Stellungnahme: Landbote "Nein zum Bundesdiktat in Familienangelegenheiten"

Am 3. März wird über die Verankerung der Förderung des Berufsleben und der Familie in der Bundesverfassung abgestimmt. 76% aller Frauen in der Schweiz sind berufstätig und haben Möglichkeiten der Betreuung ihrer Kinder gefunden. Umfragen in allen Kantonen zeigen, dass die Schweiz mit Kinderkrippenplätzen – vor allem auch privaten – gut versorgt ist.
Wo individuelle Unterstützung von Alleinerziehenden oder Familien in Tieflohnsegmenten notwendig ist, übernimmt dies bereits heute die Gemeinde. Dies geschieht zum Beispiel durch die Mitfinanzierung und Hilfe bei der Suche nach Tagesmüttern oder Krippenplätzen. Dazu braucht es kein Bundesdiktat. Die neue Kompetenz des Bundes, die Kantone und Gemeinden zu Massnahmen zu zwingen, ist eine Büchse der Pandora. Sie weckt grosse Begehrlichkeiten nach einer staatlich vollkommen subventionierten Betreuungsindustrie und wird jährlich Milliarden kosten.
Schwächung der Wahlfreiheit der Familie
Überdies stärkt die Verfassungsbestimmung entgegen allen Behauptungen nicht die Familie, sondern die zentralstaatlich gesteuerte „Auslagerung“ der Kinder. Die von der Initiative verursachten höheren Sozialausgaben und schliesslich eine steigende Steuerlast für alle würde auch Eltern des Mittelstandes zwingen, ein Zweiteinkommen zu generieren und die Kinder fremd betreuen zu lassen. In Schweden ist dies heute bereits der Fall. Damit wäre es mit der elterlichen Wahlfreiheit, sich eigenverantwortlich für ein fremd- oder eigenbetreutes Familienmodell zu entscheiden, aus und vorbei.
Bitte keine staatliche Diskriminierung der Mütter, die zu Hause arbeiten
Die einseitige staatliche Förderung der berufstätigen Mütter und Väter benachteiligt jene, die sich der Familie widmen und ihren Kindern die in den ersten sechs Lebensjahren so wichtige Geborgenheit schenken. In vielen KMU, bei den Landwirten aber auch im grossen Bereich der Freiwilligenarbeit in Vereinen und sozialen Institutionen gehört die Mitarbeit der Frauen, die zuhause arbeiten, zu einem wesentlichen Pfeiler unserer Milizgesellschaft. Vor allem die Frauen leisten dort einen wertvollen Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Diesen gilt es nicht durch die staatlich einseitige Verankerung des einen Familienmodells – Arbeit ausserhalb des Hauses – auf`s Spiel zu setzen.
Freiheit und Eigenverantwortung stärken
Der am 3. März zu Abstimmung stehende Familienartikel wird eine weitere Aufblähung unseres Sozialstaates zur Folge haben. Dies in einer Zeit, wo wir die Konsequenzen eines stetig anwachsenden Sozialstaates und dessen Nichtfinanzierbarkeit in vielen Ländern Europas sehen. Vor allem unseren Kindern zuliebe, welche die Schulden von heute, morgen zu berappen haben, dürfen wir dies nicht zulassen.
Wir wollen keine bundesstaatlich verordnete Betreuungsindustrie. Stattdessen gilt es die bewährten föderalistischen Zuständigkeiten und die Verantwortung der Familie zu stärken. Deshalb gilt es diesen Familienartikel mit einem klaren NEIN am 3. März abzulehnen.
Verena Herzog, designierte Nationalrätin SVP, Frauenfeld

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