Votum im Grossen Rat zum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Volksschule

Verena Herzog, SVP :Dass Blockzeiten ein Bedürfnis der Gesellschaft und der Wirtschaft sind, will und kann ich nicht wegdiskutieren. Eine Möglichkeit ist, die Blockzeiten kantonal gesetzlich zu verankern. Trotz allem steht für mich die bestmögliche Förderung der Kinder sowie auch eine sinnvolle strukturelle Einrichtung unserer Schulen im Vordergrund. Aus pädagogischer Sicht sind drei Stunden für Kindergartenkinder im Vorteil, denn der Kindergarten hat einen klaren Lehrplan und darf nicht zu einer Betreuungsinstitution verkommen. In der Primarschulgemeinde Frauenfeld haben wir seit ein paar Jahren Blockzeiten von zweieinhalb Stunden. Schon bei dieser Dauer kann bei den Kleinen festgestellt werden, dass vor allem im ersten Halbjahr die letzte halbe Stunde nicht ganz einfach zu bewältigen ist. Zudem stimmt es mich nachdenklich, wenn ich lese, dass bereits jetzt ein relativ hoher Betrag für Weiterbildung vorgesehen wird, um dann dieser Struktur gerecht werden zu können. Drei Stunden für kleine und grosse Kindergärtler sind genug! Überhaupt nicht nachvollziehbar ist, vor allem aus Sicht der Eltern, dass Kinder im ersten und zweiten Kindergartenjahr nicht gleiche Anfangs- und Schlusszeiten haben. Deshalb bitte ich Sie im Namen einer grossen Mehrheit der SVP-Fraktion, den Antrag Streckeisen zu unterstützen.


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