Votum im Nationalrat: Heilmittelgesetz


Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass alle erbrachten Leistungen wirksam und zweckmässig sein müssen. Die Recherchen eines internationalen Journalistenkonsortiums zeigen, dass verschiedenen Patienten in der Schweiz schlechte Implantate eingesetzt wurden, obwohl die Produkte korrekt gekennzeichnet waren. Teilweise leiden die Patienten unter irreversiblen Folgeschäden. Während die Zulassung von Medikamenten sicherstellt, dass in der Schweiz keine qualitativ schlechten Produkte zu den Patienten gelangen, besteht bei der Zulassung von Implantaten massiver Nachholbedarf. Der Bundesrat hat die Problematik erkannt. In seiner Botschaft zur Änderung des Heilmittelgesetzes vom November 2018 zeigt er sich davon überzeugt, die Lücken hinsichtlich Qualität und Sicherheit von Medizinalprodukten schliessen zu können.
Ich spreche nun zum Minderheitsantrag Ruiz Rebecca zu Artikel 60a betreffend die Deklaration der Interessenbindungen und in diesem Zusammenhang auch zu meinem Einzelantrag, der praktisch identisch mit dem Minderheitsantrag Ruiz Rebecca ist. Der Unterschied ist folgender: Von der Minderheit werden nur die Ärzte und Spitäler explizit aufgeführt. Mein Einzelantrag umfasst die Leistungserbringer als Ganzes.
Nun zur Begründung der einzelnen Anträge: Auch nach der Übernahme der revidierten EU-Richtlinien für Medizinalprodukte bleibt das Problem bestehen, dass die Industrie Ärzte mit materiellen Vorteilen für sich gewinnen möchte. So kommt es immer wieder vor, dass Ärzte, welche Implantate eines Start-ups einsetzen, gleichzeitig an diesem beteiligt sind. Teilweise sitzen Ärzte gar in Beiräten oder Verwaltungsräten, ohne dies transparent zu machen. Während die Pharmaindustrie mit der Einführung des Pharma-Kooperations-Kodex erheblich dazu beigetragen hat, solche Missstände zu verhindern, ist das Problem bei den Medtech-Produkten nach wie vor virulent; dies umso mehr, als die Zulassungsstellen dort davon profitieren, wenn sie mehr Zulassungen durchführen. Ich fordere aber kein Verbot von Aktivitäten und Industrie; ich fordere wie auch Kollegin Ruiz nur die Herstellung von Transparenz. Was sich bei Parlamentariern seit Jahren bewährt, soll auch für Leistungserbringer gelten. Nur so können Patienten in Kenntnis der Fakten entscheiden, ob sie ein Produkt wollen oder nicht.
Ich bitte Sie deshalb, zum Wohle der Patienten den Minderheitsantrag Ruiz Rebecca abzulehnen und meinen Einzelantrag zu unterstützen. Wir haben, wie gesagt, das gleiche Ziel, mein Antrag ist einfach noch etwas umfassender.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert