TeleZüri: Umfrage: Frauen für Rentenalter 65

Gemäss der repräsentativen Studie des Forschungsinstituts GFS Bern sprachen sich zwei Drittel der Befragten eher oder sogar voll für eine Erhöhung des Frauenrentenalters von heute 64 auf 65 Jahre aus. 16 Prozent waren mit einer Erhöhung überhaupt nicht einverstanden, 18 Prozent eher nicht einverstanden. Die Männer stimmten mit 78 Prozent deutlich zu. Bei den Frauen waren es immerhin 54 Prozent.
Ebenfalls fast zwei Drittel der Befragten würden für eine Sanierung der AHV auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,9 Prozentpunkte akzeptieren – der Bundesrat schlägt aktuell eine Erhöhung des Normalsatzes von 1,5 auf 9,2 Prozent vor. 23 Prozent der Befragten waren voll für eine Erhöhung, 41 Prozent eher einverstanden. Eher nicht einverstanden dagegen waren 20 Prozent, 13 Prozent überhaupt nicht. Drei Prozent hatten keine Meinung oder wussten keine Antwort.
Mein Kommentar: Während sich Bundesrat Berset weigert die AHV-Revision voranzutreiben, ist erfreulicherweise eine Mehrheit mindestens der befragten Bürgerinnen und Bürger mit der Rentenalter-Angleichung zwischen Mann und Frau und einer Mehrwertsteuererhöhung, die meines Erachtens allerdings zu hoch ist, einverstanden. Wir Frauen wollen überall Gleichberechtigung. Zu Rechten gehören jedoch auch Pflichten! Ich sehe es als unsere politische Verantwortung, dass auch nächste Generationen auf sichere Sozialwerke zählen können!

Zum Beitrag: https://www.telezueri.ch/62-show-zuerinews#62136-segment-schweizer-sind-bereit-die-ahv-zu-retten

Watson: GLP-Politiker will Geschlechter abschaffen

SVP-Nationalrätin Verena Herzog hält von Flachs Vorstoss nichts. «Wenn wir uns dauernd mit den Wünschen kleiner, lautstarker Minderheiten beschäftigen, lösen wir die wichtigen anstehenden Probleme nie.» Auch sie hat einen Vorstoss zum Thema eingereicht. Dieser geht aber in die konträre Richtung.
Sie fordert im Vorstoss, dass sich die Geschlechterangabe im Pass sich an den biologischen und medizinischen Fakten und Realitäten zu orientieren hat. «Wenn sich diese Änderung lediglich auf das persönliche Empfinden abstützen soll, öffnen wir Tür und Tor für Beliebigkeit und Rechtsunsicherheit.» Zudem sagt sie gegenüber watson: «Personen, die sich nicht für ein Geschlecht entscheiden können, brauchen psychologische Hilfe.» Denn: «Es gibt nur zwei Geschlechter – Mann und Frau. Dieses Faktum wird in der Sprachentwicklung seit Jahrtausenden auf der ganzen Welt durch die Bezeichnung geschlechtsreifer Lebewesen bestätigt.» Grosses Verständnis habe sie aber für Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung, da bei diesen tatsächlich eine Uneindeutigkeit des biologischen Geschlechts vorliegen könne. Doch für intersexuelle Menschen sei die Frage des Geschlechtseintrags nicht vorrangig, sagt Herzog.
Zum Beitrag: https://www.watson.ch/schweiz/gesellschaft%20&%20politik/759660117–ein-alter-zopf-glp-politiker-will-geschlechter-abschaffen#discussion_759660117

TOP NEWS: Sollen homosexuelle Paare heiraten dürfen?

Die Eheschliessung soll auch für homosexuelle Paare möglich werden. Die vorberatende Kommission des Nationalrats schlägt die Öffnung der Ehe im Zivilrecht vor. LGBT-Organisationen begrüssen den Entscheid zwar, geben sich aber noch nicht zufrieden.
Zum TV-Beitrag: http://www.toponline.ch/tele-top/sendungen/top-news/news/heute-auf-tele-top-0091670/
Mein Kommentar:
Gibt man den kleinen Finger, so will man die ganze Hand! – Mit der eingetragenen Partnerschaft ist man nicht zufrieden. Man will „die Ehe für alle“. Mit der Zivilrechtsänderung wird nicht nur die Stiefkindadoption, sondern jegliche Adoption gefordert. Und die Fortpflanzungsmedizin will man auch…- Das Wohl des Kindes, das Anrecht auf Mutter und Vater, ist offensichtlich zweitrangig. Der Egoismus der LGTB-Organisationen ist grenzenlos!

SRF: Cannabis-Experimente in Städten

Der Bundesrat will in Städten eng begrenzte Pilotversuche mit Cannabis erlauben, um herauszufinden, wie sich legales Kiffen auswirken würde. Der Entscheid kommt überraschend, hat der Nationalrat erst vor drei Wochen Nein gesagt zu solchen Versuchen.
Zum Beitrag: https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/schweiz-eu-bundesrat-haelt-an-flankierenden-massnahmen-fest
Mein Kommentar:
Mit diesem Entscheid wird der Souverän umgangen. Zudem ist diese Zwängerei reine Salamitaktik. Ziel ist schlussendlich die Legalisierung von Cannabis, ist Nationalrätin Verena Herzog überzeugt!

SRF: Wer soll das Arbeitslosengeld von Grenzgängern bezahlen?

Die EU schlägt einen Systemwechsel vor: Neu soll ein Grenzgänger, der seinen Job verliert, sein Arbeitslosengeld nicht vom Wohnland, sondern vom Land der letzten Beschäftigung erhalten. Wenn die Schweiz die Regelung übernimmt, bedeutet das gemäss Seco Mehrkosten in der Höhe von mehreren Hundert Millionen.
Zum Beitrag: https://www.srf.ch/sendungen/10vor10/immigrantenkinder-usa-arbeitslose-grenzgaenger-papst-franziskus
Mein Kommentar:
Wie alle Arbeitslosen haben auch arbeitslose Grenzgänger die Pflicht, nach einem neuen Job zu suchen. Die Einhaltung dieser Pflicht ist jedoch aus der Schweiz kaum kontrollierbar. Zudem erhalten Grenzgänger höhere Löhne als ihre Landsleute im Wohnland und müssen diesen in der Schweiz nicht versteuern. Die Lebenskosten im Wohnland sind tiefer. Auch deshalb ist die jetzige Regelung, dass am Wohnort das Arbeitslosengeld entrichtet werden soll richtig! – Auch wenn unsere Betriebe auf Grenzgänger angewiesen sind, kommt es auch hier auf das Mass an. Im Kanton Tessin sind es rund 70`000 Grenzgänger – ca. die Hälfte wäre nach Aussage von Tessiner Politiker notwendig. So werden jedoch zu viele über 50Jährige Schweizer von Firmen entlassen, um die günstigeren Italiener anstellen zu können. DAS DARF NICHT SEIN!

20min: Schwarze Listen Krankenkassen

Weil er seine Prämien nicht bezahlt hatte, wurde ein HIV-positiver Mann nicht behandelt und starb. Das sorgt für Kritik.
Für schwarze Listen spricht sich weiterhin die Thurgauer SVP-Nationalrätin Verena Herzog aus. Der Kanton Thurgau führte die Liste 2007 als erster Kanton ein. Zweifellos handle es sich beim Fall aus dem Kanton Graubünden um ein «tragisches Schicksal», sagt Herzog. Es liege an den Verantwortlichen zu definieren, wo die Grenzen zur Notbehandlung zu ziehen seien. «Grundsätzlich braucht es aber Möglichkeiten, um säumige Prämienzahler sanktionieren zu können», sagt Herzog.
Die Kantone sind verpflichtet, 85 Prozent der Verluste, die durch Betreibungen von säumigen Prämienzahlern entstehen, zu übernehmen. «Und wer zahlt, muss auch die Möglichkeit haben, Druck aufzusetzen», sagt Herzog. Schwarze Listen zielten auf jene Personen ab, die nicht zahlen wollten, aber eigentlich könnten, sagt Herzog. «Wer sein Geld anderweitig einsetzt, muss die Konsequenzen etwa mit einer Reduktion auf Notfallbehandlungen zu spüren bekommen.» Bezüger von Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen sowie Minderjährige landen laut den Bestimmungen der Kantone nicht auf der Liste.
Ganzer Beitrag: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Krankenkasse-23474616

ThurgauerZeitung: Unbelehrbare Stalker sollen in Haft

Beitrag: http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kanton/unbelehrbare-sollen-in-haft;art123841,5203087
Nationalrätin Verena Herzog will gegen renitente Stalker härter vorgehen. Bussen greifen nicht, wenn jemand kein Geld hat. Die Opfer müssten besser geschützt werden.
Eine Thurgauerin geht durch die Hölle. Seit sie die Beziehung mit einem zehn Jahre jüngeren Kurden abgebrochen hat, verfolgt der Mann sie regelrecht. Er randaliert vor ihrem Haus, taucht an ihrem Arbeitsplatz auf, terrorisiert sie mit Telefonanrufen und bedroht ihre Familie. Nur mit Perücke und bis zur Unkenntlichkeit verkleidet wagt sie sich aus dem Haus. Das Gericht hat ein Kontakt-, Annäherungs- und Rayonverbot ausgesprochen. Hält sich der Mann nicht daran, muss er eine Busse zahlen. Er aber macht einfach weiter.
Tragische Fälle wie dieser beschäftigen die Frauenfelder SVP-Nationalrätin Verena Herzog. «Solcher Psychoterror kann schwerste seelische Leiden hervorrufen, soziale Isolation zur Folge haben und eine normale Lebensführung verunmöglichen», sagt sie. Noch gravierender sei es, wenn Kinder darunter leiden. Deshalb hat sie eine Motion eingereicht. Ziel ist, die Opfer besser und vor allem möglichst schnell schützen zu können. Verena Herzog schlägt vor, die Ordnungshaft als neues Vollstreckungsmittel in das Gesetz aufzunehmen.
Wer kein Geld hat, der zahlt nicht
Bei Stalking geht es um Persönlichkeitsschutz. Hält sich ein Täter nicht ans Kontakt-, Annäherungs- und Rayonverbot, so kann der Richter nur eine Ordnungsbusse oder die Ungehorsamsstrafe nach Artikel 292 Strafgesetzbuch androhen. Weil die Haft 2007 gestrichen worden ist, hat aber auch die Ungehorsamsstrafe nur eine Busse zur Folge. Die Crux dabei: Wer kein Geld hat, der kann nicht zahlen. «Es gibt deshalb eine renitente Minderheit, die sich durch Bussen nicht beeindrucken lässt», stellt Herzog fest.
Dazu gehört der Kurde, der die Thurgauerin seit Jahren stalkt. Er ist anerkannter Flüchtling, hat kein Vermögen, und das Einkommen reicht gerade mal zum Leben. Dass er davon eine Busse bezahlen kann, ist Illusion. Die Sanktion hat bei ihm auch nicht gefruchtet, die Belästigungen gehen weiter.
Verena Herzog ist klar: «Wir haben hier eine Gesetzeslücke». Sie ist überzeugt, eine Haft von bis zu 30 oder 90 Tagen würde den Mann mehr beeindrucken. Für die Motion hat sie sich juristischen Rat geholt. Bei ihrem Parteifreund, dem Weinfelder Kantonsrat und Gerichtspräsidenten Pascal Schmid, fand sie einen Mitstreiter. Bei mehr als 90 Prozent der Täter reiche die Androhung einer Ordnungsbusse oder Ungehorsamsstrafe aus, erklärt Schmid. Ein kleiner Prozentsatz von Tätern lasse sich davon aber nicht abschrecken.
Zwar landet ein unbelehrbarer Stalker auch heute irgendwann im Gefängnis, wenn er die Busse nicht zahlt. Doch dafür braucht es einen Umweg über das Strafgesetz. Der Weg dahin sei «kompliziert, langwierig und mit viel Aufwand und Kosten verbunden», sagt Schmid.
Das kann schnell ein Jahr dauern
Nach dem Verfahren vor dem Zivilrichter müsse noch ein Strafverfahren eingeleitet werden. Das heisst, Polizei, Staatsanwaltschaft und allenfalls noch ein Strafgericht werden tätig. Für Schmid ist dieses Prozedere: «doppelspurig, ineffizient und nicht griffig». Bei Ausschöpfung der Rechtsmittel dauere es schnell ein Jahr, bis der widerspenstige Täter etwas spürt. Ein Jahr, in dem das Opfer weiter ohne wirksamen Schutz da steht.
Wichtig ist Verena Herzog, dass eine Haft nur bei Wiederholungstätern in Frage kommt und für die schweren Fälle gilt. Bei ihren Kollegen im Nationalrat sei ihre Motion gut angekommen. «Es haben alle unterschrieben, die ich gefragt habe.» Unter den 28 Mitunterzeichnern finden sich SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi, FDP-Präsidentin Petra Gössi sowie die CVP-Nationalrätin Ruth Humbel.
Am Zug ist nun das Justiz- und Polizeidepartement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Mit der Ordnungshaft befände sich die Schweiz in bester Gesellschaft mit ihrem Nachbarn, hat Verena Herzog herausgefunden. Im deutschen Gesetz gebe es eine Ordnungshaft von sechs Monaten, Österreich kenne sogar die Zwangshaft von bis zu zwölf Monaten.
Beitrag: http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kanton/unbelehrbare-sollen-in-haft;art123841,5203087