Gleichstellung der Eigen- und Fremdbetreuung von Kindern in der kantonalen Steuergesetzgebung

Votum von Verena Herzog an der Sitzung des Grossen Rates vom 11. Januar 2011 in Weinfelden.

Wir sind uns sicher alle einig, ohne Kinder keine Zukunft! Also gilt es möglichst optimale Bedingungen zu schaffen, dass die zarten Pflänzchen spriessen und sich zu sicheren, selbstständigen, und verantwortungbewussten Persönlichkeiten entwickeln können, innerhalb der Familie, wenn nötig  ergänzt durch ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Beides soll möglich sein – beides gilt es zu honorieren- z.B. durch einen gleichberechtigten Steuerabzug. Unverständlich ist, wenn Familien, welche die Verantwortung der Kinderbetreuung selber übernehmen und dadurch auf ein zusätzliches Einkommen verzichten, steuerlich benachteiligt werden.

Junge Mütter sollen vermehrt zu einer Familienpause ermutigt werden. Die Kinder werden es Ihnen ein Leben lang verdanken! Frauen oder Männern, die sich für ein paar Jahre vollzeitlich der Familie widmen und dadurch vielleicht auch noch ein gemeinnütziges Engagement wahrnehmen können, verdienen nicht nur Wertschätzung sondern haben endlich ein Recht auf Gleichberechtigung, auch bei Steuer- und Versicherungsregelungen, eigentlich eine Selbstverständlichkeit in der heutigen Zeit.

Doch mindestens auf Bundesebene geschieht genau das Gegenteil. Durch das neue Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kinder,  das auf 1.Januar 2011 in Kraft trat, werden die Abzugsmöglichkeiten für Fremdbetreuung mehr als verdoppelt und damit die Ungerechtigkeit gegenüber Familien, die ihre Kinder selber betreuen noch grösser. Umso mehr besteht auf kantonaler Ebene dringender Handlungsbedarf – auch als Standortmarketing für Familien mit Kindern. Es ist deshalb wenigstens ein Zeichen in die richtige Richtung, dass der Regierungsrat wie er in der Beantwortung schreibt, dem Eigenbetreuungsabzug als Sozialabzug positiv gegenüber steht. Andererseits stimmt es nicht, wie der RR behauptet, dass die Motion zu einer Ungleichbehandlung führen würde, die haben wir mit dem jetzigen System!

Denn es soll mir erstens einmal jemand erklären, wo in der Endabrechnung eines Familienhaushaltsbudgets der Unterschied in Franken ist zwischen Ausgaben und Verzicht von Einnahmen. Beide Male fehlt das entsprechende Geld. Z.B. gibt die eine Familie 10`000Fr.  für Fremdbetreuung aus und die andere verzichtet auf Fr.10`000.—zusätzliches Einkommen , das heisst beide Male Fr. 10`000.- weniger zu haben. Was als fiktive Kosten bezeichnet wird, ist effektiv ein handfester, realer Einkommensverzicht von Fr.10`000.- und dies zu Gunsten einer gesellschaftspolitischen Aufgabe.

Zweitens können bei zwei Einkommen beide Verdiener zusammengerechnet höhere Steuerabzüge machen, z.B. doppelte Abzüge bei den Berufsauslagen,- und beide Arbeitnehmer  sind vom Arbeitgeber unfallversichert, beide sind BVG – versichert. Die Hausfrau muss sich privat versichern und wer bezahlt bei der Hausfrau den fehlenden BVG-Teil?

Meine Damen und Herren, immer und ganz aktuell im sogenannten „Freiwilligenjahr“ werden die freiwilligen Dienste hoch gehalten und ehrenhaft erwähnt. – Je länger je mehr wird auch die Bedeutung der traditionellen Familie wieder erkannt. Im laufenden Wahljahr wird sich bald jede Partei als Familienpartei darstellen. Doch wenn es zu entscheiden gibt, sind alles nur leere Redeblasen. Denn laufend wir alles unternommen, speziell von der Politik, genau diese Familien zu diskriminieren. Ich frage mich, wann endlich der schönen Reden Taten folgen?

Machen wir endlich Schluss mit der Diskriminierung der Haus- und Familienfrau. Setzen wir uns ein für die Stärkung der Familie und stimmen der Motion zu. Die nächsten Generationen sind Ihnen dankbar.

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