Nein zum Abbau der Volksrechte – Nein zur Gemeindeordnung

Nein zur vom Gemeinderat gewählten Einbürgerungs – kommission

Von Verena Herzog, Kantons- und Gemeinderätin, Frauenfeld  

Das heutige Einbürgerungsverfahren in Frauenfeld ist unbefriedigend.

Die hohe Anzahl an Gesuchen erschwert eine seriöse Überprüfung. Den zuständigen Gemeindeparlamentariern, die sich für verschiedenste Aufgaben einzusetzen haben, fehlt das notwendige Zeitbudget, sich den einzelnen Gesuchstellern in genügendem Mass anzunehmen. Meist kennen die Gremien die Gesuchsteller kaum.

Die Fraktionen werden oft von den Kommissionsmitgliedern nur oberflächlich über die Gesuchsteller informiert, obwohl sie im Gemeinderat über die Gesuche abschliessend entscheiden.

Mit der Teilrevision der Gemeindeordnung besteht nun die Chance für eine Veränderung der unbefriedigenden Situation.

Zu einer klaren Verbesserung des Einbürgerungsverfahrens sind folgende Grundbedingungen erforderlich:

Eine unabhängige, eigenständige Kommission, deren Mitglieder  vom Volk gewählt werden, die über die notwendigen Zeitressourcen und guten Sachverstand verfügen, eine Kommission, die abschliessend entscheiden kann.

Eine Kommission, die sich mir der genauen Sachlage der einzelnen Bürgerrechtsgesuche auseinandersetzt, und sich nicht mit parteiideologischen Grundsätzen bei ihrer Fraktion erklären muss. Eine Kommission, welche die Einbürge- rungswilligen in einem persönlichen Gespräch kennen lernt.

Einbürgerungen sind ein Geschäft, das die Bürgerin und den Bürger interessiert und beschäftigt. Eine Einbürgerung ist der letzte (und nicht der erste!) Akt der Integration, also eine grosse Belohung für den Integrationswilligen. Als Eingebürgerter darf er auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene mitbestimmen.

Bei der Einbürgerung handelt es sich um einen Akt, der eine höhere politische Legitimation verlangt. Die Einbürge- rungskommission muss deshalb, wie auch vom Stadtrat der vorberatenden Kommission vorgeschlagen, im Volk besonders stark verankert sein. –  Die Wahl durch den Gemeinderat verschafft der Einbürgerungskommission nicht nur eine für deren Entscheide zu geringe Legitimation, sie führt vor allem durch die Wahl im Proporz zu einer „Verparteipolitisierung“ und Ideologisierung der Kommission. Die Erfahrungen in anderen Gemeinden zeigen dies deutlich, zum Beispiel in Arbon. Eine vom Gemeinderat im Proporzverfahren gewählte Einbürgerungskommission wäre eine reine Alibiübung.

Die Volkswahl der Einbürgerungskommission  führt zur Stärkung der Volksrechte!

Gemeinden, die die Wahl der Einbürgerungskommission durch das Volk kennen (Beispiel Romanshorn), machen in der täglichen Arbeit viel bessere Erfahrungen. Es wird sachlich und sachbezogen diskutiert, parteiideologische Diskussionen werden in den Hintergrund gedrängt. Eine vom Volk gewählte, eigenständige Kommission geniesst das notwendige Vertrauen der Bevölkerung und soll auf Gemeindeebene abschliessend entscheiden.

Wo muss die Einbürgerungskommission verankert sein? Im Gemeinderat oder im Volk? Wir sind klar der Meinung, dass diese wichtige Kommission die Legitimation des Volks haben muss.

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