Votum im Nationalrat: Auflösung der nationalen Strukturen für die interinstitutionelle Zusammenarbeit

Zur gesamten Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=44124

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Auflösung der nationalen Strukturen für die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) einzuleiten. Die IIZ ist die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Playern im Gesundheits- und Sozialwesen, das heisst den Ärzten, Therapeuten, der IV und der Arbeitslosenversicherung. Das klingt ja auf den ersten Blick sehr notwendig und wichtig. Was auf kantonaler Ebene zweifellos besonders für eine zweckmässige und qualitativ hochstehende Behandlung des Patienten und auch aus Effizienz-, sprich Kostengründen nicht wegzudenken ist, muss auf nationaler Ebene hinterfragt werden.
Die Evaluation der nationalen Strukturen für die IIZ kommt zum Schluss, dass die Aufgaben und Kompetenzen, somit der Sinn und Nutzen der nationalen IIZ-Strukturen, unklar ist. Klare Definitionen innerhalb der nationalen IIZ-Organisationen würden fehlen. Es bestehe nicht einmal ein einheitliches Verständnis darüber, für welche Problemstellungen welcher Zielgruppen die nationale IIZ-Organisation zuständig ist – und insbesondere für welche nicht -, welche Ziele dabei seitens der nationalen IIZ anzustreben sind, was für Handlungsfelder sich daraus ableiten und für welche Themen die nationale IIZ-Organisation nicht zuständig ist. Solche Abgrenzungsprobleme sind typisch für solche Organisationen und generieren Doppelspurigkeiten und Ineffizienzen.
Wenn man den Evaluationsbericht mit nüchterner Sachlichkeit betrachtet, zeigen die Daten, dass die Wirkung der nationalen IIZ praktisch inexistent ist. Natürlich bewerten die befragten Mitglieder der nationalen Gremien den Nutzen unterschiedlich. Bei allen Befragten liegt die Mehrheit der bisherigen Ergebnisse aber unter den ursprünglichen Erwartungen. Lediglich 38 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass die nationale IIZ-Organisation einen nützlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der IIZ in den Kantonen geleistet haben, das heisst, 62 Prozent sind unzufrieden! Der objektive Umgang mit den nackten Zahlen scheint unserem Bundesrat nicht besonders zu liegen, sonst würde seine beschönigende Stellungnahme anders ausfallen.
Es gilt jedoch den Eindruck zu vermeiden, auch das bezwecke ich mit dieser Motion, dass der Grund für die Nichterfüllung der Anforderungen bei der nationalen IIZ nur bei den Ressourcen gesucht wird. Natürlich wünschen sich die betroffenen Akteure immer mehr Ressourcen, Finanzen und Personal. Aber das müssen wir im Parlament kritisch hinterfragen.
Der Bericht spurt ja bereits den Versuch vor, die Unzulänglichkeiten der IIZ auf Ressourcenprobleme, das heisst vor allem auf fehlendes Personal, abzuschieben. Einen Apparat aber weiter aufzublähen, wenn das Problem eigentlich bei den Definitionen und Zielvorgaben besteht, wäre daher verantwortungslos und ineffizient. Unnötige Bürokratie mit noch mehr Bürokratie besser machen zu wollen, kann nicht die Lösung sein. Dieses Organ scheint daher überflüssig zu sein. Der ursprüngliche Zweck dieser Gremien, nämlich die Aktivitäten der kantonalen IIZ zu koordinieren, wird kaum erfüllt.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion zuzustimmen, damit die Auflösung der nationalen Strukturen für die interinstitutionelle Zusammenarbeit möglichst bald eingeleitet werden kann.

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