Fragestunde im Parlament: Terrorgefahr durch Migrationsströme und Grenzschutz

Terrorgefahr durch Migrationsströme

Frage Verena Herzog:
Aus mehreren Quellen wird berichtet, dass der „Islamische Staat“ 4000 Terroristen mit den Flüchtlingsströmen nach Europa schleust.
Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um die Sicherheit der Schweiz angesichts dieser Bedrohung gewährleisten zu können?
Antwort Bundesrat: 
Die Sicherheitsorgane von Bund und Kantonen nehmen eine allfällige Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz durch einzelne Täter oder Gruppierungen sehr ernst. Es liegt in der Kompetenz des EJPD, Dossiers von Personen, die in der Schweiz um Asyl ersuchen, vom Staatssekretariat für Migration dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu übermitteln, sofern sich aufgrund ihrer Personalien oder aus ihren Dossiers Hinweise ergeben, dass sie ein Risiko für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen könnten.
Der NDB überprüft die Daten durch eine Abfrage in den NDB-Datenbanken und anderen Datenbanken des Bundes. Wenn sicherheitsrelevante Aspekte festgestellt werden, unternimmt der NDB weitere Recherchen, allenfalls auch im Ausland. Im Rahmen der Task-Force Tetra – in der auch die Kantone vertreten sind – prüft der Bund in diesem Bereich ausserdem weitere Massnahmen.
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Einsatz der Schweizer Armee zur Unterstützung der Grenzsicherung

Frage Verena Herzog:
Nach Informationen des Grenzwachtkorps können die Schweizer Grenzen nicht mehr voll gesichert werden angesichts der zurzeit stattfindenden Völkerwanderung. Da die Schengen-/Dublin-Abkommen erwiesenermassen nicht mehr vollzogen werden, müssen konsequenterweise die Schweizer Landesgrenzen wieder systematisch kontrolliert werden, um der illegalen Migration entgegenzuwirken.
Unter welchen Umständen gedenkt der Bundesrat die Armee als Unterstützung des Grenzwachtkorps einzusetzen?
Antwort Bundesrat:
Eine volle Sicherung der Landesgrenzen wäre praktisch unmöglich, ebenso wie die Kontrolle aller Fahrzeuge und Insassen auf den in die Schweiz hineinführenden Strassen.
Eine solche Kontrolle fand in den vergangenen Jahrzehnten auch nie statt. Auch ein Einsatz von Armeekräften würde kaum genügen, illegale Grenzübertritte zu verhindern.
Wenn das Grenzwachtkorps seine Aufgabe in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht nicht bewältigen kann, wäre es möglich, Armeeangehörige im Assistenzdienst einzusetzen.
Es besteht im Übrigen seit Jahren eine Vereinbarung zwischen der Armee und dem Grenzwachtkorps, gemäss dem die Armee bei Bedarf Aufklärungsdrohnen und Helikopter mit Wärmesensoren für das Grenzwachtkorps einsetzt. Der ständige Einsatz von Armeeangehörigen zur Unterstützung des Grenzwachtkorps, die sogenannte Operation Lithos, wurde Ende 2012 beendet.
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