Interpellation: Abgetauchte Asylbewerber

Die Zahl der abgetauchten Asylbewerber nimmt rapide zu und wird weiter zunehmen. Auf der anderen Seite nimmt die Zahl der Personen zu, die sich illegal in der Schweiz befinden. Dies zeigen die Zahlen des GWK. Es ist davon auszugehen, dass sich viele der aufgegriffenen illegal anwesenden Personen zuvor in einem Asylverfahren befanden. Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt er die Auswirkungen dieser Tendenz auf die Delinquenz, den Drogenhandel, die Prostitution und die Schwarzarbeit? Wie will er verhindern, dass diese Masse an abgetauchten Asylbewerbern nicht kriminell werden oder in der Schwarzarbeit landen?
2. Wie will er in Zukunft gewährleisten, dass weniger Asylbewerber abtauchen?
3. Wie gehen Bund und Kanton gegen in der Schweiz wohnhafte Personen oder schweizerischen Hilfsorganisationen vor, die Asylbewerber zum Abtauchen in die Illegalität ermuntern, ihnen dabei helfen und ihnen Unterschlupf gewähren?
4. Wie viele solcher Fälle von Hilfestellungen beim Abtauchen von Asylbewerbern wurden in den letzten drei Jahren den Behörden gemeldet? Wie verhält sich die zahlenmässige Entwicklung?
5. Wie beurteilt er die Situation, dass mit dieser Abtauchungstendenz auch die grenzüberschreitende Kriminalität zunehmen und gefördert werden?
6. Gibt es nachrichtendienstliche oder polizeiliche Hinweise, dass mit dieser Tendenz die organisierte Kriminalität Profit schlagen könnte?

Begründung

Laut der Beratungsstelle Sans Papiers leben bis zu 250 000 Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Nach Berichten der SonntagsZeitung, nimmt ein Grossteil der angeblichen Asylsuchenden kurz nach Ankunft in der Schweiz wieder reissaus. In einzelnen Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes würden gar bis zu 90 Prozent untertauchen. Dies zeigten interne Dokumente des Staatssekretariats für Migration (SEM). Dieses bestätigt die Zahlen zwar nicht, räumt aber ein, dass es in den letzten drei Monaten mehr solcher Fälle gegeben habe. Es spreche von 20 bis 40 Prozent der Gesuchsteller, schreibt die SonntagsZeitung weiter.
Zum Vorstoss

Votum im Nationalrat: Motion Fragwürdige Reformen im Ehe- und Familienrecht stoppen

Votum von Verena Herzog im Nationalrat zum Rückzug der Motion „Fragwürdige Reformen im Ehe- und Familienrecht stoppen“:
Jedes Leben ist einzigartig. Die Lebensformen sind vielfältig, und die Gesellschaft ist in ständigem Wandel. Jede und jeder soll selbst entscheiden und Verantwortung dafür tragen, was für sie respektive ihn das richtige Modell ist. Ich bin jedoch überzeugt, dass Orientierungslosigkeit, Beliebigkeit und unsichere Verhältnisse für unsere Gesellschaft nicht förderlich sind. Je kurzlebiger und unruhiger eine Zeit, desto wichtiger sind die persönliche Konstanz und auch dauernde Beziehungen. Vor allem aber sind für die gesunde Entwicklung eines Kindes Verbindlichkeit und gefestigte Bindungen absolut zentral. Nach wie vor hat das Kind Anrecht auf einen Vater und eine Mutter, so, wie es auch von einem Vater gezeugt und von einer Mutter ausgetragen wurde. Das ist nicht meine Idee, das ist in Gottes Namen die Natur! Aber meine Überzeugung ist, dass Eltern Verantwortung für ihr Kind zu tragen haben. Wenn ich mir erlaube, neuere Lebensformen etwas kritisch zu beleuchten, tue ich dies ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Kindswohl.
Mit meiner Motion, „Fragwürdige Reformen im Ehe- und Familienrecht stoppen“, die ich vor mehr als zwei Jahren eingereicht habe, habe ich Bezug zum weit umstrittenen Gutachten Schwenzer genommen, das im Zusammenhang mit dem vom Parlament angenommenen Postulat Fehr Jacqueline 12.3607 erstellt wurde. Das Gutachten ist ideologisch zu einseitig und vor allem auf den Zerfall und den Wegfall der Ehedefinition ausgerichtet. Nach wie vor bin ich überzeugt, dass die Familie und mit ihr die Ehe zwischen Mann und Frau die Grundlage unserer Gesellschaft bilden und daher einen besonderen Schutz geniessen sollen. Das bedeutet nicht, dass nicht auch Menschen in einer anderen Lebensform Verantwortung füreinander übernehmen können.
Eine knappe Mehrheit unseres Parlamentes sieht dies jedoch anders und möchte weniger Verbindlichkeit. Das nehme ich zur Kenntnis. In der Frühjahrssession wurde den Postulaten 15.4082 und 15.3431, die einen Bericht zum Pacs nach Schweizer Art fordern, mit 96 zu 83 Stimmen bei 7 Enthaltungen respektive 96 zu 82 Stimmen bei 9 Enthaltungen knapp zugestimmt. Das gleiche Parlament ist in dieser Session noch einmal einen Schritt weiter gegangen und hat sich nun nicht nur für die Stiefkindadoption für die gleichgeschlechtlichen Paare, sondern auch noch für die Kindesadoption für faktische Lebensgemeinschaften entschieden.
In diesem Sinn ist meine Motion Schnee von gestern. Ich ziehe sie deshalb zurück, werde mich aber anderweitig einsetzen, in erster Linie für das Wohl des Kindes und gegen den Wertezerfall in unserer Gesellschaft. Ich bin nach wie vor von der Ehe zwischen Mann und Frau überzeugt. Ich bin für Verbindlichkeit, dafür, sich zueinander zu bekennen und mit vielen Hochs und Tiefs an einem gemeinsamen Werk zu arbeiten – sei es in der Ehe oder auch in einer eingetragenen Partnerschaft.

Votum im Nationalrat: Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe

Erlauben Sie mir ein paar einleitende Worte. Wir alle wissen: Das Gesundheitswesen steht vor grossen Herausforderungen, vor allem in quantitativer, aber auch in qualitativer Hinsicht. Die vielschichtigen Gründe, wie etwa die Alterung der Gesellschaft, die Zunahme von chronischen Erkrankungen und komplexen Krankheitsbildern usw., sind uns bekannt. Die Herausforderungen sind sowohl personell als auch finanziell zu bewältigen und zu meistern, und dies alles bei mindestens gleichbleibend hoher Qualität unseres ausgezeichneten Gesundheitssystems. Eines ist klar: Der Bedarf an gut ausgebildetem Pflegepersonal und anderen Fachpersonen im Gesundheitswesen wird weiter zunehmen, als Folge der demografischen Entwicklung und zusätzlich der immer noch ungebremsten Zuwanderung.
Ausserdem müssen wir aber auch die Bezahlbarkeit unseres Gesundheitswesens im Auge behalten. Steigende Krankenkassenprämien bereiten vielen Menschen Sorge. Dazu gehört auch das Thema steigender Ansprüche, welche nicht immer gestillt werden können. Kosten sowie gesellschaftliche und individuelle Ansprüche müssen im Gleichgewicht bleiben, ansonsten droht der Kollaps.
Verschiedenste Massnahmen wurden in der vergangenen Jahren auch im Bereich der Ausbildung ergriffen, um die Attraktivität der Gesundheitsberufe zu steigern, die Berufsbildung zu fördern bis hin zur Möglichkeit, einen Bachelor- oder Masterabschluss zu erlangen. Doch trotz akademischer Titel gilt es, die praxisorientierte Ausbildung, das absolut notwendige Fundament jedes Gesundheitsberufes, weiterhin zu stärken. Dies wurde auch unhinterfragt in der Kommission so im neuen Gesundheitsberufegesetz verankert. Gesundheitsfachkräfte müssen über eine qualitativ hochstehende Ausbildung verfügen, in der sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben, damit sie ihre Berufe patientennah und kompetent ausüben können.
Professionalität hat jedoch nichts mit akademischen Titeln zu tun. Die Tendenz der Akademisierung der Pflegeberufe ist inzwischen ein Dauerthema, welches aber noch wenig untersucht ist und durch wenig aussagekräftige Auslandvergleiche getrieben wird. Unbestritten ist jedoch, dass auch Ausbildungen auf höherer Stufe praxisbezogene und patientenorientierte Pflegende hervorbringen sollen. Ansonsten kann dem realen Mangel an pflegendem Personal gar nicht begegnet werden. Besonders die Langzeitpflege im Alter verlangt beispielsweise nicht nach zusätzlichem akademisch ausgebildetem Personal, sondern nach bezahlbaren Grundpflegebehandlungen mit genügend Fürsorge, Einfühlungsvermögen und Zeit. Der reale Mangel an Fachkräften, wie er im Gesundheitswesen aktuell ist, ist ein Mangel an Fachangestellten Gesundheit. In Anbetracht der Regelungslücke, die durch die Ablösung des Fachhochschulgesetzes und durch das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz zu entstehen droht, erachtet auch die SVP-Fraktion ein spezifisches Gesundheitsberufegesetz als sinnvoll. Wichtige Eckwerte sollen geregelt werden, dies soll und kann aber ohne Überregulierung geschehen. Geregelt werden sollen die Berufsausübungsbewilligungen, Berufspflichten und Disziplinarrecht sowie allenfalls die rechtlichen Grundlagen für ein Register der Gesundheitsberufe, deren Handhabung national einheitlich und kostengünstig erfolgen soll, so wie dies für die Medizinalberufe bereits existiert. Ziele des neuen Gesetzes sind die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und die Erhöhung der Patientensicherheit.
Nebst der Verhinderung von Überregulierungen legt die SVP-Fraktion auch ein besonderes Augenmerk auf die weiter drohende Verakademisierung der Gesundheitsberufe und will damit einer weiteren Kostensteigerung entgegenwirken. Denn es ist kaum zu verhindern, dass höhere Titel auch zu höheren Lohnanforderungen führen und die Karriere- und Verantwortungsstrukturen sich dieser Akademisierung angleichen. Damit sage ich nicht, wie es Kollegin Marti betont hatte, dass akademische Berufe grundsätzlich etwas Schlechtes sind, sondern es geht eben auch um die Finanzen und um die Lohnforderungen. Kompetenzkonflikte und eine Aufblähung des Overhead-Bereichs sind aber vorprogrammiert, wenn nicht Gegensteuer gegeben wird. Das ist ein weiterer Grund. Erste Untersuchungen zeigen bereits heute, dass Ansprüche zum Thema Lohnerhöhungen und auch Rollenunklarheiten – wir hörten es in den Anhörungen – vorhanden sind.
Aus diesen Gründen wird sich die SVP-Fraktion gegen die Aufnahme des Bachelor- und Masterstudiengangs in Osteopathie, gegen die zusätzliche Aufnahme von Gesundheitsberufen wie der Fachfrau und des Fachmanns für medizinisch-technische Radiologie und vor allem gegen die gesetzliche Regulierung des Masterstudiengangs Pflege mit Schwerpunkt Advanced Practice Nurse im Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe einsetzen.
Auf weitere Artikel werde ich in den Blöcken 1, 2 und 4 eingehen.
Wir danken Ihnen für die Unterstützung.

Zur Debatte / Votum

Fragestunde: Aufhebung der Zollstelle Romanshorn

Verena Herzog in der Fragestunde des Nationalrates:
Genügt dem Finanzdepartement die vor kurzem eingereichte Petition von 25 000 Unterschriften – bezogen auf die betroffene Thurgauer Region sind dies rund 20 Prozent der Einwohner! – noch nicht, um rasch auf den Fährbetrieb Romanshorn-Friedrichshafen zuzugehen und gemeinsam eine Lösung zur Fortführung der Zollstelle zu suchen, damit die Existenz dieser wichtigen Fährverbindung nicht gefährdet wird, zumal sich der Fährbetrieb auch bereit erklärt hat, allfällig gewisse Kosten der Zollstelle mitzutragen?
Details

Votum im Nationalrat: Karenzfrist für Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Bedingung für die Bezügerinnen und Bezüger ist der Wohnsitz in der Schweiz. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen also zum sozialen Fundament unseres Staates, das wir nicht aufs Spiel setzen dürfen.
Zwischen 1998 und 2012 ist jedoch ein Anstieg der Ergänzungsleistungen von 2,1 Milliarden Franken auf 4,4 Milliarden Franken zu verzeichnen, das heisst, die Ergänzungsleistungen haben sich mehr als verdoppelt. Sollte auch die nächste Generation in schwierigen Situationen noch auf unser gutes Sozialsystem zählen dürfen, sind – es ist halt einfach so – kostendämpfende Massnahmen auch im System der Ergänzungsleistungen unumgänglich. Die Kostenexplosion im Rahmen der Sozialausgaben muss gestoppt werden.
Mit dieser parlamentarischen Initiative setzen wir auf ein Entlasten der Ergänzungsleistungen bei Ausländerinnen und Ausländern. Während zwar im Moment noch Mittel aus der Zuwanderung in die erste Säule fliessen, führt dieser Zufluss langfristig zwangsläufig auch zu Ansprüchen in den Renten und eben in den Ergänzungsleistungen, welche die AHV spätestens in 30, 40 Jahren zusätzlich massiv belasten werden. Unsere Minderheit will mit dieser parlamentarischen Initiative eine Entlastung bei den Ergänzungsleistungen mit gleichzeitiger Gleichbehandlung für alle Ausländerinnen und Ausländer, seien es Staatsangehörige der EU, der Efta oder von Drittstaaten, aber auch Flüchtlinge oder Staatenlose: Für alle soll die gleiche Karenzfrist gelten. Während die Karenzfrist grundsätzlich für Ausländer 10 Jahre beträgt, ist sie für Staatenlose und Flüchtlinge nur 5 Jahre, und für EU- und Efta-Bürger gelten sogar die gleichen Bedingungen wie für uns Schweizerinnen und Schweizer. Das wollen und müssen wir ändern. Denn Tatsache ist, dass die Ergänzungsleistungen in den letzten Jahren auch bei Ausländerinnen und Ausländern massiv angestiegen sind, so zum Beispiel nach Angaben des Bundesamtes für Sozialversicherungen zwischen 2005 und 2014 um 72 Prozent bei den Ausgaben der Ergänzungsleistungen in der AHV.
Tatsache ist auch, dass bei der AHV der Anteil der EL-Bezügerinnen und -Bezüger aus EU- und Efta-Staaten sowie aus Drittstaaten prozentual massiv über dem der Schweizer EL-Bezügerinnen und -Bezüger liegt. Mit dieser Anpassung der Karenzfrist von 5 auf 10 Jahre soll zudem auch der Sogwirkung unseres guten Sozialsystems auf die Zuwanderung entgegengewirkt werden. Im Bewusstsein, dass die Zuwanderung ganz sicher weiterhin zunehmen wird – und dies vermutlich in einem grösseren Mass, als wir uns alle vorstellen können -, ist diese Anpassung bei den Ergänzungsleistungen dringend. Welche Belastungen auf unsere Sozialwerke zukommen, ist noch gar nicht abschätzbar.
Nun wird – wie vorhin auch von der Kommissionssprecherin – argumentiert, die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Freizügigkeitsabkommen und dem Efta-Übereinkommen liessen uns keinen Handlungsspielraum. Wenn es aber Grossbritannien als Mitgliedstaat der EU schafft, im britischen Sozialsystem die Notbremse zu ziehen und EU-Ausländer für bis zu vier Jahre vollständig von staatlichen Leistungen auszuschliessen, muss dies doch für die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied ebenfalls möglich sein! Doch dazu braucht es heute erstens die Zustimmung von Ihnen, und zweitens braucht es einen Bundesrat mit Rückgrat, der es versteht, geschickt und eben mit Nachdruck zu verhandeln. Auch eine nächste Generation hat Anrecht auf sichere Sozialwerke. Bei den Sozialversicherungen und spezifisch bei den Ergänzungsleistungen besteht die Möglichkeit, etwas auszugleichen, was längst hätte getan werden müssen. Eine Karenzfrist von zehn Jahren – auch für Staatsangehörige der EU, der Efta, von Drittstaaten, Flüchtlingen oder Staatenlosen – garantiert zudem, dass alle Ausländerinnen und Ausländer selbst einen fairen Anteil zu den Kosten der Rentenkassen geleistet haben, von denen sie ja später auch wieder profitieren können.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, unserer Minderheit zuzustimmen und damit dieser parlamentarischen Initiative zu den Ergänzungsleistungen Folge zu geben.

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Votum im Nationalrat: Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege

Gesundheit ist zweifellos für uns alle das höchste Gut. Ist ein Angehöriger der Familie oder sind wir selbst ernsthaft erkrankt oder verunfallt, sind wir dankbar für schnelle und qualitativ hochstehende medizinische Unterstützung durch Ärzte sowie durch Pflegefachpersonen und, je nach Bedarf, durch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten oder andere medizinische Fachpersonen. So schnell wie möglich wollen wir wieder einsatzbereit sein.
Durch die Zunahme der Bevölkerung, durch die Zunahme der Zahl der Chronischkranken und vor allem durch das Älterwerden der Bevölkerung – wir haben das in den vorhergehenden Voten gehört – werden die Pflege und somit die Pflegeberufe künftig noch eine massiv steigende Bedeutung erfahren. Auch werden durch die Einführung der Fallpauschale Patienten meist wesentlich früher, manchmal zu schnell, aus den Spitälern entlassen und sind dafür zu Hause noch mehr auf Pflegeleistungen angewiesen. Pflegefachpersonen verdienen hohe Wertschätzung, denn sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Genesung eines Patienten.
Die SVP-Fraktion ist deshalb auch grundsätzlich mit dem Ziel der parlamentarischen Initiative Joder, nämlich der Aufwertung der Pflegeberufe, sehr einverstanden. Wie wir der sorgfältigen und ausführlichen Stellungnahme des Bundesrates entnehmen können und wie der Schlussbericht zum Masterplan Bildung Pflegeberufe vom Februar 2016 in Erfüllung der Postulate Heim 10.3127 und 10.3128 aufzeigt, konnten die Attraktivität und sowohl die Anzahl der Praktikumsplätze als auch die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse im Pflegebereich in den letzten Jahren gesteigert werden, was auch dringend notwendig war und ist. Seit 2007 hat sich im Gesundheitswesen die Anzahl der jährlichen Abschlüsse in der beruflichen Grundbildung mehr als verdoppelt.
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Rückblick Frühlingssession

In der Frühlingssession hat der Ständerat die NAF-Vorlage beraten. (NAF= Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds). Er hat der Gesamtvorlage mit grossem Mehr zugestimmt. Zentral ist dabei die Integration des Netzbeschlusses und der Agglomerationsprogramme dotiert mit 9-12% der Ausgaben. Die Kehrseite: Der Netzbeschluss (NEB) soll mit einer Erhöhung der Mineralölsteuer von 50% auf 60% sowie einer Kürzung der Kantonsbeiträge von 60 Mio. Franken finanziert werden. Der NEB tritt voraussichtlich am 1.1.2020 in Kraft. Dadurch würde auch endlich der Bau der BTS/OLS ermöglicht. Ich bin überzeugt, dass eine bessere Erschliessung des Oberthurgaus zur Weiterentwicklung des Gewerbes und für sichere Arbeitsplätze beitragen würde. Dieses Geschäft wird voraussichtlich in der Junisession im Nationalrat beraten
Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“. Nach einer siebenstündigen Debatte wurde die Initiative mit 91 zu 83 Stimmen bei 19 Enthaltungen zur Annahme empfohlen. Das Volksbegehren verlangt, dass der Bund die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln „aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion“ stärkt. Ich hatte mich für die Produktionssicherheit im eigenen Land ausgesprochen, für Lebensmittel, die nachhaltig produziert und bedenkenlos genossen werden können. In meinem Votum setzte ich zudem einen Akzent gegen zunehmende Regulierungen und Administration in der Landwirtschaft wie im übrigen Gewerbe. Dies ein Schritt, um mit der ausländischen Konkurrenz mithalten zu können.
Immer wieder werden im Bundesparlament auch gesellschaftspolitische Themen forciert, als ob es keine wichtigeren Probleme zu lösen gäbe! So sollen neu gleichgeschlechtliche Partner in eingetragenen Partnerschaften wie Eheleute einRecht auf erleichterte Einbürgerungen haben. Entgegen meiner Auffassung stimmte der Rat zu.
Als Sprecherin der Kommissionsminderheit hatte ich zudem die sogenannteModernisierung des Familienrechts bekämpft. Von den Befürwortern wird angestrebt mit neuen Formen der Partnerschaft wie Ehe light (wie Cola light oder bald Cola zero?) bei einem Zusammenleben möglichst wenig Pflichten für den Partner übernehmen zu müssen, aber trotzdem möglichst viel staatliche Sicherheit zu erhalten. Wieder einmal mehr: Man will den Fünfer und das Weggli. Schneller als die Schliessung eines „Pact de solidarité“ (oder Ehe light) vor dem Notar, kann er mit einer Willenskundgebung nur eines Partners wieder aufgelöst werden. Leidtragende sind die Kinder. Bezahlen muss der Staat.
Bedeutend gewichtigere Vorlagen, die in der Frühlingssession behandelt wurden, waren die Weiterentwicklung der Armee (WEA) und dieUnternehmenssteuerreform III.
Der Ständerat stimmte der Weiterentwicklung der Armee (WEA) mit 30 zu 10 Stimmen zu. Die Armee soll in den nächsten vier Jahren insgesamt 20 Milliarden Franken bekommen – die Armeereform ist damit unter Dach und Fach. Die Truppe wird auf einen Sollbestand von 100’000 Armeeangehörigen verkleinert, wobei der Effektivbestand 140’000 beträgt. Diese sollen gut ausgebildet, voll ausgerüstet und rasch mobilisierbar sein. Ziel ist es, innerhalb von zehn Tagen 35’000 Mann einsetzen zu können. Nun hoffe ich für die Planungssicherheit der Armee, dass auf ein Referendum verzichtet wird.
Neue gewiefte Redner im Parlament: In einem Votum zum Bericht des Bundesrates «40 Jahre EMRK» forderte Nationalrat Hans-Ueli Vogt, Rechtsprofessor, eine offene Diskussion darüber, was es für unsere Rechtsordnung und unser Staatswesen bedeutet, dass ein internationales Menschenrechtsgericht als oberstes Organ der Schweiz waltet.  Er zeigte anschaulich auf, dass vieles von dem, was der Gerichtshof heute tut, mit der Grundidee, Rechte auch zu gewährleisten, wenn alle Gewalt im Staat entgleist ist, beim besten Willen nichts mehr damit zu tun habe. Er stellte die berechtigte Frage, was denn der Umgang mit Fluglärm, die Lösung von Abfallproblemen, die Regelung der Suizidhilfe, die Verjährung von Schadenersatzklagen, In-vitro-Fertilisation usw. – mit den Gräueln des Zweiten Weltkriegs und mit der Grundidee einer externalisierten internationalen Gerichtsbarkeit noch zu tun habe? Seine Antwort: Nichts. Die als Rettungsring gedachte Praxis sei mittlerweile zum Kurs des Schiffes geworden.
Video: www.youtube.com/watch?v=FpkazVAylD8
Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher debattierte nicht nur fundiert zurUnternehmenssteuerreform III, sondern beantwortete locker sehr direkte Fragen der linken Neidkollegen. Sie forderte Nationalrat Wermuth gar auf, doch in seinem jungen Alter auch einmal ein paar Arbeitsplätze zu schaffen und dann wieder mitzureden.
Die Unternehmenssteuerreform lll  ist eine der komplexesten Steuerreformen in der Geschichte unseres Landes. Ziel ist es, das Steuersystem wieder international akzeptabel zu machen. Der Druck der EU und der OECD soll abgewendet und die Gefahr von ausländischen Strafmassnahmen gebannt werden. Gleichzeitig, und das ist die Herausforderung, soll die Schweiz steuerlich attraktiv bleiben. – Um die Vorlage nicht zusätzlich zu belasten, wurde auf die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital verzichtet.  Den Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer wurde bei 20,5 Prozent festgelegt. Zudem hat der Nationalrat zusätzliche Steuererleichterungen beschlossen, darunter eine zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital und auf eine spezielle Steuer für Schifffahrtsunternehmen.
Eigene Voten
Ich hatte für diese Session fünf fünf-minütige Voten vorbereitet. Ich trat aber lediglich dreimal ans Rednerpult:
Zur „Ernährungssicherheitsinitiative“, der in meinem Sinne zugestimmt wurde.
Zum Bekämpfen zweier Vorstösse, was mir bei einer Vorlage ganz, bei der zweiten Vorlage teilweise gelungen war.
Die weiteren zwei vorbereiteten Voten, hoffe ich in der nächsten Session einbringen zu können. Mit der einen parlamentarischen Initiative (PaIv) verlange ich vom Bundesrat Auskunft bezüglich dem Asylwesen. Mit der anderen PaIv will ich dem Sozialtourismus entgegen wirken, indem für alle Ausländer (auch aus EU- und EFTA-Staaten, Flüchtlinge und Staatenlose) die gleiche Karenzfrist von 10 Jahren gelten soll. Dadurch hätten diese auch die Möglichkeit, in unser Sozialsystem einzuzahlen, bevor sie davon beziehen.
Mit den Schlussabstimmungen zu 19 Vorlagen konnten wir die Frühjahrssession abschliessen. Parlamentarisch unter Dach und Fach kam unter anderem dasrevidierte Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision vor allem die Grundlage für die Überwachung verschlüsselter Kommunikation schaffen. Beim BÜPF geht es um die Überwachung im Rahmen von Strafverfahren. Trotzdem bleibt die heikle Frage: Wollen wir mehr Überwachung? Ich stimmte ja zur Bekämpfung der Kriminalität.
Ja sagten die Räte auch zum Heilmittelgesetz, zum Ordnungsbussengesetz sowie zum Waldgesetz. Im Weiteren wurde der Beschluss über die Atomausstiegsinitiative der Grünen, welche das Parlament zur Ablehnung empfiehlt, verabschiedet.
Es ist erfreulich, dass bei Finanz- und Armeevorlagen eine bürgerliche Mehrheit erreicht werden konnte.  Bei gesellschaftspolitischen Vorlagen gehen die Meinungen aber auch innerhalb der Parteien auseinander.
Ausblick
Am 5. April werde ich bei der Übergabe der Petition gegen die Schliessung der Zollstelle Romanshorn in Bern vor Ort sein. Am 6.,7. und 8. April finden Sitzungen der Kommission Gesundheit und Soziales (SGK) statt. Da werden wir uns nebst anderen Themen mit der AHV-Reform 2020 beschäftigen, eine Woche später folgen Sitzungen der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Da wird unter anderem das Gesetz der Gesundheitsberufe beraten. Vom 25. – 27. April findet eine Sondersession des Nationalrates statt. Schwerpunktthemen sind die Legislaturplanung 2015-2019 sowie die Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag „Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen“ (Wiedergutmachungsinitiative).

Votum im Nationalrat: Modernisierung des Familienrechts / "Pacs" nach Schweizer Art

Nachdem 2013 drei Gutachten zum Familienrecht und zu gesellschaftlichen Veränderungen erstellt worden sind und der Bundesrat einen gut 60-seitigen Bericht zu verschiedensten rechtlichen Paar- und Familienmöglichkeiten erstellt hat, fordern nun drei Postulate der WBK und von Nationalrat Portmann einen weiteren Bericht. Dieser Bericht ist unnötig, aber man weiss nicht, was man will. Man will nicht das Korsett der Ehe, man will Freiheit, aber gleichzeitig mehr Absicherung, und dies vor allem nach der Auflösung der Lebensgemeinschaft, sprich: Man will einmal mehr den Fünfer und das Weggli.

 
Nun gebe ich Ihnen meine Interessenbindung bekannt: Seit bald 33 Jahren lebe ich glücklich verheiratet. Mein Gatte und ich haben uns gegenseitig versprochen, auch in schlechten Zeiten bis in den Tod füreinander zu schauen. Nicht nur das Ritual, sondern das Bedürfnis nach Verlässlichkeit und Dauerhaftigkeit haben uns zu diesem grossen Schritt hin zur gegenseitigen Verantwortung bewogen. Auch wenn die einen in der Ehe ein verstaubtes, unbequemes Korsett mit zu vielen Pflichten und zu viel Verantwortung sehen, das ausgerottet gehört, sind es in unserer Schweiz immer noch 3,57 Millionen Landsleute, die verheiratet sind. Hochzeitsmessen platzen aus allen Nähten, und selbst emanzipierte Frauen sind nicht wiederzuerkennen, wenn sie von der Vorstellung erfüllt sind, endlich Braut zu sein.
Auch heute noch ist die Hochzeit ein Freudenfest vieler junger, moderner Frauen und Männer, die für einander Verantwortung tragen wollen und ihrer künftigen Familie einen Rahmen geben möchten. Die Ehe ist keinesfalls ein Auslaufmodell, wie das auch heute wieder beschworen worden ist. Die Ehe darf auch keinesfalls nur zu einer symbolischen Verbindung abgewertet werden, sondern muss gestärkt werden. Die traditionelle Familie ist und bleibt das Rückgrat unserer Gesellschaft.
Aber eine Ehe light, wie Cola light, als reiner Marketing-Gag, ist wie ein bisschen heiraten. Ist es gut? Ein bisschen? Ist das Vorbild eine Familie? Vor allem Kinder brauchen Stabilität und Verbindlichkeit, und nun komme ich zum entscheidenden Punkt: Als verantwortungsvoller Politikerin steht bei mir und auch bei meiner Minderheit in allen gesellschaftlichen Entwicklungen das Kindeswohl an erster Stelle. Genau deshalb sind die Bestrebungen nach einer Ehe light oder einem Pacs, die beide nur das Ziel der Vereinfachung beinhalten, rechtlich zu unsichere Alternativen.
So leicht, wie der Pacs vor Amtsgericht geschlossen wird, so unbefangen und leicht kann er auch wieder aufgelöst werden. Eine einseitige Erklärung, die einem Gerichtsweibel zugestellt werden muss, genügt. Leidtragende von instabilen Verhältnissen sind einmal mehr die Kinder. Für deren möglichst gesunde Entwicklung sind vor allem in den ersten Lebensjahren enge und konstante Bindungsmöglichkeiten zu Vater und Mutter ganz entscheidend. Die Möglichkeit der faktischen Lebensgemeinschaft, nach Professor Schwenzer auch als Ersatzmöglichkeit der Ehe gedacht – Sie hören richtig -, entspricht eigentlich dem heutigen Konkubinat, ist aber rechtlich geregelt. Kommen Sie noch draus? Diese faktische Lebensgemeinschaft soll sogar automatisch vorliegen, sobald eine Partnerschaft mehr als drei Jahre dauert oder ein gemeinsames Kind vorhanden ist oder zumindest ein Partner erhebliche Beiträge in die Gemeinschaft investiert hat. Man will mit anderen Worten – das ist dann der nächste Schritt – auch noch eine Verstaatlichung des Zusammenlebens.
Frankreich in Gesellschaftsfragen als Vorbild zu nehmen, ein Land, in dem es nie ein Tabu war, wenn Männer mehrere Frauen Umgang pflegen, in dem die Mütter die Kinder oft nur noch am Wochenende sehen und in dem jeder Vierte unter 25 Jahren keinen Job hat, ist absurd. Natürlich könnten wir einen verbesserten, sicheren Pacs nach Schweizer Art kreieren. Doch dieser ist schlicht unnötig. Jeder Mann, jede Frau kann eigene Verträge abschliessen, das ist heute schon möglich. Hinter all diesen neuen Vorschlägen steht aber die Haltung, dass sich das Gesetz den gesellschaftlichen Realitäten anzupassen habe. Der Verdacht liegt aber nahe, dass es umgekehrt ist. Die gesellschaftlichen Realitäten sollen sich einem Idealbild gewisser Kreise anpassen, und das mit staatlichen Interventionen. Wollen wir das? Vor allem wird aber einmal mehr die Eigenverantwortung geschwächt und liegen neue Ansprüche an den Staat auf dem Tisch. Denn wer wird am Schluss, wenn dann alles möglich wird und die Verbindlichkeit und Konstanz verlorengehen, das Kindeswohl garantieren müssen? Der Staat!
Ich halte fest: Politischen Handlungsbedarf gibt es keinen. Herausforderungen im Familienrecht wurden im vergangenen Jahr mit verschiedenen Reformen angenommen. Neuer gesetzgeberischer Aktivismus führt auch automatisch zu neuen Ungerechtigkeiten sowie zu einem weiteren Ausbau und zu weiteren Ansprüchen an den Staat mit unabsehbarer Folge. Ich bitte Sie im Namen meiner Minderheit, die Motion und die Postulate abzulehnen.

Rückblick Winter-Session

Nach den erfolgreichen Wahlen hochmotiviert, durfte ich ein zweites Mal meinen Eid auf unsere Bundesverfassung schwören. – Ich will Verantwortung tragen und Chancen nutzen, um mich zum Wohle unseres schönen Landes einzusetzen.
Die erste Session der 50. Legislatur erweckt in mir die Hoffnung, dass im neuen Parlament tatsächlich Mehrheiten für bürgerliche Anliegen möglich werden. Mit 11 zusätzlichen SVP- und 3 zusätzlichen FDP-Sitzen kann im Parlament eine knappe Mehrheit erreicht werden. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit, auch mit den neuen Kolleginnen und Kollegen. – Übrigens wurde ich umplatziert. Mein begehrter Platz zwischen Ueli Giezendanner und Hansjörg Walter wurde von Natalie Rickli erobert. Aber auch wenn ich nun im Zentrum (Mitte) des Ratssaals sitze, hat das keine Auswirkungen auf meine politische Überzeugung (Rechts)…
Guy Parmelin (VD), endlich ein zweiter SVP-Bundesrat
Obwohl von den Medien im Vorfeld kein gutes Haar an unseren SVP-Bundesrats-kandidaten gelassen wurde, hatten weder wilde Kandidaturen der SVP noch Sprengkandidaten anderer Parteien eine Chance. Im dritten Wahlgang wurde der 56-jährige Nationalrat und Waadtländer Landwirt Guy Parmelin zum Bundesrat gewählt. Dem eher ruhigen, aber sehr angenehmen Romand, der in den letzten zwei Jahren für seine Verdienste als ausgezeichneter Kommissionspräsident der Kommission Soziales und Gesundheit (SGK) gelobt wurde, wünsche ich viel Kraft, Durchsetzungsfähigkeit, Freude und Erfolg! – An seiner Wahlfeier erhielt er vom jetzigen Verteidigungsminister Ueli Maurer als Geschenk einen grossen Rucksack, der nicht immer leicht zu tragen sei und eine Kälteschutzjacke, da man oft „warm“ angezogen sein müsse!
Erste positive Auswirkungen des neuen Parlamentes

  • Personalstopp
    Mit der bürgerlichen Mehrheit wurde der Forderung, den Personalbestand des Bundes auf den Stand von 2015, auf 35’000 Vollzeitstellen einzufrieren, entsprochen. In den letzten 8 Jahren wurden 2665 neue Vollzeitstellen geschaffen. Das entspricht einer Zunahme von 8,3%. Die Personalkosten sind von 3,6 auf gut 5 Milliarden Franken gestiegen, eine Zunahme von 38.8%. Offensichtlich sind teuer zu bezahlende Leute angestellt worden. – Eigentlich müssten dringend Personalbestände reduziert werden! Denn zu viele Köpfe haben zu viele Ideen für zu viele Regulierungen….!
  • Keine unbefristete staatliche Unterstützung zur Schaffung von Krippenplätzen
    Noch in der Herbstsession wurde vom „alten“ Parlament einer vierten Krippenanschub-Finanzierung des Bundes zugestimmt. Mit der neuen Parlaments-zusammensetzung hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat mit 98 zu 84 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Standesinitiative des Kantons Solothurn abgelehnt, die eine unbefristete staatliche Unterstützung zur Schaffung von Krippenplätzen forderte.
  • Armeereform (WEA=Weiterentwicklung Armee) und Rüstungsprogramm zugestimmt
    Mit nur sieben Gegenstimmen genehmigte der Nationalrat die Vorlage, die er vergangenen Sommer noch abgelehnt hatte. Dabei beschloss er mit Hilfe der SVP, die Armee ganz von den Sparanstrengungen des Bundes auszunehmen. Sie soll 20 Milliarden Franken für vier Jahre erhalten – und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen 18,8 Milliarden – und 100’000 Mann (Sollbestand), respektive 140`000 Mann (Effektivbestand). Mehr war zur Zeit leider nicht heraus zu holen. Mit der Reform soll die Armee weiter verkleinert, aber besser ausgerüstet und ausgebildet werden. Aber: Wir brauchen eine einsatzfähige, schlagkräftige Armee, vielleicht noch schneller als uns lieb ist.
  • Auch das Zusatz-Rüstungsprogramm im Umfang von 874 Millionen Franken wurde genehmigt.
    Die grösste Tranche ist mit 558 Millionen Franken die Investition in die Werterhaltung und Leistungsverbesserung von leichten geländegängigen Lastwagen (Duro l), um deren Lebensdauer bis ins Jahr 2040 zu verlängern. 2‘220 der insgesamt 3‘000 Fahrzeuge sollen umgerüstet werden. Vom Auftrag profitieren die Thurgauer Firma General European Land Systems – Mowag GmbH in Kreuzlingen und 138 andere Schweizer Zulieferfirmen. Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission wollte diesen Posten ursprünglich um 100 Millionen Franken kürzen. Vor allem wir Ostschweizer haben uns gegen diese Kürzung stark gemacht. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Bundesbudget unter Dach und Fach – Verbesserungspotenzial vorhanden!
Wie immer in der Dezembersession sind die Budgetberatungen ein wichtiger Bestandteil. Trotz bürgerlicher Mehrheit budgetiert das Parlament ein Defizit von 496 Millionen Franken, bei Einnahmen von 66,733 Milliarden Franken und Ausgaben von 67,229 Milliarden Franken. Mit den ausserordentlichen Einnahmen beläuft sich das Defizit auf 351 Millionen Franken. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden jedoch knapp eingehalten. Der strukturelle Überschuss liegt bei 104 Millionen Franken. Betrachtet man die Ausgaben des Bundeshaushalts über die letzten 25 Jahre, so haben sich die Ausgaben von damals 31,6 Milliarden Franken (Rechnung 1990) mehr als verdoppelt!
Die SVP forderte zusammen mit FDP und CVP im März 2015 eine Plafonierung der Ausgaben auf dem Stand von 2014 (64 Milliarden Franken), wurde aber wenige Wochen später mit dieser Forderung im Stich gelassen. – Unser neuer Eidgenössischer Finanzvorsteher ist nun gefordert, eine wahre Aufgabenprüfung dringend an die Hand zu nehmen!
Volksinitiative „AHVplus“ chancenlos
Der Gewerkschaftsbund will mit seiner Initiative alle Altersrenten um 10% erhöhen. – (Und das in einer Zeit, in der wir auf Grund der Demografie nach Lösungen ringen, damit auch nächste Generationen von unserem Drei-Säulen-Modell noch profitieren können.) Solche Begehrlichkeiten der Linken erwecken den Eindruck einer „nach mir die Sintflut-Mentalität“. Selbstverständlich sollen auch die jetzigen AHV-Rentner einen würdigen Lebensabend geniessen können. Für finanziell schlechter gestellte Rentner haben wir mit den Ergänzungsleistungen ein Auffangsystem, von dem andere Länder nur träumen könnten. Auch ich debattierte gegen dieses Giesskannenprinzip und verwies auf das Grimm-Märchen „ vom Fischer und syner Frau“. Drei Wünsche wurden Illsebell erfüllt. 1. wurde ihre armselige Hütte durch ein Schloss ersetzt, 2. wurde sie zur Königin ernannt, 3. zum Papst. Doch als sie auch noch Gott sein wollte, landete sie wieder in ihrer armseligen Hütte. – So könnte es auch uns mit den endlosen Wohlstandsansprüchen ergehen. – Der Nationalrat empfiehlt mit 131 zu 49 die Initiative klar zur Ablehnung.
Dringend notwendige systematische Grenzkontrollen nicht erwünscht!
Es ist unglaublich: Während Ungarn und Österreich Zäune gegen die Flüchtlingsströme errichten und Deutschland langsam aber sicher von seiner „Willkommenskultur“ erwacht, wird das Flüchtlingsproblem von unserer Bundesrätin immer noch beschönigt. – In einer von der SVP bereits in der Herbstsession verlangten ausserordentlichen Debatte wurden nun Vorstösse auch anderer Parteien zum aktuellen Flüchtlingsthema behandelt. – Trotz den massiven Flüchtlingsströmen, einer eigentlichen Völkerwanderung nach Europa und dem zunehmendem Druck auch auf die Schweizergrenzen und trotz der bekannten Absicht des Islamischen Staates, sich in Europa auszubreiten, wurde die SVP- Forderung nach systematischer Kontrolle unserer Landesgrenzen, wenn nötig mit Hilfe der Armee, abgelehnt! – Solche Grenzkontrollen sind dringender denn je, da die Kontrollen der Schengen-Aussengrenzen überhaupt nicht mehr funktionieren. Die Ablehnung dieser Forderung durch den Rat ist für mich völlig unverständlich und fahrlässig! Wir werden weiter kämpfen! – Angenommen wurden zwei Punkte aus einer Motion der Grünen. Demnach soll die Schweiz Italien und Griechenland bei der Bewältigung der Herausforderungen direkt unterstützen. Auch soll die Hilfe vor Ort für die Flüchtlinge im Syrischen Kriegsgebiet verstärkt werden.
Aber auch im Inland existieren Missstände: Vorstoss zu „Vorschnelle Ritalinabgabe – Die wirklichen Ursachen müssen bekämpft werden“ eingereicht
Diese Problematik der viel zu hohen Verschreibungspraxis von Ritalin in der Deutsch- und Westschweiz ist bekannt. In seiner Stellungnahme auf eine Motion „Ritalinkonsum in der Schweiz…“ informierte der Bundesrat, dass im Tessin 5x weniger Ritalin an Kindern verschrieben werde, dies aus unbekannten Gründen. – Da ich überzeugt bin, dass Ritalin zwar in einzelnen Fällen sinnvoll sein kann, aber zu häufig vorschnell verschrieben wird, fordere ich den Bundesrat auf, dass die wirklichen Ursachen angepackt werden und die zu hohe Verschreibungspraxis reduziert wird. Kinder dürfen doch nicht einfach mit Medikamenten abgefuttert und ruhig gestellt werden! Genügend körperliche Betätigung und eine gesunde Ernährung vermögen bereits einen guten Beitrag zu leisten.
Ausblick

  • Neue Aufgaben für mich
    Ich freue mich, ab dieser Legislatur nebst der Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) auch in der Kommission Soziales und Gesundheit (SGK) mitarbeiten zu dürfen. Rund sechs Kilogramm Akten nur zur AHV-Reform 2020 wurden mir in der letzten Woche zum Studium zugestellt.
    Zudem wurde ich in den Fraktionsvorstand gewählt. Dadurch erhalte ich die Möglichkeit, früher in Themen involviert zu sei und mich auch strategisch in der SVP-Politik einbringen zu können.
  • Wichtige Abstimmungen am 28. Februar 2016:
    – Die Durchsetzungs-Initiative soll dem Volkswillen endlich zum Durchbruch verhelfen! Regierung und Parlament verweigern bisher hartnäckig die wortgetreue Umsetzung der von Volk und Ständen am 28. November 2010 angenommenen Ausschaffungs-Initiative. Die Durchsetzungs-Initiative konkretisiert bei direkter Anwendbarkeit die Verfassungsbestimmung der Ausschaffungs-Initiative. Demnach sollen Ausländer bei einer Verurteilung wegen eines schweren Delikts (Mord, Raub, Vergewaltigung, schwere Betäubungsmittelkriminalität etc.) immer zwingend und unabhängig von der Höhe des Strafmasses, also auch bei bedingt ausgesprochenen Strafen, konsequent des Landes verwiesen und ausgeschafft werden. – Einmal mehr gilt für unseren Abstimmungskampf: Alle gegen die SVP – keine andere Partei, keine Verbände haben den Mut für die Initiative einzustehen. Umso wichtiger ist sachliche Information und Mund-zu-Mund-Propaganda, damit der Volkswille von 2010 endlich umgesetzt werden kann. Die Mitarbeit von uns allen ist nötig! Auf Grund der aktuellen Völkerwanderung wird sich die Situation noch verschärfen.
    – Abschaffung der Heiratsstrafe
    1984 fällte das Bundesgericht einen richtungsweisenden Entscheid: Ehepaare dürften gegenüber unverheirateten Paaren bei den Steuern nicht länger benachteiligt werden. Eine Verzögerung von mehr als 30 Jahren für die Umsetzung dieses Entscheides ist ein Skandal. Mit der Volksinitiative der CVP soll diese Ungerechtigkeit endlich abgeschafft werden. Ich bin dem Pro-Komitee beigetreten.

Zeit der Besinnung – Dank – Wünsche!
Zuvor freue ich mich nun aber ganz besonders auf die kommenden Weihnachtstage und den Jahresausklang im Kreise meiner Familie in den geliebten Bergen verbringen zu dürfen.
Für Eure Unterstützung im vergangenen Jahr danke ich Euch ganz herzlich! Euch und Eurer Familie wünsche ich von Herzen frohe, gesegnete Weihnachten und für das neue Jahr viel Glück, Gesundheit und Erfolg!
„DER EINE WARTET, DASS DIE ZEIT SICH WANDLE, DER ANDERE PACKT SIE KRÄFTIG AN UND HANDELT.“ Dante Alighieri
Ich gehöre der zweiten Gruppe an und hoffe, dass Ihr mir Eure Anliegen auch im nächsten Jahr mitteilt. In diesem Sinne: Auf ins 2016!
Herzliche Grüss und danke für Euer Interesse!