Votum im Nationalrat: Auflösung der nationalen Strukturen für die interinstitutionelle Zusammenarbeit

Zur gesamten Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=44124

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Auflösung der nationalen Strukturen für die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) einzuleiten. Die IIZ ist die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Playern im Gesundheits- und Sozialwesen, das heisst den Ärzten, Therapeuten, der IV und der Arbeitslosenversicherung. Das klingt ja auf den ersten Blick sehr notwendig und wichtig. Was auf kantonaler Ebene zweifellos besonders für eine zweckmässige und qualitativ hochstehende Behandlung des Patienten und auch aus Effizienz-, sprich Kostengründen nicht wegzudenken ist, muss auf nationaler Ebene hinterfragt werden.
Die Evaluation der nationalen Strukturen für die IIZ kommt zum Schluss, dass die Aufgaben und Kompetenzen, somit der Sinn und Nutzen der nationalen IIZ-Strukturen, unklar ist. Klare Definitionen innerhalb der nationalen IIZ-Organisationen würden fehlen. Es bestehe nicht einmal ein einheitliches Verständnis darüber, für welche Problemstellungen welcher Zielgruppen die nationale IIZ-Organisation zuständig ist – und insbesondere für welche nicht -, welche Ziele dabei seitens der nationalen IIZ anzustreben sind, was für Handlungsfelder sich daraus ableiten und für welche Themen die nationale IIZ-Organisation nicht zuständig ist. Solche Abgrenzungsprobleme sind typisch für solche Organisationen und generieren Doppelspurigkeiten und Ineffizienzen.
Wenn man den Evaluationsbericht mit nüchterner Sachlichkeit betrachtet, zeigen die Daten, dass die Wirkung der nationalen IIZ praktisch inexistent ist. Natürlich bewerten die befragten Mitglieder der nationalen Gremien den Nutzen unterschiedlich. Bei allen Befragten liegt die Mehrheit der bisherigen Ergebnisse aber unter den ursprünglichen Erwartungen. Lediglich 38 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass die nationale IIZ-Organisation einen nützlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der IIZ in den Kantonen geleistet haben, das heisst, 62 Prozent sind unzufrieden! Der objektive Umgang mit den nackten Zahlen scheint unserem Bundesrat nicht besonders zu liegen, sonst würde seine beschönigende Stellungnahme anders ausfallen.
Es gilt jedoch den Eindruck zu vermeiden, auch das bezwecke ich mit dieser Motion, dass der Grund für die Nichterfüllung der Anforderungen bei der nationalen IIZ nur bei den Ressourcen gesucht wird. Natürlich wünschen sich die betroffenen Akteure immer mehr Ressourcen, Finanzen und Personal. Aber das müssen wir im Parlament kritisch hinterfragen.
Der Bericht spurt ja bereits den Versuch vor, die Unzulänglichkeiten der IIZ auf Ressourcenprobleme, das heisst vor allem auf fehlendes Personal, abzuschieben. Einen Apparat aber weiter aufzublähen, wenn das Problem eigentlich bei den Definitionen und Zielvorgaben besteht, wäre daher verantwortungslos und ineffizient. Unnötige Bürokratie mit noch mehr Bürokratie besser machen zu wollen, kann nicht die Lösung sein. Dieses Organ scheint daher überflüssig zu sein. Der ursprüngliche Zweck dieser Gremien, nämlich die Aktivitäten der kantonalen IIZ zu koordinieren, wird kaum erfüllt.
Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion zuzustimmen, damit die Auflösung der nationalen Strukturen für die interinstitutionelle Zusammenarbeit möglichst bald eingeleitet werden kann.

Fragestunde: Widersprüche im Schweizer Recht bezüglich CBD

Aus „Cannabisharz“ können CBD-Pasten und CBD-Extrakte mit hohem CBD-Gehalt und reines CBD hergestellt werden. Gemäss BetmVV-EDI ist Cannabisharz (Haschisch) im Verzeichnis d ohne 1-Prozent-Grenze verboten. CBD-Hasch wird trotzdem importiert, in der Schweiz hergestellt, verkauft und konsumiert.
– Ist es relevant, wie solche Produkte gewonnen werden?
– Ist eine Ausnahme für Cannabisharz mit einem Grenzwert für den THC-Gehalt im Einheits-Übereinkommen (SR 0.812.121.0 verankert?
Zum Vorstoss

Votum im Nationalrat: Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Reform)

Zur gesamten Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=43901#votum16

Ja, wir sind an der Bereinigung der Differenzen bei den Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV. Ergänzungsleistungen sollen dort helfen, wo die Rente und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wir wissen alle, sie sind wichtig und gehören zum Fundament unserer Gesellschaft, dem wir alle Sorge tragen wollen. Nun, ich möchte einfach nochmals in Erinnerung rufen, dass diese Reform vor allem durch das zu einem grossen Teil systembedingte zu hohe Kostenwachstum bei den Ergänzungsleistungen nötig wurde. Zwischen 2000 und 2015 haben sich die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen von 2,3 auf 4,8 Milliarden Franken mehr als verdoppelt. Damit die Aufgaben der Ergänzungsleistungen – das muss ja das Ziel dieser Reform sein – langfristig erfüllt werden können, sind Änderungen, Anpassungen im System der Ergänzungsleistungen unumgänglich.
Bevor ich zu den Bestimmungen in Block 1 konkret Stellung beziehen werde, möchte ich deshalb nochmals an die Ziele dieser notwendigen Reform gemäss Botschaft des Bundesrates erinnern. Ziele dieser Reform sind, das EL-System zu optimieren, es von Fehlanreizen zu befreien und das Kostenwachstum spürbar zu bremsen. Was dem Nationalrat in seinen sorgfältigen und intensiven Beratungen einigermassen geglückt ist, wurde vom Ständerat auch in der zweiten Beratung der Reform leider mehrheitlich wieder über Bord geworfen. Mit der Version Ständerat könnte die Kostenexplosion – so muss man das halt leider bezeichnen – lediglich um 177 Millionen Franken, mit der Version Nationalrat um 400 Millionen Franken mehr eingedämmt werden, immer mit dem Ziel, die Ergänzungsleistungen für die Menschen, die wirklich darauf angewiesen sind, langfristig zu sichern.
Dazu ist die Aufhebung von Fehlanreizen, wie zum Beispiel beim Bedarf von Kindern, und damit die Anpassung der Kinderpauschalen richtig und halt auch notwendig. Das bestätigen auch die Studien vom Büro Bass und von Professor Christoph Schaltegger. Eine Differenzierung der Kosten nach Kindesalter, das ist schon richtig. Aber es kann einfach nicht sein, dass eine Ergänzungsleistungen beziehende Familie mit IV unter Umständen über ein höheres Einkommen verfügt als eine erwerbstätige Familie. Das sind Fehlanreize, die wir mit dieser Reform genau korrigieren wollen.
In diesem Sinn beantragt die SVP-Fraktion, den beiden Minderheiten nicht zu folgen und an der nationalrätlichen Version festzuhalten.
Auch bei der Erhöhung der Mietzinsmaxima, die, wenn man nur den Mietpreisindex anschaut, nach fünfzehn Jahren wirklich gerechtfertigt scheint – sie ist ja ein Kernelement dieser Vorlage -, halten wir an der Version des Nationalrates fest, der ja richtigerweise bereits eine Erhöhung der Mietzinsmaxima will. Zu berücksichtigen ist aber auch, wie das mein Kollege Pezzatti bereits ausgeführt hat, dass langjährige Mieter ja häufig günstiger wohnen können. Zu berücksichtigen ist auch die Senkung des Referenzzinssatzes von 4,5 auf 1,5 Prozent.
Aus diesen Gründen will die SVP-Fraktion auch bei den Mietzinsmaxima an der nationalrätlichen Version festhalten.

Votum im Nationalrat: Parlamentarische Initiative WBK-NR. Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes

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Ein drittes Mal soll nun noch diese sogenannte Anstoss- oder Impulsfinanzierung weitergestossen werden. Schon nur das Wort „Anstoss“ ist eigentlich anstössig: Für 2019 will man nochmals 125 Millionen Franken einseitig für die Fremdbetreuung der Kinder aufwenden.
Zweifellos, da sind wir uns alle einig, ist eine gute, professionelle Kinderbetreuung, am besten von der eigenen Familie, absolut fundamental. Aus Sicht der SVP-Fraktion ist jedoch das Begehren, nochmals, immer wieder zu verlängern, nicht ehrlich und daher abzulehnen. Man könnte auch einfach eine Subvention sprechen. In der Schweiz boomt nämlich unterdessen eine richtige Kita-Branche. Kinderkrippen buhlen mit attraktiven Angeboten, teils auch mit Inseraten und Werbung im Internet um Kundinnen und Kunden. Das ist eigentlich nichts Verwerfliches: Wenn der Bedarf ausgewiesen ist, dann soll man auch davon profitieren. Entsprechend dem Beispiel meiner Nationalratskollegin Pieren kenne auch ich eine tüchtige CVP-Kantonsrätin im ländlichen Thurgau, die jetzt ohne Bundesfinanzen die dritte Kindertagesstätte eröffnet hat. Sie macht das gut. Auch wenn Sie das vorhin nicht akzeptieren wollten, gibt es aber tatsächlich Krippen wie in unserer Stadt, die mangels Kindern schliessen müssen. Ich denke, wir müssen aufpassen, dass dieses Überangebot nicht dazu führt, dass auch Krippen, die viel Zeit und Investitionen aufgewendet haben und gut etabliert sind, plötzlich schliessen müssen.
Es wird immer wieder der Fachkräftemangel betont, wie die Wirtschaft doch unsere Frauen brauche. Die Unternehmen, welche die Frauen brauchen, haben zum Teil eigene Krippen, wo die Kinder hingehen können, oder ich kenne auch mehrere Betriebe, die die Familien finanziell entlasten, wenn sie ihre Kinder in die Krippe bringen. Da braucht es nun ganz sicher nicht den Bund. Es wurde schon gesagt, es ist eine föderale Aufgabe. Dort, wo es notwendig ist, soll investiert werden, aber sicher nicht nochmals vom Bund.
Ich bin sehr froh und dankbar, dass auch der Bundesrat endlich mit dieser Förderung nach dem Giesskannenprinzip aufhören will. Nach dem Giesskannenprinzip vorzugehen ist einfach nie effizient.
Einfach nochmals zur Erinnerung: Seit 2003, seit fünfzehn Jahren hat man mehr als eine halbe Milliarde Franken vom Bund zur Verfügung gestellt. Irgendwann muss das einfach aufhören – aber das wollen Sie ja gar nicht, es wurde vielmehr gesagt, dass das noch längst nicht gelöst sei.
Interessant ist dann aber auch vor allem, dass die gleichen Kreise, die immer noch mehr Kindertagesplätze wollen, plötzlich bei einem anderen Thema, beim Vaterschaftsurlaub, betonen, wie wichtig doch die persönliche Betreuung für das Bindungsverhalten, die Bindung der Kinder zu den Eltern, sei. Sie wollen einfach alles: Sie wollen einfach immer noch mehr Finanzen, Unterstützung bei den Kindertagesstätten und nachher auch noch Gelder für den Vaterschaftsurlaub.
In unserem Land, in dem die Löhne sehr, sehr hoch sind, kann sich nun doch wirklich niemand mehr beklagen. Da können sich Väter auch erlauben, ein oder zwei Wochen Ferien zu nehmen, wenn sie – und das finde ich gut – ihre Frau unterstützen, für die Familie da sein und mit den Kindern arbeiten wollen.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, wie gesagt, endlich damit aufzuhören, Bundesgelder nach dem Giesskannenprinzip zu verteilen. Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, diese erneute Forderung abzulehnen. Wir sind überzeugt, dass es Mittel braucht, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Aber es sollten sicher nicht erneut Bundesgelder ausgegeben werden.

Votum im Nationalrat: Selbstbestimmungsinitiative

Warum wollen und sollen wir an unserer Selbstbestimmung festhalten? Weshalb ist es gerade auch für die Wirtschaft besser, wenn wir in der Schweiz im Konfliktfall die eigenen Lösungen bevorzugen? Die Antwort ist einfach, nachvollziehbar und überprüfbar: Wir hatten Erfolg damit.

Wir verdanken unseren Wohlstand und unseren Frieden unserer Selbstbestimmung. Wir sind eines der innovativsten Länder der Welt und haben einen fast unvergleichlichen Wohlstand; dies dank unserer eigenverantwortlichen, direktdemokratischen und selbstbestimmten Kultur. Wir haben im Vergleich zum Ausland einen schlanken Staat, tiefere Schulden und Abgabenlasten. Wir haben deutlich höhere Durchschnittslöhne und eine ansehnliche Produktivität. Unsere Arbeitslosenquote und insbesondere unsere Jugendarbeitslosenquote sind im Vergleich zur EU massiv tiefer. Auch im Bereich Sicherheit und Sicherheitsempfinden schneidet die Schweiz besser ab. Wir haben eine starke Währung und sind gleichzeitig global bestens vernetzt. Die Menschen in der Schweiz sind zufrieden, und wir erleben wenig politische Gewalt. Zusammenfassend: unsere Selbstbestimmung scheint uns gut zu tun. Es gibt übrigens auch Studien dazu, die das Glücksempfinden mit der direkten Demokratie und lokalen Selbstbestimmung in Verbindung bringen.
Wie auch immer: Nur die Quantität, sprich die Zahl der Staaten, die unbesonnen alles übernehmen, sagt noch lange nichts über die Qualität deren Gesetze aus. Das ist kein Argument, um solches Recht zwingend und kopflos übernehmen zu müssen. Wie die Vergangenheit zeigt, sind wir in der Lage, in vielen Bereichen für uns alle bessere Lösungen zu treffen, um diese dann auch zu realisieren und uns auch daran zu halten. Wir haben es nicht nötig, ein Staat zu sein, der sich angeblich zwingend unterordnet und dann nur einen Bruchteil des aufgebauten und immer wieder neu ergänzten Regelwerks auch in der Praxis umsetzt. Seien wir doch ehrlich: Von diesen Staaten, die sich verpflichtet haben, sich beispielsweise der EU und dem Europäischen Gerichtshof unterzuordnen, die offiziell zu diesem Regelwerk der EU stehen und selber immer wieder neue, zum Teil spitzfindige Regeln befürworten, ja geradezu fordern, ist es nur ein Bruchteil, der sich dann auch wirklich an die neuen Regeln hält und diese eins zu eins umsetzt.
Wir aber halten uns an unsere Gesetze: Darum geht es bei der Selbstbestimmungs-Initiative. Unsere Rechtssicherheit ist ein hohes Gut für uns alle, für Sie, für jede einzelne Bürgerin und jeden Bürger, auch für das Gewerbe und die Wirtschaft. Deshalb wollen wir auch keinen unpassenden Rahmen, keinen neuen Rahmenvertrag mit der EU. Opfern wir unsern Wohlstand, unsere Sicherheit, Unabhängigkeit und Freiheit nicht! Gehen wir nicht wie faule Säcke den bequemsten Weg! Unsere direkte Demokratie fordert von den Bürgerinnen und Bürgern, sich mit den Themen auseinanderzusetzen, aber ermöglicht auch, eigenständige, ungewöhnliche und innovative Lösungen aufs Tapet zu bringen und darüber abzustimmen. Dieses hohe Gut, um das uns viele Staaten beneiden, wollen und dürfen wir nicht mehr und mehr einfach aufgeben, weil es bequemer ist.
Die Selbstbestimmungs-Initiative ist vielleicht der anstrengendere Weg. Er lohnt sich aber und weist in die Zukunft. Wir wollen unser Schicksal selber in der Hand haben und Verantwortung tragen. Tun Sie es auch, und unterstützen Sie die Selbstbestimmungs-Initiative!

Votum im Nationalrat: ADHS ist keine Krankheit! Die wirklichen Ursachen müssen nun angepackt werden

Zur gesamten Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=41997

Kinder, lebhaft, unruhig, das gehört zusammen, ist doch eigentlich ganz natürlich. Wir freuen uns über die Spontanität und sind manchmal überrascht von der Unberechenbarkeit unserer jungen Zeitgenossen. Aber passt das noch in unsere heutige Gesellschaft? Ab wann ist es zu viel der Lebhaftigkeit? Wie viel dulden wir? Die Geschichten vom Zappelphilipp und von Hans Guck-in-die-Luft im heute pädagogisch umstrittenen, von Heinrich Hoffmann bereits 1845 geschriebenen Stuwwelpeter-Bilderbuch kennen wohl fast alle.
Heute wird dieser Zappelphilipp zu schnell als ADHS- oder Ritalin-Kind betitelt und stigmatisiert. Selbst Fachleute berichten, dass unter dem Druck der Gesellschaft, der Schule und der Eltern, die eine rasche Hilfe für die Probleme ihres Kinds erwarten, eine nicht immer solide durchgeführte Diagnostizierung von ADHS erfolgt. ADHS, die Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörung, ist in der Schweiz eine der meist diagnostizierten psychischen Störungen bei Kindern im Schulalter. Die Betroffenen zeigen Symptome, die mit den Anforderungen an ihre Selbstorganisation im Schul- und Familienalltag häufig nicht vereinbar zu sein scheinen. Ihre Symptome sind Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität und Impulsivität.
Sehr beunruhigend sind die Zahlen zum Anstieg von Diagnosen und vor allem der verschriebenen Medikamente, und das seit 20 Jahren. Trotz parlamentarischer Vorstösse von allen politischen Richtungen bereits seit 2009, trotz der Besorgnis der nationalen Ethikkommission betreffend die steigenden Tendenzen von pharmakologischen Eingriffen bei Kindern und trotz Rügen der Uno-Kinderrechtskommission bleiben, wie kürzlich vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht, die Verkaufszahlen von Methylphenidat, einem Wirkstoff im Ritalin, seit 2011 unverändert hoch auf rund 340 Kilogramm pro Jahr. 2006 war es noch die Hälfte von heute. 1999 waren es noch 38 Kilogramm. Die an Schweizer Ärzte und Apotheken gelieferte Menge Methylphenidat ist von 2000 bis 2014 um 810 Prozent gestiegen.
Die von Swissmedic veröffentlichten Zahlen 2014 entsprechen 100 000 Tabletten zu 10 Milligramm Methylphenidat täglich. Woran liegt das? Am Leistungsdruck in der Schule? An überforderten Eltern? An der Gesellschaft? Am lukrativen Geschäft der Pharmaindustrie?
Mit dieser Motion will ich keinesfalls Ritalin verteufeln. Ritalin, in Einzelfällen spezifisch eingesetzt und in Kombination mit anderen Massnahmen, kann für das Kind hilfreich sein. Aber auch Remo Largo, renommierter Kinderarzt und Autor von Erziehungsbüchern, äussert gegenüber der Zeitschrift „Beobachter“: „Es ist erstaunlich, wie viele Ärzte Ritalin verschreiben. Immerhin handelt es sich um ein Betäubungsmittel. Wer auf der Strasse damit handelt, macht sich strafbar.“ Weiter führt der Kinderarzt aber auch aus, dass es tatsächlich Kinder gebe, für die Ritalin ein Segen sei. Allzu viele Kinder bekämen jedoch Ritalin, so der Kinderarzt und Erziehungsexperte, weil sie den Erziehungsvorstellungen und Leistungsanforderungen nicht gerecht würden. „Das Problem sind nicht die Kinder, sondern die Erwachsenen. Die Kinder sind so, wie sie schon immer waren.“
Der Wirkstoff Methylphenidat, enthalten in Ritalin, untersteht dem Betäubungsmittelgesetz. Widerspricht die Behandlung mit solchen Medikamenten dem Kindeswohl, oder ist sie dem Kind dienlich? Was und wie viel dürfen Eltern bei der Behandlung mitbestimmen? Ob ADHS eine Krankheit ist oder nicht – auch darüber ist man sich nicht einig. Seitens der Psychologie wurde ADHS in den Neunzigerjahren offiziell als Krankheit in internationale Diagnoseklassifikationssysteme aufgenommen. ADHS gilt deshalb heute als anerkannte psychische Störung, wobei die Ursache in der Psyche der Kinder liegt und auf frühkindliche Entwicklungsstörungen zurückzuführen ist. Der Erfinder des ADHS sieht dies jedoch anders. So bestätigt Dr. Leon Eisenberg in seinem letzten Interview im „Spiegel“ 6/2012, dass er niemals gedacht hätte, dass seine Erfindung einmal derart populär würde.
Interessant ist ja immerhin auch, dass im schönen Tessin die Kinder mit viel weniger Ritalin auskommen. Vielleicht liegt es an der Mentalität auf der anderen Seite des Gotthard. Man muss sich einfach bewusst sein: Wird ein Kind schon in jungen Jahren auf ein Medikament konditioniert, so schadet dies gleichzeitig seinem Selbstbewusstsein.
Äusserst bedenklich ist, dass laut einer im August 2017 veröffentlichten Studie auch gesunde Kinder und Jugendliche für mentale Leistungssteigerungen und Stressbewältigungen zu Ritalin greifen. Bei dieser breit angelegten Studie aus dem Kanton Zürich, an der rund 1400 Schüler im Durchschnittsalter von 17 Jahren befragt wurden, konsumierten 21 Prozent regelmässig verschreibungspflichtige Medikamente, um ihre geistige Leistungsfähigkeit zu erhöhen.
Aus all diesen Gründen teile ich die Meinung des Bundesrates nicht, die Verantwortung alleine den Kantonen zu überlassen. In Anbetracht der seit 2011 in der Schweiz gleichbleibenden hohen Verschreibungspraxis von Methylphenidat ist es auch Aufgabe des Bundes, eine vertiefte Analyse der Verschreibungspraxis anzuordnen und die Forschung dahingehend verstärken, dass ADHS auch ohne Medikamente behandelt werden kann. Mit dem Ziel der Reduktion der Verschreibung von Ritalin ist zudem von den Kantonen eine systematische Kontrolle der Verschreibungspraxis zu fordern. Gleichzeitig müssen Eltern und Lehrer noch besser über ADHS informiert werden.
Ziel des Bundes muss sein, die Kinder mit ihren besonderen Bedürfnissen zu fördern und zu schützen und auf der anderen Seite die Umwelt, die Eltern, die Schule, die Lehrmeister und Ärzte zu sensibilisieren, sodass sie den Kindern gerecht werden. Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen.

Votum im Nationalrat: Den Wert der Sprachenvielfalt schätzen

Zur gesamten Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=41921

Cette motion charge le Conseil fédéral de créer une commission extraparlementaire compétente en matière de langues, dont le rôle serait de conseiller le Conseil fédéral sur toutes les questions de politique linguistique relevant de la compétence de la Confédération, notamment en ce qui concerne la compréhension et les échanges entre les communautés linguistiques.
La commission s’est déjà penchée à plusieurs reprises sur la politique linguistique de la Confédération et, sur le principe, on a toujours soutenu la promotion des minorités linguistiques. Il est évident que la compréhension entre les différentes communautés linguistique est essentielle pour la Suisse. C’est pourquoi nous partageons l’idée générale de la motion, qui est de soutenir et d’encourager la diversité linguistique sur le plan politique.
Toutefois, la majorité de la commission se montre sceptique à l’égard de la motion. La Confédération prend déjà des mesures visant à préserver et à promouvoir la diversité linguistique. Entre autres, elle soutient financièrement des organisations actives dans ce domaine ainsi que les cantons plurilingues. Elle encourage les langues et cultures romanches et italiennes dans le cadre de la loi sur les langues et elle s’engage en faveur de la mise en oeuvre de la charte européenne des langues régionales ou minoritaires.
De plus, la situation s’est calmée en ce qui concerne diverses initiatives cantonales en faveur d’une seule langue étrangère à l’école primaire. Toutes les initiatives populaires allant dans ce sens ont été rejetées par les cantons. Par ailleurs, la majorité souligne que le Conseil fédéral dispose déjà de suffisamment de moyens pour faire appel à des experts et, au besoin, il s’accorde avec les milieux concernés, en particulier les cantons. Selon la majorité, le Conseil fédéral n’a donc pas besoin d’une commission spéciale extraparlementaire chargée de le conseiller et de le soutenir dans sa politique linguistique.
Une minorité vous propose d’adopter la motion et de la transmettre au Conseil fédéral. Elle souligne que de nombreuses langues minoritaires, aussi bien des langues nationales que d’autres langues, sont actuellement menacées et qu’une commission extraparlementaire pourrait conseiller et soutenir idéalement le Conseil fédéral dans la mise en oeuvre de sa politique linguistique et ainsi renforcer la cohésion nationale.
Réunie le 26 octobre dernier, la commission vous propose, par 13 voix contre 11 et 1 abstention, de rejeter la motion.

Votum im Nationalrat: Auswirkungen des Konsums von E-Zigaretten

Zur gesamten Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=41927
Herr Nationalratspräsident, Herr Bundesrat, geschätzte Ratskolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste
Seit ca. 10 Jahren sind in der Schweiz als Alternative zu den herkömmlichen Zigaretten auch E-Zigaretten in verschiedensten Ausführungen erhältlich.
Durch die batteriebetriebenen, eleganten Glimmstengel werden sogenannte Liquids mit oder ohne Nikotin inhaliert. Diese erzeugen zwar keinen schädlichen Rauch, sondern Dampf. Wer nun allerdings an harmlosen Wasserdampf denkt, liegt falsch. Es handelt sich vielmehr um einen Chemie-Cocktail, dessen Hauptbestandteil aus Propylenglykol, Glycerol und Wasser in unterschiedlichen Konzentrationen besteht und mit zahlreichen süsslichen Aromen erhältlich ist.
Diese Liquids können wie in einem FAQ (Frequently Asked Questions) des BAG und einem im September 2016 aktualisierten Positionsblatt der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention festgehalten Diacyl, Formaldey und andere krebserzeugende Stoffe enthalten. Die langfristigen Folgen des Konsums sind nicht bekannt.
Weiter wird im FAQ festgehalten, dass regelmässiger Konsum nikotinhaltiger E-Zigaretten, analog zu herkömmlichen Zigaretten, zu Nikotinabhängigkeit führen kann. Es wird darauf hingewiesen, dass Nikotin ein starkes Nervengift ist, es den Herzschlag beschleunige und eine Verengung der peripheren Blutgefäße bewirke. Würden nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeiten unsachgemäss behandelt oder inhaliert, bestehe zudem die Gefahr von Vergiftungen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen könnten.
An der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 1.9.2017 beantragte NR Clottu eine Kommissionsmotion einzureichen mit dem Ziel, die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung anzupassen, um das Inverkehrbringen von E-Zigaretten mit Nikotin zu ermöglichen. Heute ist in der Schweiz der Verkauf von nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten gesetzlich verboten. Diese können jedoch z.B. über das Internet im Ausland bestellt werden. Pro Person sind max. 150ml pro Kauf erlaubt.
Die Forderung der Aufhebung des Verbots begründet NR Clottu mit den geringeren gesundheitsschädigenden Folgen der E-Zigaretten gegenüber der herkömmlichen Zigaretten. E-Zigaretten sollen als Instrument der Schadensminderung anerkannt werden. Auch wird von den Befürwortern ein möglicher Umstieg auf eine weniger schädliche Sucht moniert. – Persönliche Nebenbemerkung: Einmal mehr versucht die Tabakindustrie geschickt Gesundheitsbedenken in Verkaufsargumente umzumünzen.
Noch an der gleichen Sitzung hatte NR Clottu seine Motion zurückgezogen. Einerseits wurden wir von der Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass bereits die Botschaft des BR von 2015 zum Tabakproduktegesetz eine Regelung für nikotinhaltige E-Zigaretten vorgesehen hatte.– Nachdem der damalige Entwurf der Botschaft von beiden Kammern im 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen wurde und BR Berset bis Ende 2018 eine neue Botschaft des Bundesrates in Aussicht gestellt hat, wäre es zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, zusätzlich eine Kommissionsmotion einzureichen. – Zudem: Wie wir den Medien vom Wochenende entnehmen konnten, schlägt der BR in der überarbeiteten Vorlage zum Tabakproduktegesetz vor, das geltende Handelsverbot für nikotinhaltige Liquids aufzuheben….
Die Mehrheit unserer Kommission ist sich jedoch einig, dass bevor ein neues Produkt legalisiert werden darf, die verschiedenen Unklarheiten in Bezug auf die E-Zigaretten beantwortet werden müssten. Deshalb hat sie an der gleichen Sitzung vom 9.September ein Kommissionspostulat eingereicht. In einem Bericht sollen folgende Aspekte aufgezeigt werden:
1. Auswirkungen auf die Gesundheit durch den Konsum von E-Zigaretten mit oder ohne Nikotin; – Wie auch bereits einem FAQ (Frequently Asked Questions) des BAG festgehalten, ist die Zusammensetzung der Produkte oft unklar und sind die langfristigen, gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums von E-Zigaretten noch weitgehend unbekannt.
2. Auswirkungen auf das Suchtverhalten durch den Konsum von E-Zigaretten: Es soll dargestellt werden, inwiefern Konsumentinnen und Konsumenten von üblichen Tabakprodukten wie der konventionellen Zigaretten auf E-Zigaretten umsteigen und umgekehrt);
Auch diese Fragen wurden bereits im FAQ des BAG thematisiert, dort heisst es;
„Wir wissen derzeit noch wenig über das Konsumverhalten bei E-Zigaretten. Fachleute sind sich nicht einig darüber, wie Chancen und Risiken abgewogen werden sollten. Steigen Rauchende konsequent auf E-Zigaretten um, so kann dies die gesundheitlichen Risiken reduzieren. Die Nikotinabhängigkeit wird damit aber nicht überwunden. Kommt es zu einem Mischkonsum (Konsum von Tabak- und E-Zigaretten), können die gesundheitlichen Folgen des Rauchens nicht reduziert werden. Ausserdem wird auch im Positionspapier 2016, der eidgenössischen Kommission für Tabakprävention darauf hingewiesen, dass durch das Designe und die Farbwahl der E-Zigaretten und die zahlreichen süssen Aromastoffe sich besonders Kinder und Jugendliche angesprochen fühlen und E-Zigaretten somit, als mögliches Einstiegsprodukt ins Rauchen von Tabakzigaretten seine negativen Auswirkungen haben kann. So werden beim Konsum von E-Zigaretten bereits in frühen Jahren für die Gesundheit ungünstige Verhaltensmuster eingeübt.
Und damit komme ich zur dritten Punkt des Kommissionspostulats:
3. Auswirkungen auf den Konsum von Tabakprodukten (dabei soll insbesondere dargestellt werden, ob sich der Tabakproduktekonsum in verschiedenen Alterskategorien erhöhen oder reduzieren würde);
Die Debatte der E-Zigarette hat sich bisher vor allem auf deren Schädlichkeit verglichen mit der herkömmlichen Zigarette konzentriert. Die Chefärzte der Pädiatrie und der Pneumologie des Kantonsspitals St.Gallen rückten in einem NZZ-Artikel vom 3.Oktober dieses Jahres jedoch vor allem diese Frage des Postulats, der Auswirkungen auf den Konsums von E-Zigaretten ins Zentrum. Sie weisen darauf hin, dass leicht zugängliche nikotinhaltige Liquids bei Adoleszenten verheerende Folgen haben könnten, da dem jungen Gehirn die Droge für Jahre eingeprägt werde. – Auch im FAQ des BAG wird darauf hingewiesen,
Als 4. Frage interessiert:
– die Auswirkungen auf den Tabakproduktemarkt in der Schweiz.
Ja, ganz sicher erhoffen sich Tabakkonzerne sich mit dieser Alternative zur traditionellen Zigarette eine Marktnische zu öffnen und damit den Umsatzrückgang im Tabakmarkt aufhalten zu können.
Eine Minderheit der Kommission (Clottu, de Courten, Fiala, Frehner, Hess Erich, Jauslin, Pezzatti, Sauter, Weibel) beantragt die Ablehnung des Postulates. Es wird davon ausgegangen, dass der Bundesrat sich auch ohne die Fragestellungen des Postulats vertieft mit der Materie auseinandersetzt. Zudem soll dieser Prozess nicht verlängert werden.
Der Mehrheit unserer Kommission hat jedoch die klare Überzeugung, dass bevor ein Produkt legalisiert werden darf, die vorher erwähnten Aspekte beleuchtet werden müssen und nur so eine weitsichtige Entscheidung zu Gunsten der Volksgesundheit getroffen werden kann.
Mit 12 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission dem Postulat zuzustimmen.
Vielen Dank!

Interpellation: Biomonitoring-Studie. Was sind ihre Folgeprojekte und Folgekosten?

Eingereichter Text

Der Bundesrat hat mit Medienmitteilung vom 10. Mai 2017 eine Pilotphase für ein Bio-Monitoring angekündigt, die das Ziel hat, die Auswirkungen von gewissen Chemikalien auf die menschliche Gesundheit zu erfassen.

Nach der Evaluation der Pilotphase soll ein nationales Bio-Monitoring-Programm lanciert werden. Aufgrund der ambitiösen Ankündigung stellen sich verschiedene Fragen:

1. Das BAG spricht gemäss „einer ersten Schätzung“ in seinem Zwischenbericht von Kosten von 100 Millionen Franken über zehn Jahre. Wie beurteilt er die Kostenfolgen? Wären günstigere Varianten denkbar, die sich auf Teilgebiete oder ganz konkrete Probleme fokussieren?

2. Welche Priorität hat ein solches Projekt angesichts der angespannten Finanzlage?

3. Wie viele Probanden sollen von einem derartigen landesweiten Monitoring erfasst werden? Wer nimmt die Auswertung vor? Müssen dafür neue Stellen geschaffen werden?

4. Welchen Mehrwert verspricht es? Welche Forschungsergebnisse soll es ermöglichen, die auf anderem Weg nicht erzielt werden können?

5. Ist er der Ansicht, dass es sich bei derartiger Forschung um eine Staatsaufgabe handelt? Inwiefern könnte ein solches Forschungsprojekt von privatwirtschaftlichen Akteuren betrieben werden?

Zum Vorstoss