Parlamentarische Initiative Elternzeit

Votum gehalten am 13. März 2017 im Nationalrat
Die parlamentarische Initiative 15.458, „Elternzeit. Eine umfassende, ganzheitliche Lösung als Ergänzung zum bestehenden Mutterschaftsurlaub“, wurde am 24. Juni 2016 von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vorberaten.
Die parlamentarische Initiative fordert, dass die nötigen gesetzlichen Grundlagen ausgearbeitet werden sollen, welche ergänzend zum geburtsbezogenen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub einen zusätzlichen maximal 14-wöchigen Elternurlaub vorsehen. Gesamthaft würde sich also eine Elternzeit von maximal 28 Wochen ergeben, d. h. von rund 7 Monaten. Des Weiteren soll mit der parlamentarischen Initiative festgelegt werden, zu welchen Teilen der Urlaub vom Vater bezogen werden kann beziehungsweise muss und unter welchen Bedingungen der Elternurlaub erfolgen kann.
Nachdem der Nationalrat vor knapp einem Jahr die parlamentarische Initiative Candinas (14.415) für einen nur zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub abgelehnt hatte, war in der nationalrätlichen Kommission auch ein total 28-wöchiger Urlaub beziehungsweise ein Elternurlaub, der nach der Geburt eines Kindes 14 Wochen dauern soll, chancenlos. Es wurde argumentiert, dass ein solcher Vorstoss zurzeit ganz einfach quer in der Landschaft liegen würde. Die Mehrheit der Kommission lehnte eine zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub zu gewährende Elternzeit von maximal 14 Wochen denn auch vor allem aus finanziellen Gründen ab. Die Sozialwerke stehen nämlich bereits heute unter einem enormen finanziellen Druck: Die Gesamtausgaben im Bereich der sozialen Wohlfahrt sind zwischen 2010 und 2015 von 18,5 Milliarden Franken auf 22 Milliarden Franken pro Jahr gestiegen, was eine Ausgabenzunahme von rund 20 Prozent ergibt. Einer weiteren Belastung der Sozialausgaben kann nicht zugestimmt werden. Viel eher ist dringend eine Konsolidierung im Bereich der Sozialversicherungen, dem grössten Kostentreiber unseres Staatshaushaltes, erforderlich.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen hatte verschiedene Modelle berechnet und der Kommission unterbreitet. Bei einem Modell mit nur 24 Wochen, mit einer Einkommensersatzrate von 80 Prozent, plafoniert auf 196 Franken pro Tag, wären die Kosten 1,4 bis 1,7 Milliarden Franken pro Jahr. Die Mehrheit unserer Kommission war der Meinung, dass wir uns eine solche Luxusvariante nicht nur nicht zusätzlich leisten können, sondern dass ein solcher Elternurlaub zwar vielleicht schön, aber schlicht nicht gerechtfertigt ist. Denn während der Mutterschaftsurlaub in erster Linie der Erholung nach Schwangerschaft und Geburt dient, ist eine Ausweitung des Urlaubs auf Väter nicht im Sinne der Mutterschaftsversicherung. Sollten allerdings dereinst auch Männer Kinder austragen können, könnten wir wieder darüber diskutieren.
Zudem, da waren wir uns auch einig: Kinder zu bekommen und zu erziehen ist kein Schicksalsschlag, den die Allgemeinheit berappen muss. Es ist ein eigenverantwortlicher Entscheid, der sich – das kann ich als Mutter von drei erwachsenen Kindern sagen – lohnt.
Auch Überlegungen dazu, ob wirklich schon in den ersten Monaten, am Wickeltisch, die Präsenz des Vaters so entscheidend sei und welches Alter für die Kind-Vater-Beziehung am wichtigsten sei, wurden in der Kommission angestellt. Die Tatsache, dass sich Väter heute oft stärker um den Nachwuchs kümmern, als dies vielleicht früher der Fall war, ist sicher erfreulich. Doch für die Mehrheit der Kommission hat dies in Eigenverantwortung, z. B. durch gezielten Ferienbezug, zu erfolgen.
Eine Kommissionsminderheit erhofft sich durch diese parlamentarische Initiative eine Stärkung der modernen Familie. Nach ihrer Einschätzung könnte mit dem Elternurlaub jungen Eltern geholfen werden, sodass sich beide in Beruf und Familie engagieren können. Allerdings wurde auch konstatiert, dass langjährige Erfahrungen, z. B. in Schweden, keine eindeutigen Verbesserungen, weder für das Kindeswohl noch für den Wiedereinstieg der Mütter in den Arbeitsprozess, zeigten. Im Gegenteil, der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess wurde sogar erschwert.
Nebst den finanzpolitischen Argumenten wurde auch auf die versicherungstechnischen Schwierigkeiten hingewiesen. Im Gegensatz zu einer Mutterschaft, bei welcher der Gesetzgeber den stillenden Müttern ein mindestens achtwöchiges Arbeitsverbot auferlegt, können die Väter ungehindert ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das heisst, es gibt keinen durch den Gesetzgeber hervorgerufenen Erwerbsausfall, den es mittels einer staatlichen Versicherung zu kompensieren gilt.
Zusammengefasst: Die Mehrheit der Kommission sieht keine Rechtfertigung, zu wenig Nutzen und zu hohe Kosten in einem 14-wöchigen Elternurlaub zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub und beantragt – der Entscheid fiel mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Ich bitte Sie, dem Entscheid unserer Kommission zu folgen.

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Postulat SGK-NR. Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex

Votum gehalten am 13. März 2017 im Nationalrat
Die SGK-NR hat an ihrer Sitzung vom 4. November 2016 einstimmig beschlossen, das vorliegende Kommissionspostulat zum Thema „Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex“ einzureichen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, inwiefern private und öffentliche Spitex-Organisationen bzw. ihre Kundinnen und Kunden nicht gleichgestellt sind.
Wichtig dabei ist aufzuzeigen, wo es Unterschiede in Bezug auf die Rechte und Pflichten gibt. Ebenso soll der Bericht aufzeigen, wie allfällige Unterschiede eliminiert werden können. Dabei ist der Fokus auf die Finanzierung, die Mehrwertsteuer, die Qualität, Anstellungsbedingungen, die Aus- und Weiterbildungsverpflichtung sowie die Versorgungssicherheit zu legen.
Eine möglichst gleiche Behandlung der öffentlichen und der privaten Spitex in Bezug auf Rechte und Pflichten ist deswegen anzustreben, weil es – wir wissen es alle – in der Zukunft grosse demografische Herausforderungen zu bewältigen gilt, deren Bewältigung alle Player im Bereich der Alterspflege und Betreuung benötigt. Ein Miteinander auch in diesem Markt ist gefordert. So kann z. B. auch die Privat-Spitex ergänzend zur öffentlichen Spitex in verschiedenen Bereichen wertvollen Einsatz und vielleicht Innovationen leisten.
In dieser Absicht hatte im Dezember 2014 alt Nationalrat Rudolf Joder denn auch die gleichlautende parlamentarische Initiative 14.468, „Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex“, eingereicht, die ich übernehmen durfte. Die SGK-NR prüfte an ihrer Sitzung vom 24. Februar 2016 die parlamentarische Initiative Joder vor und gab ihr mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge.
Die Mehrheit der Kommission erachtete es als notwendig, Rechte und Pflichten der privaten und öffentlichen Spitex zu harmonisieren, um den zukünftigen demografischen Herausforderungen in der Pflege und Altershilfe begegnen zu können. Für die Kommission stand dabei das Interesse im Vordergrund, eine gute ambulante Versorgung durch öffentliche, sogenannt gemeinnützige wie auch gewinnorientierte und innovative Spitex-Unternehmen sicherzustellen. Jedoch wurde der parlamentarischen Initiative von der Schwesterkommission im Sommer 2016 keine Folge gegeben, vor allem mit der folgenden Begründung: Bevor allenfalls eine Gleichstellung der öffentlichen und der privaten Spitex angestrebt werden könne, müsse mehr über die Auswirkungen betreffend Mehrwertsteuer, betreffend Beiträge zur Förderung von Altershilfe und auch in Bezug auf die Mengensteuerung bekannt sein. Ähnlich verliefen auch die Diskussionen in der nationalrätlichen SGK beim zweiten Durchlauf im Oktober letzten Jahres. Infolgedessen wurde die parlamentarische Initiative Joder nach der zweiten Beratung mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zurückgezogen.
Im Bewusstsein der grossen demografischen Herausforderungen – nicht nur in der AHV, sondern auch in der Bewerkstelligung und Finanzierung der Gesundheitsversorgung – und überzeugt von der Notwendigkeit und von den Chancen der Zusammenarbeit aller Beteiligten, fordert nun die SGK-NR jedoch mit diesem Postulat einen Bericht, um weitere Fakten zu den verschiedenen Ungleichheiten zwischen öffentlicher und privater Spitex, zu möglichen Angleichungen und deren Auswirkungen zu erfahren.
Der Hauptnachteil der Privat-Spitex ist momentan die Ungleichbehandlung betreffend die Mehrwertsteuer bei den Leistungen der Haushalthilfe und bei den betreuerischen Leistungen. Im Gegensatz zur öffentlichen Spitex sind diese Leistungen bei der privaten Spitex mehrwertsteuerpflichtig. Für den Patienten ist dies allerdings absolut nicht nachvollziehbar. Der Vorteil der Privat-Spitex ist: Sie kann gewinnorientiert arbeiten und hat häufig keinen Versorgungsauftrag. Ein weiterer Unterschied ist jedoch: Öffentliche Spitex-Organisationen werden in vielen Kantonen und Gemeinden grosszügig subventioniert und erhalten eine Defizitgarantie.
Längst wird – auch gegenüber den Steuerzahlern – mehr Transparenz betreffend die Subventionierung und die effektiven Kosten gefordert. Durch subventionierte Preise für hauswirtschaftliche Leistungen entsteht eine Marktverzerrung. So kann z. B. die öffentliche Spitex in der Stadt Zürich bei einem Versorgungsauftrag ein Angebot mit Kosten von 30 Franken pro Stunde machen, da sie mit 60 Franken pro Stunde subventioniert wird. Private Spitex-Organisationen arbeiten kostendeckend, je nach Region mit Kosten zwischen 48 und 56 Franken und nicht wie bei der öffentlichen Spitex mit 90 Franken pro Stunde, und erwirtschaften dabei sogar noch einen kleinen Gewinn.
Grundsätzlich war sich die Kommission jedoch einig, vor allem auch in Anbetracht der grossen demografischen Herausforderungen, dass sowohl öffentliche als auch private Spitex-Organisationen notwendig sind und diese keinesfalls gegeneinander ausgespielt werden dürfen, sondern sich sinnvoll ergänzen sollen. Denn nach einer Studie vom August 2015 von Prof. Dr. Stefan Felder von der Uni Basel wird die Pflegebedürftigkeit bis 2035 aufgrund der demografischen Veränderungen voraussichtlich um 57 Prozent zunehmen. Ebenso werden die Kosten pro Pflegestunde und Pflegetag, die insbesondere im stationären Bereich sehr hoch sind, weiter ansteigen. Die Studie geht im schweizerischen Durchschnitt von einem Wachstum der Pflegekosten um 177 Prozent aus. Das bedeutet in Franken, dass sich die Pflegeausgaben gegenüber 2012 von 10,9 auf 30,2 Milliarden Franken fast verdreifachen.
Der Schweiz droht bis 2035 auch in diesem Bereich eine Kostenexplosion. Eine Versorgungslücke droht im Bereich der ambulanten Pflege, falls die Politik nicht grundsätzlich geändert und der Markt nicht geöffnet wird. Es braucht Anpassungen bei der Finanzierung, beim Marktzugang für Anbieter sowie bei der Wahlfreiheit der Betroffenen. Es braucht aber auch dringend neue, innovative Konzepte für Modelle, die beispielsweise auch genossenschaftlich geführt werden können. Diese werden durch die Marktverzerrungen leider behindert.
In seiner Stellungnahme zu diesem von der SGK-NR eingereichten Postulat weist der Bundesrat auf die Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung hin, bei der auch wesentliche Informationen zu allfälligen Unterschieden zwischen gemeinnützigen und erwerbswirtschaftlichen Spitex-Organisationen bereitgestellt werden sollen. Die Ergebnisse sollen aufzeigen, ob Anpassungen erforderlich sind. Der Schlussbericht wird auf Herbst dieses Jahres erwartet.
Wesentliche Unterschiede jedoch, die nach der Beantwortung des Bundesrates bei der Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung nach wie vor ausgeblendet werden, sind die Mehrwertsteuerbefreiung bei der öffentlichen Spitex für hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung, für welche bei der privaten Spitex Mehrwertsteuern entrichtet werden müssen, sowie die Beiträge zur Förderung der Altershilfe.
In Anbetracht der riesigen demografischen Herausforderungen, bei denen wir gefordert sind, Leistungen und Kosten im Griff zu behalten, bitte ich Sie im Namen der Kommission, dieses Postulat anzunehmen, damit in einem Bericht aufgezeigt werden kann, wie allfällige Unterschiede zwischen der öffentlichen und der privaten Spitex sinnvoll angegangen werden können. Es darf nicht sein, dass die Besserstellung der öffentlichen Spitex und damit einhergehende Monopolisierungstendenzen den Markt verzerren und damit auch kreative und innovative Lösungen erschweren.
Im Namen der SGK-NR danke ich Ihnen für die Annahme des Postulates.

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Motion Kesb: Zum Wohle der Betroffenen

Votum gehalten am 15. März 2017 im Nationalrat
Der Bundesrat soll mit dieser Motion beauftragt werden, die Artikel 360 bis 456 des Zivilgesetzbuches so zu revidieren, dass die von den Betroffenen bezeichneten Personen und die Gemeinden mit allen Rechten und Pflichten als Verfahrensbeteiligte mit einbezogen werden. Insbesondere soll das Anhörungs-, Mitsprache- und Beschwerderecht der Gemeinden gesetzlich verankert und erweitert werden.
Das Parlament hat in Artikel 450 ZGB festgelegt, wer gegen einen Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Beschwerde erheben kann. Weder Behörden noch Gemeinden werden aber darin im Rahmen des Beschwerderechts erwähnt. Das hat in der Vergangenheit zu erheblichen Problemen geführt. Gemäss Antwort des Bundesrates zeigen die ersten Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, dass der fehlende Einbezug der Gemeinden in vielen Kantonen zu Schwierigkeiten führt. Empfehlungen reichen aber nicht aus. Einfach eine bessere Kommunikation, wie das beispielsweise der Evaluationsbericht zuhanden des EJPD vorschlägt – er ist übrigens, Frau Bundesrätin, bereits seit dem 5. April 2016 vorhanden, also auf dem Internet zu finden, aber vielleicht haben Sie einen anderen -, ist zwar gut, aber nicht konsequent genug. Denn Gemeinden sind in der Schweiz keine Verwaltungszonen, sondern Teil unserer Staatsstruktur. Sie sind die wichtigen Bindeglieder zwischen Bevölkerung, Behörden und Politik. Nur schon unsere föderalistische Kultur gebietet es, dass wir nach der Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 2008 jetzt hier korrigieren müssen und den Gemeinden wieder mehr Gewicht, das heisst ein garantiertes Anhörungs-, Mitsprache- und Beschwerderecht, zugestehen.
Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen, hat er doch mit der Revision des ZGB die vermeintliche Professionalisierung und vor allem Zentralisierung des Kindes- und Erwachsenenschutzes angestossen. Die heutigen strukturellen Unzulänglichkeiten des Systems wurden wesentlich durch den Bund ausgelöst. In anderen Bereichen, zum Beispiel in der Entwicklungshilfe und bei internationalen Wiederaufbauprojekten, ist man längst zum Schluss gekommen, dass ohne Einbezug des Lokalen und des lebensnahen Kontextes jegliche Bestrebungen von vornherein zum Scheitern verurteilt sind.
Warum sehen wir diese staatspolitische Logik im eigenen Land nicht mehr? Warum haben wir das Gefühl, dass mit einer vermeintlichen Professionalisierung und Zentralisierung einfach alles besser oder sogar günstiger würde? Das Gegenteil ist der Fall. Die Erfahrungen zeigen: Der Verwaltungsaufwand wird mit dem Einbezug der Gemeinden nicht grösser, da damit viele Abklärungen vor Ort delegiert werden können und auch ehrenamtliche Arbeit im Milizamt verrichtet werden kann. Zeit- und Kostenreduktionen werden in allen Bereichen die Folge sein, besonders bei den Massnahmen. Zudem ist die Frage zu stellen, inwieweit im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes die Eingriffe in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und in deren Privat- und familiäre Sphäre so gross und heikel sind, dass es eben doch eine lokale und politische Abstützung für eine solche Entscheidung braucht.
Die fachliche oder eben technokratische Ebene braucht meiner Ansicht nach dringend ein abgestütztes Korrektiv. Ein Anhörungsrecht und damit auch ein Akteneinsichtsrecht der Gemeinden vor dem Entscheid ist nicht in jedem Einzelfall nötig. Es muss aber dort, wo die Gemeinden in ihrem Interesse insbesondere finanzieller Art wesentlich berührt werden, garantiert sein. Ein Beschwerderecht der Gemeinden gegen solche Entscheide führt dazu, dass nur wirklich notwendige Massnahmen getroffen werden. Die inzwischen chronisch überlasteten Kesb werden somit auch entlastet. Ein Mitspracherecht bei der konkreten Ausgestaltung von finanziell belastenden Massnahmen, beispielsweise wenn es um die Art der Unterbringung geht, ist aus denselben Gründen ebenfalls nötig.
Ein gewisser Einbezug findet zudem bereits heute statt. Somit sollte es also kein Problem sein, das auch gesetzlich zu verankern. Der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme erwähnte Evaluationsbericht wird zudem kaum neue Ergebnisse bringen. Die Datenlage ist zu schlecht, um Schlüsse daraus zu ziehen. Es braucht jetzt eben einen politischen Entscheid, welchen uns die Fachleute, Wissenschafter und Technokraten nicht abnehmen können. Wollen wir die Gemeinden in diesem Bereich wieder stärken und wieder mehr einbeziehen, oder wollen wir tatenlos der Kostenexplosion und den regelmässig zutage tretenden Fehlentwicklungen zusehen?
Die Vergangenheit hat gezeigt, was passiert, wenn eine Behörde ohne Korrektiv entscheidet. Es geht daher nicht nur um die Finanzierung, sondern vor allem um die zu schützenden Personen. Für die Betroffenen werden die Entscheide mit dem Einbezug der Gemeinde nachvollziehbarer, bürgernäher, annehmbarer und im Einzelfall hoffentlich besser sein.
Ich bitte Sie daher um Annahme meiner Motion.

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Postulat: Statistikerhebung der heutigen Kostenverteilung auf die vier Säulen der Drogenpolitik

Der Bundesrat wird beauftragt, eine neue Studie über die Kosten, vor allem in den Sozialwerken aufgrund illegalen Betäubungsmittel-Konsums in Auftrag zu geben, welche aufzeigt, wie die heutige Kostenverteilung auf die vier Säulen aussieht. Diese Studie soll auch die Folgekosten der Substitution miteinschliessen und explizit ausweisen und bis Ende 2017 verfügbar sein.
Die Studie soll gleichzeitig insbesondere die Kosten der abstinenzorientierten Therapien und deren sozialen Folgekosten gegenüber der Substitution mit ihren Folgekosten aufzeigen.

Begründung

Seit 2000, dem Referenzjahr für die letzte Studie durch die Universität Neuchâtel, die 2005 veröffentlicht wurde (Le coût social de la consommation de drogues illégales en Suisse, Jeanrenaud, Pellegrini, Widmer 2005), hat sich die Drogen-Szene und ihr soziales Umfeld gewandelt:
1. Angestiegener Missbrauch von Cannabis und synthetischen Drogen sowie Medikamenten;
2. Anstieg von cannabisinduzierten Psychosen (gemäss Angaben aus der UPK Basel 2013 sind 60 – 70% der Ersterkrankungen regelmässige Kiffer), die im Verlust von Arbeitskraft vor allem junger Erwachsenen, vermehrten IV-Renten und erhöhten Krankenkassenkosten resultierten;
3. Vorzeitige Altersheimeintritte und damit erhöhte Pflegekosten von in der Sucht verbliebenen Konsumenten und Substituierten;
4. Durch vermehrte Förderung der Substitution gegenüber abstinenzorientierten Therapien (diese ist gegeben durch die relativ niederen Hürden, in ein Substitutionsprogramm eintreten zu können gegenüber den sich erst am Schluss auszahlenden Strapazen eines abstinenzorientierten Programms) möglicherweise steigende Krankenkassen-, IV- und andere Kosten der öffentlichen Hand.
5. Allenfalls reduzierte Repressionskosten, da in gewissen Kantonen das Betäubungsmittelgesetz vor allem im Bereich des Cannabismissbrauchs nicht mehr durchgesetzt wird.
Um die Finanzen adäquat in den vier Säulen einsetzen zu können, bzw. die richtigen Massnahmen in Bezug auf den illegalen Drogenkonsum ergreifen zu können, ist es wichtig zu wissen, in welchen Bereichen die Kosten anfallen. Aus diesen Informationen wird sich auch schliessen lassen, wie sich die bisherige Drogenpolitik auf den Drogenkonsum in der Schweiz und seine sozialen Folgen auswirkte.
Um die entsprechenden Massnahmen schnell ergreifen zu können, ist die Studie möglichst schnell fertig zu stellen.
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Voten im Nationalrat: Pflegefinanzierung und Übergangspflege

Voten in der Wintersession 2016

Parlamentarische Initiative von ChristineEgerszegi-Obrist: Nachbesserung der Pflegefinanzierung

Votum gehalten am 8. Dezember 2016 im Nationalrat
Mit der parlamentarischen Initiative Egerszegi-Obrist, „Nachbesserung der Pflegefinanzierung“, soll die Restfinanzierung von Pflegeleistungen für ausserkantonale Patientinnen und Patienten im stationären und ambulanten Bereich geregelt werden. Dazu verlangt die parlamentarische Initiative eine diesbezügliche Änderung von Artikel 25a Absatz 5 im Bundesgesetz über die Krankenversicherung.
Die SVP-Fraktion begrüsst die Gesetzesänderung, die eine Nachbesserung der Pflegefinanzierung vorsieht. Diese problematische Gesetzeslücke soll geschlossen werden. Wir sind klar der Auffassung, dass die Zuständigkeit analog zum Ergänzungsleistungsgesetz geregelt werden soll. Das bedeutet, dass der Wohnsitz- respektive der Herkunftskanton, in welchem die betreffende Person vor dem Heimeintritt ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hatte, für die Auszahlung der Restfinanzierung zuständig ist, auch wenn die Patientin oder der Patient zum Beispiel in ein Pflegeheim des Nachbarkantons zieht. Dabei gelten die Regelungen der Restfinanzierung des Standortkantons des Leistungserbringers.
Durch diese Neuregelung können Zuständigkeitskonflikte und rechtliche, oft langwierige Streitigkeiten vermieden werden. Ein gutes Angebot an Pflegeheimplätzen und Spitex-Kapazität soll zudem im Sinne der Patientenfreizügigkeit nicht bestraft werden. Gleichzeitig stellt diese Nachbesserung der Pflegefinanzierung eine gewünschte Vereinfachung und Effizienzsteigerung dar.
Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und der Gesetzesänderung zuzustimmen.

Parlamentarische Initiative von  Ruth Humbel: Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege

Votum gehalten am 14. Dezember 2016 im Nationalrat
Die parlamentarische Initiative „Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege“ verlangt, dass die Leistungen der Akut- und Übergangspflege vollumfänglich nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet werden. Das heisst: Nicht nur die Pflege, Betreuung, Behandlung und Therapie, sondern auch die Hotellerie wird vergütet. Zudem will sie die Zeitdauer von zwei Wochen überprüfen.
In der jetzigen Phase des Geschäfts „Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege“ stellt sich jedoch weniger die Frage, ob Handlungsbedarf besteht, sondern ob uns die vorhandenen Fakten genügen, um über diese parlamentarische Initiative entscheiden zu können und zu wollen. Und dies muss klar mit Nein beantwortet werden.
Unsere grosse Minderheit will mit 8 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung gleich wie die SGK des Ständerates, die deutlich, mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, gegen die parlamentarische Initiative gestimmt hat, zuerst die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung abwarten. Das Büro Infras soll in der Studie unter anderem die Gründe evaluieren, woran es liegt, dass die Akut- und Übergangspflege von den Institutionen nur wenig angeboten wird, weshalb sich dieses Instrument zur Förderung eines selbstständigen Lebens zuhause nach einem Spitalaufenthalt bisher nicht etabliert hat und vor allem, ob überhaupt und wo Nachbesserungsbedarf besteht. Die gesetzlichen Grundlagen sind nämlich klar. Entscheidend ist jedoch die Interpretation und die Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung, die erst vor vier Jahren eingeführt worden ist. Für diese doch einigermassen revolutionären Kurskorrekturen brauchen die Kantone Zeit. Die Unterschiede zwischen den Kantonen entstehen auch viel weniger aufgrund gesetzlicher Leitplanken als schon eher aufgrund der kantonalen Instanzen und ihrer Interpretation und Umsetzung der Gesetzgebung. Deshalb ist unsere Minderheit nicht davon überzeugt, dass im Moment – sie hören: im Moment – bei der Akut- und Übergangspflege überhaupt gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.
Es stellt sich hierbei die grundsätzliche Frage, ob man der teilweise mangelnden Umsetzung in den Kantonen mit noch weiter gehenden Reglementierungen und Regulierungen überhaupt Herr werden kann oder ob es vielleicht andere Lösungen braucht, um die an sich korrekten gesetzlichen Grundlagen zu stärken. Da es sich zudem einmal mehr um einen Leistungsausbau im Gesundheitswesen handelt, ist in Anbetracht der stetig steigenden Gesundheitskosten doppelt Vorsicht geboten.
Es ist wichtig, die Pflegefinanzierung insgesamt anzuschauen und zu überprüfen, wie das Zusammenspiel der verschiedenen Pflegephasen heute überhaupt funktioniert. Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung wird bereits im Herbst 2017 erwartet. Dann wissen wir mehr und können überlegen, wo und wie bedarfs- und kostengerecht Änderungen vorgenommen werden sollen.
Aus diesen Gründen bittet Sie unsere Minderheit zum jetzigen Zeitpunkt, der parlamentarischen Initiative „Praxisorientierte Gestaltung der Übergangspflege“ keine Folge zu geben.

Interpellation: Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems

Eingereichter Text
In Zusammenhang mit dem Bericht in Erfüllung des Postulats „Evaluation der Leistungsfähigkeit des Schweizer Forschungs- und Innovationssystems“ wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ihre im internationalen Vergleich aktuell gute Position verdankt die Schweiz gemäss den Schlussfolgerungen des Berichts insbesondere den für Forschung und Innovation günstigen Rahmenbedingungen. Wie gedenkt der Bundesrat die steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation weiter zu verbessern?
2. Wie kann beispielsweise eine der zentralsten Voraussetzungen für Innovation, nämlich der Zugang zu Risikokapital, verbessert werden?
3. Wie gedenkt er die europäische und globale Vernetzung der Forschenden und Institutionen unabhängig von der EU zu gewährleisten?
4. Wie beurteilt er die Zeichen von Regierung und Hightech-Unternehmen, dass London unabhängig von den EU-Forschungsprogrammen weiterhin zentraler „Hub“ für weltweite Entwicklung und Innovation bleiben wird?
5. Was gedenkt er zu unternehmen, um dem im Bericht erwähnten und bedauerlichen Rückgang des Anteils der KMU mit Produkt- und Prozessinnovationen zu begegnen, ohne dabei neue Strukturen und Subventionssysteme aufzubauen?
6. Wie kann auch kleineren Unternehmen wieder mehr Freiraum für Innovation gegeben werden?
7. Wie will er das im Bericht erwähnte Potenzial für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Forschungs- und dem Unternehmenssektor erschliessen?
8. In der Botschaft zum neuen Innovationspark hat er (Seite 2952) bereits folgendes festgehalten: „Ausserdem vermelden Unternehmen, dass es bei der Zusammenarbeit mit Hochschulen (…) noch Mängel gibt. (…) [K]ulturelle Barrieren zwischen akademischen Einrichtungen und der Privatwirtschaft hemmen mitunter die Innovationskraft und – tätigkeit.“ Ein Vergleich mit den innovativsten Clustern der Welt zeigt, dass die Vernetzung zwischen Forschungsstätten und Firmen, sowie das damit einhergehende unternehmerische Verständnis zentrale Treiber von Entwicklung und Innovation sind. Wie könnte vermehrt das unternehmerische Denken an den Forschungsstätten geweckt werden?
9. Was für Möglichkeiten sieht er, die im Bericht erwähnte Koordination innerhalb des stark föderal geprägten Hochschulraumes in kostenintensiven Bereichen verstärken?
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Interpellation: Einschränkungen der Sozialhilfe für EU-Bürger

Eingereichter Text:
Die Deutsche Bundesregierung beschränkt aktuell die Sozialhilfe für EU-Ausländer. Bürger aus anderen EU-Staaten sollen in Deutschland künftig keine Sozialhilfe mehr erhalten, falls sie keine Arbeit in Aussicht haben und ihnen nicht aus anderen Gründen ein Bleiberecht gewährt wurde. Ein Wechsel nach Deutschland mit dem blossen Ziel, Sozialleistungen zu beziehen, soll nicht mehr möglich sein. Nachdem der Europäische Gerichtshof den Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen bestätigt hatte, erleichterte aber das Bundessozialgericht mit einem umstrittenen Urteil im vergangenen Jahr den Zugang zur Sozialhilfe: Wer sich in Deutschland mindestens sechs Monate lang aufgehalten habe, verfüge über einen „verfestigten Aufenthalt“. Er sei damit zum Bezug von Sozialhilfe berechtigt, falls kein Hartz-IV-Anspruch bestehe. Die Gesetzesänderung soll nun klarstellen, dass ein solcher „verfestigter Aufenthalt“ frühestens nach fünf Jahren eintreten kann. Ansonsten sollen Betroffene vom Sozialstaat nur noch eine „Nothilfe“ für bis zu vier Wochen und ein Darlehen für die Rückreise in die Heimat erhalten.
Der Bundesrat wird gebeten diesbezüglich folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie beurteilt er diese Entwicklung in Bezug auf die Schweiz?
2. Gibt dieses Vorgehen der Deutschen Bundesregierung aus seiner Sicht Anlass und die Legitimation, auch in der Schweiz den Zugang von EU-Bürgern zu Sozialleistungen weiter einzuschränken?
3. Wie sieht der konkrete Vergleich dieser Massnahmen mit den gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz aus? Wo gehen diese Massnahmen weiter als in der Schweiz?
4. Bietet dieses Vorgehen neuen Handlungsspielraum in Bezug auf den Sozialhilfeanspruch bei der Auslegung des Personenfreizügigkeitsabkommens?
5. Warum lässt er zu, dass (auch deutsche) EU-Funktionäre von der Schweiz einen „kommagenauen“ Vollzug des Freizügigkeitsabkommen fordern, während Deutschland interne Interessen ganz offensichtlich nach Belieben umsetzen kann?
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Fragestunde: Rückflüsse aus EU-Forschungsrahmenprogrammen

– Ist es richtig, dass ein erheblicher Teil der angeblich in Zusammenhang mit den EU-Forschungsrahmenprogrammen als Rückfluss in die Schweiz deklarierten Gelder wieder an ausländische und sich im Ausland befindende Forschende und Forschungsinstitutionen fliesst, weil offenbar pauschal alle Projektgelder als Rückfluss definiert werden, wenn lediglich der Projektleiter an einer Schweizer Bildungsinstitution arbeitet?
– Wie gross ist dieser Anteil schätzungsweise?
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Motion: Transparenz in Spitalfinanzierung. Ausschreibungspflicht für gemeinwirtschaftliche Leistungen

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen dahingehend anzupassen, dass gemeinwirtschaftliche Leistungen gemäss Artikel 49 Absatz 3 KVG dem öffentlichen Beschaffungsrecht unterstellt sind.

Begründung

Eine im Auftrag des BAG erstellte Machbarkeitsstudie „Finanzierung der Investitionen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen von Spitälern“ (Infras, Juni 2016) weist aus, dass unter dem Titel der gemeinwirtschaftlichen Leistungen durch die Kantone jährlich hunderte von Millionen Franken an Spitäler ausgerichtet werden. Diese Millionenzahlungen geschehen heute in grösster Intransparenz und freihändig, umso mehr als sie teilweise im Widerspruch zu Artikel 49 Absatz 3 KVG stehen. Es ist davon auszugehen, dass bei Ausschreibungen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen erhebliche Preisvorteile und Effizienzgewinne zugunsten der kantonalen Finanzen erzielt werden könnten. Dies ist sehr wünschenswert angesichts des Umstandes, dass praktisch alle Kantone mit Finanzproblemen und Entlastungsprogrammen kämpfen.
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Anfrage: Elektronisches Zahlungssystem statt Bargeld für Asylbewerber

Asylbewerber in der Schweiz bekommen auf Kosten des Bundes Bargeld ausbezahlt, welches in Relation zur Kaufkraft im Ursprungsland erheblich ist. Die Kontrolle über die Verwendung dieser Bundes-Mittel ist sehr begrenzt. Von Eritreern weiss man, dass ein Teil der Unterstützungsmittel in die Heimat geschickt werden müssen. Andere Flüchtlinge verwenden die Unterstützung für Drogen. Um solche Missstände zu unterbinden, wäre es zielführend, über die Einführung einer elektronischen Zahlungslösung für Asylbewerbende nachzudenken, welche es verunmöglicht, die vom Bund ausgerichteten Mittel zu missbrauchen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie möchte er verhindern, dass ausgerichtete Gelder zweckentfremdet und missbraucht werden (Versand in Heimat; Drogenkauf…etc.)?
2. Sieht er Vorteile mit einer Einführung einer bargeldlosen Zahlungsform für Asylbewerbende (Verhinderung Missbrauch; Kontrolle der Verwendung)?
3. Hat er schon einmal die Einführung einer elektronischen Zahlungslösung für Asylbewerber in Erwägung gezogen – wenn ja: wie ist der Stand? Wenn nein: warum nicht?
4. Würde er es begrüssen, wenn in den Kantonen ein diesbezügliches Pilotprojekt lanciert würde?
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