Medienkonferenz "2xNein zur Drogenliberalisierung"

Abstimmungen 30.Nov. 2008:  Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe / Hanfinitiative

4. „Lieber Hoffnung als Hasch für unsere Jugend“

Durch ein vermeintlich romantisches Lebensgefühl bin ich hineingerutscht und weil ich mich von meinen Eltern abgrenzen wollte. Schliesslich beherrschte der Gedanke an die Drogen mein ganzes Leben.“ Dies ist ein Zitat einer ehemaligen Drogensüchtigen.

Geschätzte Damen und Herren von den Medien:

Der Drogenkonsum  unserer Gesellschaft lässt sich nicht aus der Welt schaffen, sowohl der legale als der illegale. – Bald ausser Kontrolle gerät jedoch, wer meint, er könne mit seinen Drogen umgehen, habe alles im Griff und könne jederzeit wieder aufhören. Leider merken gerade Cannabis-Süchtige  lange nicht, dass sie süchtig sind. Darum ist die Verharmlosung von Cannabis durch die Befürworter von der Legalisierung und durch Medienbeiträge, wie der Leitartikel in der TZ von letztem Samstag bedenklich,  verantwortungslos und betrügt die Gesellschaft und die so „harmlosen Kiffer.“ Denn Sucht beginnt meist harmlos und endet zu oft im Elend.

Durch die Legalisierung werden noch mehr Jugendliche kiffen und diejenigen, die den Kick der Illegalität suchen, gehen noch schneller auf harte Drogen. Es ist eine naive Illusion zu glauben, der Schwarzmarkt werde durch die Initiative eingeschränkt. Er wird mit harten Drogen blühen wie zuvor!

Die Initianten wollen wirksamen Jugendschutz und setzen auf Prävention statt Repression. – Tatsächlich wären Werbeverbote und Massnahmen zum Jugendschutz  bei einer Annahme der Initiative nötiger den je. Die Wirkung allerdings sehr fraglich, nachdem Cannabis während dem Abstimmungskampf plötzlich zu einem normalen, unproblematischen Konsumgut erklärt wurde.

Den Konsum von legalen Suchtmittel durch Präventionsprogramme und Jugendschutz einzudämmen, hatte leider in den vergangenen Jahrzehnten wenig Erfolg. Ich frage Sie, wieso soll es mit legalem Hanf besser gelingen? Nach einer im Auftrag von Bundesamt für Gesundheit erstellten Studie aus dem Jahr 2006/07 über das Suchtverhalten kaufen 67% der 14, und 15Jährigen ihre Glimmstengel selber, trotz Jugendschutz und Verbot für die unter 16-Jährigen– Wäre es denn beim Cannnabis besser?

Laut einer Studie von 2003 trinken 15 u. 16 jährige Schüler wöchentlich Alkohol, obwohl Jugendlichen unter 16 Jahren kein Alkohol ausgeschenkt werden sollte. Bei den Alkopops liegt das Schutzalter bei 18Jahren. Dennoch werden in der Schweiz mindestens 23% dieser Produkte von Jugendlichen konsumiert. – Ein Konsumverbot für die Unterachtzehnjährigen tönt vernünftig, wird jedoch kaum durchgesetzt und ist für die Jugendlichen wenig glaubwürdig. Wollen wir die gleichen Probleme beim Hasch wie beim Alkohol?– Glaubwürdig sind nur die Gesetze, die konsequent durchgesetzt werden.

Meine Herren von den Medien:

Die Präventionserfahrungen im Alkohol- und Tabakbereich zeigen, dass das avisierte Ziel des Jugendschutz wie auch die Prävention ohne Repression nicht erreicht werden konnten – und aus Fehlern sollte man lernen.

Mit der Freigabe von Cannabiskonsum bekämen wir eine vergleichbare Situation in einem zusätzlichen Gefährdungsbereich. Behörden und Lehrpersonen hätten mit der Legalisierung kaum Möglichkeit wirksame Massnahmen zu ergreifen. – Nebst den Bottelions würden auch noch Kifferpartys veranstaltet. – Die Gesundheit lässt grüssen!

Um die Situation mit Süchtigen besser in den Griff zu bekommen, ist Repression unumgänglich. Die bestehenden Gesetze müssen endlich von den Gerichten richtig und glaubwürdig angewendet werden. – Meine Herren: Nicht die Repressionspolitik ist gescheitert sondern die Laisser-faire-Politik. Die Jugend ist am besten geschützt, wenn sie überhaupt nicht kifft. Denn Sucht ist Sucht und heisst konkret, dass man nicht nein sagen und verzichten kann.

Neben Repression brauch es zweifellos Prävention, aber nicht erst für die Jugendlichen. – Echter Jugendschutz ist ernsthafte, nicht beschönigende, sonder der Realität entsprechende Information.

Ganz entscheidend ist das Fundament, das die Jugendlichen schon als Kleinkinder von ihren Eltern erhalten haben oder nicht.

Ursprünglich hat man sich in Fachkreisen vor allem auf die Suchtprävention bei Jugendlichen konzentriert. – Dadurch wurden entscheidende Chancen für eine wirkungsvolle Prävention verpasst. Wenn im Kreis von Jugendlichen der Joint die Runde macht, dann ist es für präventive Massnahmen oft zu spät. Wir können höchstens die einzelnen Kratzer mit „Heftpflästerli“ abdecken. – Prävention heisst, es gar nicht soweit kommen lassen. Je früher wir uns damit befassen, wie wir Kindern einen guten Boden geben können, desto besser stehen später die Chancen für ein suchtunabhängiges Leben, ein Leben mit Hoffnung. Es lohnt sich für Eltern dringend, sich frühzeitig Gedanken zu machen, welche Erziehung einen guten Boden für eine erfolgreiche Zukunft ihrer Kinder bildet. Einen Boden, auf welchem starke Kinder heranwachsen. So stark, dass sie gegen Wind und Wetter- Sucht und Drogen resistent sind.

Die Legalisierung von Cannabis setzt für Eltern und Kinder ein ganz falsches, verantwortungsloses Signal und verunmöglicht durch die Verharmlosung der Drogen eine glaubwürdige Prävention. Gleichzeitig schwächt sie die erzieherischen Bemühungen der Eltern, der Lehrer und Lehr meister.

Ich bin für den unbequemen Weg und bin dafür, dass man bestehende Gesetzt konsequent durchsetzt, Prävention verstärkt und der Erziehung der Kinder endlich die notwendige Beachtung schenkt.

Sind wir ehrlich zueinander, auch das ist nicht ein Patentrezept. Doch gibt dieser Weg immerhin berechtigte Hoffnung für ein drogenfreies, erfolgreiches Leben.

Anmassende Kompetenzerweiterung des Bundesgerichtes

Seit 2003 will das Bundesgericht den Gemeinden vorschreiben, nach welchen Verfahren einzubürgern sei. Damit erweitert das Bundesgericht einseitig seinen Kompetenzbereich, greift massiv in die Gemeindeautonomie und unterläuft somit gleichzeitig das föderalistische System der Schweiz. Die Gemeinde allein soll bestimmen, wem sie ihr Bürgerrecht erteilen will und wie! Heute wird der Volkswille nicht mehr respektiert. Die SVP-Initiative will die Wiederherstellung des über 150 jährigen Rechts und stösst damit bei der Bevölkerung auf grosse Sympathie! Die Menschen, welche mit den neuen Bürgerinnen und Bürgern leben müssen, sollen auch das Recht haben zu entscheiden, ob sie diese Menschen einbürgern wollen, oder nicht. Kein Anwalt und kein Gericht darf diesen Menschen einen Entscheid vorschreiben.

Unser direktdemokratisches Einbürgerungsverfahren entspricht der seit Generationen praktizierten Einbürgerungstradition und ist ein Bestandteil des schweizerischen direktdemokratischen Systems. Das Bürgerrecht ist kein Grundrecht, sondern ein politisches Recht. Entsprechend besteht nach schweizerischem Rechtverständnis auch kein Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts.

Fazit: Ja zu demokratischen Einbürgerungen

Mit der Annahme der Einbürgerungsinitiative der SVP erhalten die Gemeinden wieder das letzte Wort, sowohl beim Einbürgerungsverfahren als auch bei Einbürge-rungsentscheiden. Diese Stärkung der Volksrechte und Wiederherstellung des bewährten Systems hat höchste Priorität.

Medienkonferenz: „Ja zu demokratischen Einbürgerungen“

Medienkonferenz, Dienstag, 20.Mai 2008, 11.00Uhr Rest. Eisenbahn, Weinfelden

Pressetext von Verena Herzog, Kantonsrätin SVP, Geschäfts- und Hausfrau, Frauenfeld

Gemeinden entscheiden autonom, welches Gremium das Gemeindebürgerrecht erteilen darf. 

Begründung

1. Gemeindeautonomie respektieren

Je nach Grösse, Professionalisierung und Eigenheiten einer Gemeinde kommen der Gemeinderat, das Gemeindeparlament, eine spezielle Einbürgerungsbehörde, die Gemeindeversammlung oder ein Urnenentscheid in Frage. Der Entscheid, welches Organ das Bürgerrecht erteilt, soll zweckmässig den Verhältnissen vor Ort angepasst und abschliessend autonom vom Souverän festgelegt werden können. 

2. Gemeindebürger kennen die Verhältnisse und den Charakter des Einbürgerungskandidaten.

In der Schweiz bestimmen Bund und Kantone die Voraussetzung zur Erteilung des Bürgerrechts. Für den Erhalt des Schweizer Passes ist jedoch das Gemeindebürger-recht ein erster entscheidender Schritt.

Je tiefer die Entscheidungsebene, desto genauere Kriterien, desto differenziertere persönliche Kenntnisse über die Gesuch stellende Person oder die Gesuch stellende Familie sind erforderlich.

Zweifellos gibt es Einbürgerungskommissionen, Parlamente,  Exekutivbehörden,die sehr sorgfältig abklären, ihre Aufgabe einwandfrei erledigen und das so aus-reichen würde.

Die vielen Beispiele aber, die zeigen dass:

         Eingebürgerte unsere Sprache, das wichtigste Mittel und wichtigste Voraussetzung für eine gute Integration, nicht beherrschen

         es Eingebürgerte mit Einträgen in Strafregistern gibt und

         Eingebürgerte, die Sozialhilfe beziehen

sind klare Hinweisedass immer wieder Ämter, Kommissionen oder Beamten nicht einwandfrei recherchieren, überfordert sind oder es für diese schlicht nicht möglich ist, auch Zeit mässig, sich wirklich umfassend über die Gesuchsteller zu informieren.

Da hilft die Nachbarschaftskontrolle, der jahrelange Einblick in den Familienalltag von Einbürgerungswilligen, der im Rahmen von einem demokratischen Verfahren, im Rahmen eines politischen Aktes voll zum tragen kommt, wesentlich mehr. – Die Einwohner der Wohngemeinde, der Mann auf der Strasse kennt den entsprechenden Einbürgerungswilligen besser als ein Gericht, das nachträglich eingeschaltet wird. Es darf nicht sein, dass sich ein Gericht übern den Volkswillen stellt und so den politischen Akt, der uns das Stimm- und Wahlrecht vermittelt, zu einem reinen  Verwaltungsakt verkommen lässt.