keine Kontrollen gäbe. Das stimmt nicht. Die gesetzlichen Vorgaben sind streng. Das können Sie als Bürgerin und Bürger im Gesetzestext im Abstimmungsbüchlein eins zu eins nachlesen. Der Text verlangt einen «konkreten Anhaltspunkt» für die Auslösung einer Überwachung. Dabei muss die Überwachung verhältnismässig sein. Für die Anordnung ist eine «Person mit Direktionsfunktion» zuständig, nicht einfach irgendjemand, sondern jemand mit Verantwortung. Klar geregelt ist die «Schweigepflicht», sowie die «Einsichtnahme», die «Aufbewahrung» und «Vernichtung» der Informationen. Es gibt Fristen und das ganze kann gerichtlich angefochten werden.
Privatsphäre wird gewahrt
Die Gegner machen der Bevölkerung unnötig Angst, wenn sie von Schlafzimmerüberwachung oder Drohnen reden. Fakt ist folgendes, und das können Sie ebenfalls im Abstimmungsbüchlein lesen: «Das Innere einer Wohnung oder eines Wohnhauses darf nicht überwacht werden». Es geht nur um allgemein zugängliche Orte. Für Bild- und Tonaufnahmen sind keine zusätzlichen technischen Hilfsmittel wie Drohnen oder Richtmikrofone erlaubt. Gegen das Vorgehen kann vor Gericht vorgegangen werden.
Missbräuche stoppen
Am Schluss geht es aber darum, dass unrechtmässiger Sozialbezug verhindert wird. Dies betrifft nur wenige Verdachtsfälle. Aber dort ist es wichtig, dass man den Sozialbetrug unterbinden kann. Das schützt unsere Sozialwerke und das Vertrauen in die Institutionen.

Referendumsbefürworter billigen Versicherungsmissbrauch!

Unglaublich: Da schafft es ein kräftig gebauter Mann im Test bei der Behörde nur unter Stöhnen einen leeren Harass auf Tischhöhe anzuheben. Ein paar Tage später wird der gleiche Mann auf der Alp bei schweren Holzarbeiten gefilmt. – Eine Frau kommt bei der Behörde kaum die Treppe hoch und eine Stunde später eilt sie ohne Beschwerden auf Stöckelschuhen durch ihren Garten… Dies sind nur zwei von vielen verwerflichen, bildlich dokumentierten IV-Missbrauchsfällen. Wohlgemerkt: Diese IV-Betrüger haben eingewilligt, dass bei der Überprüfung ihrer IV-Berechtigung ihre angeblichen Beeinträchtigungen gefilmt werden.
Solcher Missbrauch von Sozialleistungen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine kriminelle Handlung. Das Zulassen solcher Handlungen ist asozial und belastet die unter Druck stehende Institution der IV! Bild- und Tonaufzeichnungen werden jedoch nur in Einzelfällen, nach erhärtetem Verdacht auf ungerechtfertigten Leistungsbezug und nach intensiven Gesprächen mit dem Versicherten als Ultima Ratio angeordnet.
So gab es 2016 in der Schweiz bei total rund 434`000 Menschen mit IV-Bezug 2000 Hinweise auf Missbrauch. In der Folge wurden nur 270 Observationen angeordnet. Davon wurde in 180 Fällen zu Unrecht Leistungen der IV bezogen. Trotzdem wäre es falsch, diese 180 Fälle zu bagatellisieren. Denn es geht um sehr viel Geld, da die Leistungen oft ein Leben lang ausbezahlt werden müssen. Dies geht auf Kosten der IV-Bezüger, die rechtmässig Unterstützung erhalten, gefährdet das Vertrauen der Bevölkerung in die IV und schmälert die Solidarität gegenüber Menschen mit Behinderungen.
Notwendige Gesetzesanpassung wird mit Referendum torpediert
Aufgrund eines Entscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2016 und des schweizerischen Bundesgerichtes 2017 wurden solche verdeckten Überwachungen abrupt gestoppt, da eine präzise Rechtsgrundlage fehl­te. Bereits im März dieses Jahres wurde von der bürgerlichen Mehrheit des Bundesparlaments das Gesetz an die seit Jahren geübte und eigentlich unumstrittene Praxis angepasst. Durch das Referendum von linker Seite wurde die neue Gesetzesgrundlage aber gleich wieder torpediert. Dies, obwohl durch die Gesetzesanpassungen die Voraussetzungen für Überwachungen ganz klar geregelt sind und niemand um gerechtfertigte Versicherungsleistungen bangen muss.
Die Referendumsbefürworter nehmen jedoch den Versicherungsbetrug billigend in Kauf! Einmal mehr ist auf den gesunden Menschenverstand des Volkes zu hoffen: Stimmen Sie am 25. November 2018 im Interesse der überwiegenden Mehrheit der ehrlichen Versicherungsnehmer, die dringend auf die IV-Leistungen angewiesen sind, Ja zur Gesetzesrevision!

Volksabstimmungen 27. November

Am 27. November finden je eine kantonale und eine nationale Abstimmung statt, zu denen ich mir erlaube, Ihnen eine Empfehlung abzugeben.

Kantonale Vorlage: Volksinitiative für eine gute Thurgauer Volksschule ohne Lehrplan 21

Machen auch Sie sich Sorge über gewisse Entwicklungen in unserer Schule?
Am 27. November 2016 werden die Weichen für die Zukunft unserer Kinder im Thurgau gestellt. Für zehn weitere Kantone ist der Ausgang unserer Volksabstimmung wegweisend. Die Grundsatzfrage stellt sich: Brauchen unsere Kinder fähige Lehrer oder sollen unsere Kinder zu IT-Zombies werden, die nur noch den Austausch mit dem Computer, Tablet oder Handy erlernen. Wollen wir künftig in unserer Gesellschaft Menschen die selbständig denken und handeln können oder solche, die ohne Computer nicht mehr handlungsfähig sind?
Wir wissen alle: Die Qualität unserer Volksschule entscheidet massgeblich über Wohlstand und Zukunft unseres Landes und legt die Basis für die berufliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Die Schweiz ist mit ihrem dualen und durchlässigen Bildungssystem weltweit Vorzeigebeispiel. Doch seit einigen Jahren stellen viele Eltern, Lehrmeister und Lehrpersonen eine stetige Verschlechterung der schulischen Grundlagen fest. Nebst gesellschaftlichen Herausforderungen mussten zu viele Bildungsbaustellen bewältigt werden.
Bei Trends dabei zu sein, macht aber offenbar glücklich – leider auch taub.Tragisch wird es, wenn Entscheidungsträger nicht zu gefestigten Persönlichkeiten gehören und sich darin gefallen mit zu schwimmen. Anders ist ihr vehementer Einsatz für international längst umstrittene Lernmethoden der OECD, die dem Lehrplan21 zu Grunde liegen, nicht nachvollziehbar. Dagegen werden neuste Analysen vom neuseeländischen Forscher J.Hattie zu 50`000 Studien und 800 Metastudien, welche die Wirksamkeit von lehrerzentriertem Unterricht belegen, ignoriert. – Schon heute erhält bald jedes dritte Schulkind sonderpädagogische Massnahmen. Diese Zustände sind durch dieselben geschaffen worden, die nicht kindgerechte Lernmethoden mit dem Lehrplan21 zementieren wollen. Noch mehr Kinder werden überfordert sein! Noch mehr Eltern werden an den Anschlag mit Stoffnacharbeit zu Hause kommen. – Ostschweizer Kinderärzte hatten bereits 2015, leider vergeblich, von der Bildungsdirektion ein Moratorium eingefordert und dabei die beiden Hauptanliegen des Lehrplan21, selbstorganisiertes Lernen und die Kompetenzorientierung kritisch hinterfragt. (Ausgabe Januar 2016 der Zeitschrift Kinderärzte Schweiz, S/12 u.13, als PDF)
Bereits im Februar 2014  forderte die SVP-Schweiz an einer Medienkonferenz in Bern die Deutschschweizer Bildungsdirektorenkonferenz – angesichts der bereits überstrapazierten Bildungsreformen und auch der Finanzlage in den Kantonen – zum Marschhalt und Übungsabbruch auf. Die SVP-Kantonalparteien wurden aufgerufen, sich gegen  den Lehrplan 21 zur Wehr zu setzen. In 13 Kantonen wurden meist von überparteilichen Komitees Volksinitiativen eingereicht und unterstützt von vielen besorgten Eltern und engagierten Lehrerinnen und Lehrern, die weiterhin mit Freude unterrichten und nicht zu Administratoren degradiert werden wollen. Auch über  dreissig namhafte Fachpersonen wie Dr.phil R.Künzli, Lehrplanforscher der UNI Zürich, Prof.Dr.phil J.Frick, Dozent und Berater PHZH, Dr.B.Kissling, Erziehungswissenschaftler und Hochschuldozent haben sich in der Broschüre Einspruch*  gegen das Bürokratiemonster Lehrplan21 zu Wort gemeldet. – Ignoranz verhindert offenbar die Kompetenz Warnrufe zu hören und umzusetzen. 
(Einspruch* kann über unsere Website www.gute-schule-tg.ch bestellt werden.)
Ziel unserer Thurgauer Volksinitiative ist, unseren Schulkindern und Jugendlichen in der Volksschule weiterhin eine optimale, zukunftsgerichtete Schul- und Menschenbildung zu ermöglichen, um zu guten Berufsleuten ausgebildet und auf weiterführende Schulen vorbereitet zu werden.
Mit der Volksinitiative fordern wir eine Schule:

  • in der grundlegende Kenntnisse im Rechnen, Lesen und Schreiben sowie eine solide Arbeitshaltung und nicht tausende von Kompetenzen, die nur noch abgehakt und deletet werden können, im Vordergrund stehen.
  • mit Jahrgangszielen, die eine systematische Stoffvermittlung ermöglichen, an denen sich Lehrpersonen, Eltern und Lehrmeister orientieren können und gleichzeitig ein allfälliger Wohnortswechsel erleichtert.
  • eine demokratische Abstützung. Unsere Volksschule ist das Fundament unserer Gesellschaft und muss deshalb demokratisch breit abgestützt sein. Darum sollen Lehrpläne vom Grossen Rat genehmigt werden und dadurch dem fakultativen Referendum unterstehen.
  • mit einer sinnvolle Harmonisierung, die durch Jahrgangsziele auch einen Schulwechsel zwischen Kantonen erleichtert.

Ersparen wir uns eine neue Grossbaustelle Lehrplan 21 mit sinnlosen Umwälzungen und Kosten in Millionenhöhe. Die Volksinitiative ebnet den Weg zu einer guten zukunftsgerichteten Thurgauer Volksschule und einer vernünftigen Harmonisierung.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Interessierte können sich gerne weiterhin unter kontakt@gute-schule-tg.ch melden und dem Komitee beitreten, Leserbriefe schreiben etc.
Spenden an Raiffeisenbank Untersee-Rhein,  IBAN CH 20 8138 2000 0048 7458 8,
«IG für eine gute Thurgauer Volksschule»

Nationale Vorlage: Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)

aai-nein-mailing
Die Tage sind bereits wieder kürzer, die Nächte kälter, die richtige Zeit für eine ehrliche Energiedebatte. Aus folgenden Gründen empfehle ich Ihnen ein NEIN!
Unverantwortliche Atomausstiegsinitiative
Wir stimmen wir über eine Volksinitiative der Grünen ab, die einen radikalen Ausstieg aus der Kernenergie erzwingen will. Die ersten Atomkraftwerke müssten bei diesem hektischen Ausstieg bereits nächstes Jahr stillgelegt werden. Ein striktes Verbot von neuen Kernkraftwerken soll dabei in der Verfassung verankert werden. Dies ist einerseits sehr teuer, andererseits aber auch hochriskant und undurchdacht. Die Sicherheit der jetzigen Kraftwerke, sowie die Versorgungssicherheit werden dadurch gefährdet. Ein solch ideologisches Experiment sollten wir daher ablehnen.
Mit einer solch voreiligen Abschaltung unserer Anlagen sind Strom- und Versorgungslücken bereits vorprogrammiert. Die Energiepreise werden dadurch massiv in die Höhe schnellen und wir machen uns ohne Not vom Ausland abhängig. Dabei muss erwähnt sein, dass im Ausland ja vor allem Atom- und Kohlestrom produziert wird. Wollen wir wirklich unsere Kraftwerke abwürgen, damit wir dann dreckigen Kohlestrom und weiterhin Atomstrom einfach aus dem Ausland importieren müssen? Nein, so weit darf es nicht kommen. Solche Abhängigkeiten vom Ausland gefährden zudem unsere politische Unabhängigkeit und unseren Wirtschaftsstandort. Die bestehenden Kraftwerke sollen doch so lange am Netz bleiben, wie sie sicher und tragbar sind. Oberste Priorität hat dabei in jedem Fall die Sicherheit.
Eine verantwortungsvolle und gesicherte Stromversorgung, die auch zu guten Preisen für unsere Unternehmen und für die Haushalte verfügbar ist, braucht aus heutiger Perspektive noch lange unseren bewährten Strommix aus Wasserkraft und Kernkraft. Deshalb NEIN zu diesem Schnellschuss und NEIN zu dieser unverantwortlichen Ausstiegsinitiative.
Auch diesmal, geschätzte Thurgauerinnen und Thurgauer, geschätzte politisch Interessierte, liebe Kolleginnen und Kollegen: Alle an die Urne, die Ihre Pflicht noch nicht erledigt haben und lasst Euch nicht durch ideologische Träumereien blenden!
Hinweis in eigener Sache: 

  • 28.11. – 16.12.2016: Wintersession, kurzfristige Besuche mit max. 4 Personen sind möglich, Anfragen bitte per E-Mail
  • 11.01.2017, abends: Neujahrsapéro mit Referaten zur Energiewende, Ort und Zeit werden noch bekannt gegeben, Organisator: SVP-Ortspartei am Iselisberg

Auf dem Holzweg mit Lehrplan 21

Alle Kantone wollen zunehmend auch bei der bewährten Bildung sparen und geben gleichzeitig für Schulexperimente wie den umstrittenen Lehrplan 21 Millionenbeträge aus. Ein 470-seitiges Regelwerk, das von den Behörden als „Kompass“ bezeichnet wird, soll in der Schule umgesetzt werden, dessen Inhalt kein Mensch wirklich kennt, nicht einmal die Fachpersonen.
In grossen Teilen der Bevölkerung brodelt es. Und auch beim Schulpersonal ist die Entrüstung über diese Vorgehensweise gross, welche die einzige Ressource der Schweiz, die Bildung, aufs Spiel setzt. Das schulische Personal reagiert auf den Spardruck zunehmend mit direkten Protesten, die auch auf die Strasse getragen werden. Luzern und Aargau sind prominente Beispiele, die zeigen, wie wieviel Spannung politische Fehlentscheidungen in die Schulhäuser bringen.
Obwohl im Kanton Thurgau am 27. November erst über die Zukunft des Lehrplans 21 abgestimmt wird, verkünden der Regierungsrat und das Departement für Erziehung und Kultur im Thurgau bereits heute selbstherrlich die Marschrichtung für die Zeit nach der Volksabstimmung, wie auf der Homepage zu lesen ist.
Die Stimme des Souveräns wird als Störung angesehen, die mit allen Mitteln ausgebremst werden muss. Dazu zählt die direkte Einflussnahme in den Schulhäusern, wo starker Druck auf die Meinungsfindung ausgeübt wird. Viele Schulbehörden gebärden sich hier als ungekrönte Schulkönige, welche die Schulleitungen und die Lehrpersonen an der kurzen Leine halten und den Tarif auch an Sitzungen durchgeben. Wer den Lehrplan 21 nicht unterstützt, wird als illoyal gebrandmarkt. Unterstützt wird dieses Vorgehen von der privaten Berufsorganisation der Lehrpersonen, die ihre Mitglieder mit einseitigem Propagandamaterial flächendeckend bearbeitet. Ist so das Recht auf freie Meinungsbildung noch gegeben? Das Komitee für eine gute Thurgauer Volksschule protestiert gegen diese Form der gezielten Manipulation, die den Volkswillen mit Füssen tritt!
Was sich aktuell in der Bildungslandschaft Schweiz abspielt, spricht für schleichenden Abbau der Qualität im Unterricht, die kommentarlos nach unten angepasst wird. Wo Lehr- und Lernziele instabil werden und die Rolle der so wichtigen Lehrpersonen geschwächt werden will, verliert Bildung an Boden und damit an Bedeutung für die Zukunft unserer Kinder. Kompetenzen gehören aufs Engste zusammen mit dem Erwerb von Fachwissen und dem Erkennen von Zusammenhängen zwischen unterschiedlichen Inhalten. Kompetenzen können anders und in unterschiedlichen Zusammenhängen nicht sinnvoll angewendet werden, was viele Lehrmeister schon registriert haben. Sie bieten heute eigene Eignungstests an, die Kompetenzgrade jenseits des Lehrplans 21 messen sollen.
Sind wir vielleicht bereits auf dem Weg von der Wissens- in die Informationsgesellschaft, wo wir in Datenfluten unseren Kompass zur Orientierung verlieren, von dem die Befürworter des Lehrplans 21 heute noch schwärmen? Ich befürchte, ja.
Verena Herzog, Nationalrätin

Klartext: Der Wahn vom perfekten Kind? – Nein zur schrankenlosen Fortpflanzungsmedizin

Beitrag in der Parteizeitung SVP-Klartext
Schritt für Schritt nimmt die Instrumentalisierung von werdendem menschlichem Leben ihren Lauf. Die Untersuchung an Embryonen vor deren Einpflanzung in die Gebärmutter (Präimplantationsdiagnostik, PID) erlaubt bereits heute, dass künstlich befruchtete Embryos auf genetische Krankheiten untersucht werden können. Mit dem neuen Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG), über das wir am 5. Juni abstimmen, könnten nun aber alle Paare (ca.6000 pro Jahr) ihre künstlich befruchteten Embryos auf allerlei Kriterien überprüfen und selektionieren lassen.
Selektion von Embryos
Zehntausende von Embryos würden nur dazu erzeugt, um nach «lebenswert» oder «nicht lebenswert» eingeteilt zu werden. Gefällt ein Embryo nicht, könnte er einfach vernichtet oder zu Forschungszwecken verbraucht werden. Überzählige Embryos dürften neu sogar tiefgefroren werden. Der Wahn vom perfekten Menschen würde damit vom Albtraum zur Realität werden. Eltern kämen massiv unter Druck, nur noch «perfekte» und konforme Kinder auf die Welt zu bringen. Das darf nicht passieren! Zudem würden bald auch bei uns, wie bereits in den USA von Grossfirmen praktiziert, Frauen mit einer Gefrierprämie gelockt, statt auf die innere Uhr Rücksicht zu nehmen. Dabei wird verschwiegen, dass bei «Social Freezing» das Kinderkriegen mit vorschreitendem Alter für Mutter und Kind immer riskanter wird. Ganz vergessen geht dabei das Wohl des Kindes, das mit «Grosseltern», statt mit Eltern aufwachsen soll. Gleichzeitig steigt bei solchen Kindern der Anspruch gesund und Norm zu bleiben, hat es doch viel gekostet und ist bereits als Wunsch- und Normkind geboren worden.
Salamitaktik
Mit der bekannten Salamitaktik wäre es nur noch eine Frage der Zeit, bis weitere Selektionskriterien erlaubt würden. Einige Politiker fordern bereits die Herstellung von Retterbabys und die Eizellenspende. Für sie sind auch die gemäss Verfassung verbotene Embryonenspende und die Leihmutterschaft kein Tabu mehr. Leben scheint zu handelbarer Ware verkommen zu sein. Darum NEIN zum schrankenlosen Fortpflanzungsmedizingesetz!

Präimplantationsdiagnostik (PID): Keine schrankenlose Fortpflanzungsmedizin

Wenn Volk und Stände am 14. Juni zur Verfassungsänderung über die Fortpflanzungsmedizin und Gentechnik zustimmen, öffnet dies Tür und Tor für das sehr weit gehende Fortpflanzungsmedizingesetz. Das neue Gesetz erlaubt die Präimplantationsdiagnostik (PID) und damit auch das Urteilen zwischen lebenswertem und zu vernichtendem Leben.
Als Mutter dreier glücklicher Kinder habe ich grosses Verständnis für kinderlose Ehepaare, die nach einfacheren Hilfsmitteln suchen, um sich den innigen Kinderwunsch zu erfüllen. Durch die Verfassungsänderung soll die PID aber nicht nur für erblich belastete Eltern (ca.100 pro Jahr), sondern für alle Paare, die mittels künstlicher Befruchtung ein Kind erhalten möchten (ca. 6000 pro Jahr), zugelassen werden. Kranke Embryonen können mit dieser Methode ausgeschieden werden.
Wo bleibt die Menschenwürde?
Die Zulassung der PID mit der ihr immanenten „Menschenauslese“ hebelt die Menschenwürde aus. Die Achtung der Menschenwürde ist aber oberstes Prinzip eines Rechtsstaates. Unantastbar soll sie Schutz für jedes Menschenleben sein. Die PID ist jedoch ein gefährliches Signal, dass Behinderte nicht mehr erwünscht sind. Der Druck und die Gefahr steigen, dass die Gesellschaft nicht mehr bereit ist, Kosten solidarisch mitzutragen. Müssen sich Eltern bald entschuldigen für ihr behindertes Kind? Auch eingeschränktes Leben birgt viel „Sonnenschein“ und ist wertvoll für betroffene Familien und die Gesellschaft.
Grenzenlose Ansprüche
Der Schritt zur Selektion von „Kindern nach Mass“ mit gewünschtem Geschlecht oder bevorzugten Eigenschaften ist bei der Zustimmung zur PID nicht mehr gross. Die Forschung kann heute bereits Gene von Embryonen verändern.
Die Grenzenlosigkeit zeigt sich auch mit dem Einfrieren von unbefruchteten Eizellen. Mit der PID im Moment noch auf zehn Jahre begrenzt, soll die biologische Uhr bald ausgetrickts werden. Bereits haben Grosskonzerne ihren Mitarbeiterinnen das kostenlose Einfrieren ihrer Eizellen angeboten. Arbeitsverträge, die den Zeitpunkt der Schwangerschaft mit einer Sperrfrist belegen, werden folgen.
NEIN zu einer grenzenlosen Fortpflanzungsmedizin und Gentechnik
Sollen bald genmanipulierte Wunschkinder, womöglich mit Müttern im Pensionsalter, aufwachsen müssen? Der menschliche Körper ist eine hochkomplexe Anlage, deren Gesetzmässigkeiten und zeitlichen Abhängigkeiten nicht einfach unterlaufen werden dürfen. Mit oder ohne Forschung: Jede Geburt eines Kindes ist ein Wunder! Oder bald nicht mehr? Eine schrankenlose Fortpflanzungsmedizin und Gentechnik kann nicht der richtige Weg sein. Der Respekt vor dem Leben und auch vor dem behinderten Leben muss weiterhin Vorrang haben.

Artikel Gewerbzeitung: Stoppt die Billag-Abzockerei!

Es bestehen kaum noch Zweifel: Die Billag-Gebühr ist zu einem nationalen Ärgernis geworden. Obwohl sich im Volk deutlicher Widerstand gegen sie regt, ignoriert Bundesbern diese Zeichen und will das Ausnehmen der Bevölkerung und Unternehmen in Zukunft sogar noch ausweiten. Zeit, die Notbremse zu ziehen.
Am 26. September 2014 haben National- und Ständeräte das neue gewerbefeindliche Radio- und Fernsehgesetz angenommen. Neu soll allen Firmen ab einem Umsatz von CHF 500’000 eine Billag-Mediensteuer auferlegt werden. Abgestuft nach Umsatz sollen Firmen gemäss dem neuen Gesetz jährlich bis zu CHF 39‘000 an Radio- und Fernsehsteuern bezahlen, während es heute maximal CHF 1’408 sind. Diese massive Erhöhung ist absurd, weil der Natur der Sache entsprechend nur natürliche Personen und nicht Unternehmen Radio hören oder fernsehen können. Natürliche Personen zahlen allerdings schon Billag-Gebühren bei sich zuhause – und das nicht wenig. Jahr für Jahr zieht uns die Billag dort über CHF 462 aus der Tasche – ob wir das wollen oder nicht.
Jährlich treibt die Billag hauptsächlich zur Finanzierung der SRG und sich selbst über eine Milliarde Franken ein. Mit einem Monster-Budget betreibt die SRG sage und schreibe 7 Fernseh- und 18 Radio-Stationen. Durch diese Privilegierung verkommt die SRG zu einer Quasi-Monopolistin, welche die Medienfreiheit bedroht. Bei vielen Haushalten ist das Budget für den Medienkonsum nach Bezahlung der Billag-Gebühr bereits aufgebraucht.
Wurden bislang jene Haushalte und Firmen mit Empfangsgeräten durch die Billag belangt, sollen es künftig flächendeckend alle Haushalte sein. Selbst Blinde und Stumme sollen in Zukunft zum Zahlen gezwungen werden. Diese Absurdität versinnbildlicht die immer unverschämtere und herzlose Abzocker-Mentalität, die im eidgenössischen Parlament und im Bundesrat herrscht. Immer mehr Steuern, Abgaben und Gebühren werden der Bevölkerung und den Unternehmen zugemutet, um den Staats- und Verwaltungsausbau munter voranzutreiben. Gerade jetzt – in der schwierigen Situation, in der sich die Schweiz nach Beendigung des Euro-Franken-Mindestkurses befindet – ist es Aufgabe der Politik, die Wirtschaft zu entlasten und sie nicht durch zusätzliche Steuern und Abgaben zu schikanieren. Glücklicherweise erhält nun die Stimmbevölkerung dank den innert Rekordzeit vom Schweizerischen Gewerbeverband gesammelten 102’000 Unterschriften die Möglichkeit, sich über diese Frage zu äussern und diesen Plänen einen Riegel zu schieben.
Bereits gibt es unzählige Anzeichen, dass der vom Gewerbeverband mit dem Referendum eingeschlagene Weg der Richtige ist. Die Bevölkerung wird immer skeptischer, was die Billag-Gebühr anbelangt. So zeigt eine kürzlich von „20 Minuten“ durchgeführte Umfrage mit über 32‘000 Teilnehmern, dass nur gerade 4 Prozent die neue Mediensteuer für alle befürworten. Satte 60 Prozent sprechen sich sogar dafür aus, die Billag-Gebühr ganz abzuschaffen. Dies fordert auch die Volksinitiative von bürgerlichen Jungparteien, die sich noch im Unterschriftensammelstadium befindet (www.nobillag.ch). Die Zeichen stehen also gut, dass diesem wirtschafts- und bürgerfeindlichen Mediengesetz an der Urne eine Absage erteilt wird.

Stipendieninitiative: Mehr Darlehen und weniger Stipendien

Die Ausbildungsfinanzierung mit Stipendien bewährt sich. Das ist notwendig und erfreulich. Niemandem darf ein Studium wegen materieller Schwierigkeiten verwehrt sein. Die Schweiz braucht in allen Berufen hervorragende Kräfte. Richtig ist auch, die Ausbildungsfinanzierung neuen Entwicklungen anzupassen. Die Kantone haben sich dazu mit dem Stipendienkonkordat entschlossen.
Aufblähung der Bürokratie und Abstrafung der Kantone
Es gibt für die Stipendieninitiative nicht den geringsten Bedarf. Sie hebt ein funktionierendes System aus den Angeln, indem sie die Stipendienzuständigkeit von den Kantonen auf den Bund verschieben will. Beim Glauben, der Zentralismus sei dem Föderalismus überlegen, handelt es sich erstens um einen die Bürokratie aufblähenden Irrtum und zweitens um eine unverdiente Abstrafung der Kantone, die mit der Ausbildungsfinanzierung eine gute Arbeit leisten. Sie besitzen eine beruhigende Vertrautheit mit der Materie, die dem Bund fehlt.
Die Initiative verfolgt zudem die systemumbauende Absicht, das Subsidiaritätsprinzip über Bord zu werfen und die Studienbeihilfen als existenzsichernde Lohnzahlungen auszugestalten. Sie greift deshalb zur ganz grossen Kelle. Die Ausbildungsfinanzierung würde 500 Mio Franken mehr kosten, nämlich 813 anstatt 313 Mio Franken. Es sind keine Missstände erkennbar, um einen solch gewaltigen Schub und die deshalb erforderlichen Einsparungen in anderen Bildungsbereichen rechtfertigen zu können.
Trotz ihrer masslosen finanziellen Grosszügigkeit beschränkt sich die Initiative auf Bachelor- und Masterabschlüsse und unterstellt Stipendien für die Berufsbildung lediglich einer Kann-Vorschrift. Das läuft ein weiteres Mal auf eine Schwächung der Berufsbildung hinaus, obwohl sie gefördert werden müsste.
Keine Zementierung unbefriedigender Zustände
Zu den unerwünschten Nebenwirkungen der Initiative gehört die Diskriminierung jener junger Menschen, die neben dem Studium einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Das ist prinzipiell und auch darum falsch, weil ein Nebenjob praktische Fähigkeiten vermittelt, die fürs spätere Berufsleben einen Nutzen stiften.
Weil nicht nur die Initiative die Stipendienaufwendungen ohne zwingende Veranlassung erhöhen und die Eigenverantwortung mindern will, sondern auch die vom Parlament bereits beschlossene Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes eine Zentralisierung beschleunigen kann, empfehle ich nachdrücklich die Ablehnung der Initiative.
Hingegen bin ich klar für einen Paradigmawechsel, der zu mehr zinslosen Darlehen und zu weniger Stipendien führt. Das würde die Eigenverantwortung und die Solidarität stärken, den Staat spürbar entlasten und dank der Rückzahlungen Mittel für neue Darlehen und für die Lösung von Härtefällen generieren. Studienabgänger erwarten gute Löhne, die ihnen die Erstattung der Beihilfen problemlos erlauben. Zudem werden dadurch die richtigen Anreize gesetzt, auch ein Studium zu wählen, welches Zukunftsperspektiven auf dem Arbeitsmarkt bietet.
Initiative und Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes würden den Vorrang der Stipendien zementieren, welche der Anspruchsmentalität Tür und Tor – bzw. die staatlichen Kassen – öffnen und interessante alternative Wege verbauen. Das sind zusätzliche Argumente für ein klares Nein zur Stipendieninitiative.

Volksabstimmungen 18. Mai

Bereits in zwei Wochen, am 18. Mai 2014, können wir über vier eidgenössische Vorlagen entscheiden. Bitte nehmen Sie an der Volksabstimmung teil und motivieren Sie auch Freunde und Bekannte, abstimmen zu gehen. Ich werde wie folgt stimmen:
Ja zur Pädophileninitiative
Tragische Tatsache ist: Sexuell missbrauchte Kinder schleppen ihre psychischen Verletzungen meist ein Leben lang mit sich. Um Kinder wenigstens vor pädophilen Wiederholungstätern besser zu schützen, braucht es für verurteilte Pädophile ein lebenslanges Berufs- und Tätigkeitsverbot mit Kindern. Denn wie Fachkräfte bestätigen ist Pädophilie nicht heilbar. Nach dem überarbeiteten Gesetz ist jedoch für verurteilte Pädophile eine Arbeit mit Kindern schon nach zehn Jahren wieder möglich. Das ist absolut fahrlässig, vor allem für Opfer wie auch für Pädophile. Deshalb ein überzeugtes Ja zur Pädophilen-Initiative, welche diesen gravierenden Mangel des vom Parlament verabschiedeten Gesetzes behebt.
Ja zum Gripen-Fonds-Gesetz
Der Konflikt in der Ukraine führt uns wieder einmal vor Augen, dass es in der Welt unerwartet und plötzlich zu Krisen kommen kann, auf die wir vorbereitet sein müssen. Wenn die Gegner des Gripen und der Armee monieren, die Investitionen in den Gripen seien reine Geldverschwendung, zeugt das von zu kurzfristigem Denken und von mangelnder Verantwortung. Die Sicherheit eines Landes ist das wesentliche Element, um in Frieden, Freiheit und Wohlstand leben zu können. Zur Sicherung einer reibungsfreien Funktion unseres Alltags, der Wirtschaft und Gesellschaft ist der Schutz der hochsensiblen Verkehrs-, Kommunikations- und Energieinfrastrukturen von grösster Bedeutung. Ohne den Schutz des Luftraums kann innert Kürze alles „lahmgelegt“ und ausser Funktion gebracht werden. Den Entscheid für den Gripen, die beste Wahl bezüglich Kosten-Nutzenverhältnis, braucht es jetzt. Deshalb JA zum Gripen.
Nein zur Mindestlohninitiative
Die Initianten erreichen mit der Mindestlohninitiative genau das Gegenteil ihres vielleicht gutgemeinten Anliegens: Sie schwächen die Schwachen. Ein Mindestlohn ist faktisch ein Verbot von freiwillig abgeschlossenen Arbeitsverträgen unter 4‘000 Franken. Damit werden leistungsschwächere Arbeitnehmer vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, die ein Unternehmen vielleicht noch zu 3‘500 oder 3‘990 Franken angestellt hätte. Deren Lohn sinkt auf 0, ihr nächster Gang führt zum Arbeitslosenamt. Betriebe müssen reorganisiert und solche Arbeitsplätze oft mit Leichtigkeit wegrationalisiert werden, da die Existenz der Betriebe gefährdet ist. Unsere Sozialkosten werden weiter wachsen, die Steuern von uns allen werden steigen und die höheren Löhne treiben die Preise für Konsumgüter und Leistungen weiter nach oben. Der Mindestlohn entpuppt sich somit als absolut unsoziale Idee. Ich sage deshalb Nein zu dieser sozialistischen Vorlage.
Nein zum Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung
Mit einem neuen Verfassungsartikel soll die bereits überreglementierte Gesundheitsversorgung in unserem Land noch stärker unter staatliche Obhut gelangen, anstatt sich an wettbewerblichen Strukturen zu orientieren. Als geradezu unverschämt muss der Auftrag an den Bund betrachtet werden, Vorschriften über eine angemessene Abgeltung der Hausarztmedizin zu fordern – also quasi staatliche reglementierte Mindestlöhne für Ärzte. Der Gegenentwurf für eine medizinische Grundversorgung ist ein entscheidender Schritt zur Verstaatlichung des Gesundheitswesens, welche schlechtere Leistungen zu höheren Preisen zur Folge haben wird. Der Auftrag an Bund und Kantone, für die Grundversorgung aufzukommen, wie auch der Auftrag an den Bund, für eine angemessene Abgeltung von Hausärzten Vorschriften zu erlassen, sind im Interesse eines freiheitlichen Arztberufes und einer frei zugänglichen Gesundheitsversorgung abzulehnen.