Medienkonferenz: „Ja zu demokratischen Einbürgerungen“

Medienkonferenz, Dienstag, 20.Mai 2008, 11.00Uhr Rest. Eisenbahn, Weinfelden

Pressetext von Verena Herzog, Kantonsrätin SVP, Geschäfts- und Hausfrau, Frauenfeld

Gemeinden entscheiden autonom, welches Gremium das Gemeindebürgerrecht erteilen darf. 

Begründung

1. Gemeindeautonomie respektieren

Je nach Grösse, Professionalisierung und Eigenheiten einer Gemeinde kommen der Gemeinderat, das Gemeindeparlament, eine spezielle Einbürgerungsbehörde, die Gemeindeversammlung oder ein Urnenentscheid in Frage. Der Entscheid, welches Organ das Bürgerrecht erteilt, soll zweckmässig den Verhältnissen vor Ort angepasst und abschliessend autonom vom Souverän festgelegt werden können. 

2. Gemeindebürger kennen die Verhältnisse und den Charakter des Einbürgerungskandidaten.

In der Schweiz bestimmen Bund und Kantone die Voraussetzung zur Erteilung des Bürgerrechts. Für den Erhalt des Schweizer Passes ist jedoch das Gemeindebürger-recht ein erster entscheidender Schritt.

Je tiefer die Entscheidungsebene, desto genauere Kriterien, desto differenziertere persönliche Kenntnisse über die Gesuch stellende Person oder die Gesuch stellende Familie sind erforderlich.

Zweifellos gibt es Einbürgerungskommissionen, Parlamente,  Exekutivbehörden,die sehr sorgfältig abklären, ihre Aufgabe einwandfrei erledigen und das so aus-reichen würde.

Die vielen Beispiele aber, die zeigen dass:

         Eingebürgerte unsere Sprache, das wichtigste Mittel und wichtigste Voraussetzung für eine gute Integration, nicht beherrschen

         es Eingebürgerte mit Einträgen in Strafregistern gibt und

         Eingebürgerte, die Sozialhilfe beziehen

sind klare Hinweisedass immer wieder Ämter, Kommissionen oder Beamten nicht einwandfrei recherchieren, überfordert sind oder es für diese schlicht nicht möglich ist, auch Zeit mässig, sich wirklich umfassend über die Gesuchsteller zu informieren.

Da hilft die Nachbarschaftskontrolle, der jahrelange Einblick in den Familienalltag von Einbürgerungswilligen, der im Rahmen von einem demokratischen Verfahren, im Rahmen eines politischen Aktes voll zum tragen kommt, wesentlich mehr. – Die Einwohner der Wohngemeinde, der Mann auf der Strasse kennt den entsprechenden Einbürgerungswilligen besser als ein Gericht, das nachträglich eingeschaltet wird. Es darf nicht sein, dass sich ein Gericht übern den Volkswillen stellt und so den politischen Akt, der uns das Stimm- und Wahlrecht vermittelt, zu einem reinen  Verwaltungsakt verkommen lässt.

Votum im Grossen Rat zu Geschäftsbericht und Rechnung 2007

Verena Herzog, SVP:

Ob das individuelle Fächerprofil in der Ausbildung der Lehrpersonen tatsächlich auch ein Fortschritt für den einzelnen Schüler bedeutet, bezweifle nicht nur ich, sondern auch namhafte Fachpersonen (wie beispielsweise Professor Remo Largo), die gerade in der heutigen Zeit mit vielen verhaltensauffälligen Kindern der Wichtigkeit einer Bezugsperson sehr grosse Bedeutung schenken. Auch frisch ausgebildete Lehrpersonen äussern sich in Bewerbungsgesprächen dahingehend, dass sie die kurze Nachqualifikation ungenügend und andererseits unumgänglich finden, wenn Lehrpersonen überhaupt eine reelle Chance auf dem Lehrstellenmarkt haben wollen.

Ganz klar ein Rückschritt ist zudem die knappe Ausbildung im textilen Werken, wie dies bereits Kantonsrätin Stäheli erwähnt hat. In dieser kurzen Ausbildung können die Grundfertigkeiten nicht mehr genügend angeeignet werden. Die Lehrpersonen sind nicht mehr in der Lage, die Fertigkeiten an ihre Schülerinnen und Schüler weiterzugeben. Das Fach ist für alle Kinder sehr wichtig. Ich denke dabei an den Ausgleich zu den rein intellektuellen Fächern, an die Kreativität, an das zielgerichtete, genaue Arbeiten und an die Chance für intellektuell schwächere Kinder, in den handwerklichen Fächern optimal auf das spätere Berufsleben vorbereitet und im handwerklichen Bereich durch Erfolgserlebnisse gestärkt zu werden. Dieser Bereich ist durch die neue Ausbildungsreform geschwächt worden.

Ich fordere deshalb, dass der Ausbildung im textilen Werken unbedingt sowohl zeitlich wie auch fachlich wieder grössere Bedeutung geschenkt wird.

Votum im Grossen Rat zum Bericht zur Entwicklung des Thurgauer Bildungswesens vom September 2007

Diskussion

Verena Herzog, SVP, Fraktionssprecherin

Die SVP-Fraktion dankt dem Departement für Erziehung und Kultur für den kompakten und gut leserlichen Bericht zur Entwicklung des Thurgauer Bildungswesens.

Es ist wichtig, auf das zentrale Fundament unserer Jugend, auf die Bildung zu schauen, vor allem nach einer Phase der Bildungsoffensive mit wichtigen, aber zu vielen Reformen und Projekten. Wie vom Departementschef im Vorwort angekündigt, begrüsst auch die SVP-Fraktion eine Konsolidierung der Reformen und die Konzentration auf die Unterrichtsentwicklung vor Ort. Lehrpersonen sollen sich wieder vermehrt dem Kerngeschäft widmen können. Allerdings kann dem Bildungsbericht auch entnommen werden, dass noch tiefgreifende, die Bildung und den konkreten Schulunterricht wesentlich bestimmende Projekte anstehen, die differenziert und sehr umfassend diskutiert werden müssen. Es sind ganz entscheidende Projekte wie beispielsweise die Reorganisation des sonderpädagogischen Angebotes, die eine grosse Herausforderung für alle ist und pragmatisch angegangen werden muss. Schlussendlich sollen alle Schülerinnen und Schüler davon profitieren und die Lehrerinnen und Lehrer weiterhin reüssieren. Oder die Basisstufe, bei der ebenfalls genau ausgewertet werden muss, ob überhaupt und in welcher Form sie eingeführt werden soll, und das in enger Koordination mit den Deutschschweizer Kantonen. Ferner ist der Deutschschweizer Lehrplan ein ganz entscheidender Grundstein für die Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler, der hoffentlich konkreter und zielgerichteter ist als der jetzige, eher schwammige und wenig fassbare Thurgauer Lehrplan.

Die Neuaufnahme von Themen wie „Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf das Bildungswesen“, „Entwicklung in familiären Bereichen“ sowie „der Wertewandel und Schule“ wird von der SVP-Fraktion begrüsst. Zu kurz kommt im Bericht die Wertschätzung gegenüber den Lehrpersonen. Zu positiv sind die Schulleitungen dargestellt.

Allgemein wird bemängelt, dass im Bericht keine Aussagen über Schwachstellen im Bildungswesen gemacht werden. Es wird mehr Selbstkritik gegenüber Reformen gewünscht. Gespannt erwartet deshalb die SVP-Fraktion die Evaluationsberichte zu den neuen Führungsstrukturen, zu den Auswirkungen der geleiteten Schulen und auch zur durchlässigen Oberstufe. Bei allen Projekten muss die Kosten-/Nutzenanalyse genau im Visier gehalten werden. Die Bedingung an Reformen ist, dass die Schülerinnen und Schüler dadurch noch besser auf das spätere Berufsleben vorbereitet werden und die Lehrpersonen den gewünschten Einsatz motivierter leisten können. Ein guter Ansatz im Hinblick auf die grossen Herausforderungen der Volksschule ist der Einsatz von Unterrichtsassistenz und Hilfskräften, um die Lehrkräfte zu entlasten. Dieses System hat sich in anderen Kantonen bewährt. Die Bedingung ist dabei, dass die schulische Verantwortung voll und ganz bei den Lehrkräften bleibt.

Angesichts der Tatsache, dass die Reformphase strukturell zwar weitgehend abgeschlossen ist, inhaltlich hingegen noch lange nicht, befürwortet auch die SVP-Fraktion, den Bericht zur Entwicklung des Thurgauer Bildungswesens im Zweijahresrhythmus beizubehalten.

Interpellation: Nächste Landesausstellung in der Ostschweiz

Vorwärtsstrategie

Unser Kanton und die Ostschweiz brauchen die Auseinandersetzung mit Ideen, um vorwärts zu kommen. Es braucht Leute, die mit Visionen voran gehen. Es braucht den Mut, die Idee einer Landesausstellung zu kommunizieren, resp. ernsthaft zu prüfen. Es geht um Impulse und die Identität der Schweiz.

Frühzeitig planen für nachhaltigen Nutzen

Eine Landesausstellung ist immer ein umstrittenes Projekt. Ein solches Grossprojekt bringt nicht nur Nutzen sondern auch Lasten. Ein ökonomisch und ökologisch sinnvolles Projekt braucht sehr viel Vorlaufszeit. Die zur Umsetzung der Idee notwendige Zeit darf nicht der Angst vor Skeptikern geopfert werden. Wir wollen nicht warten, bis „Retter“ wie Solari und Steinegger wieder unverzichtbar sind, bis wir nur noch zuschauen können, wie Notaktionen zu einem vergänglichen Spektakel führen. Wir sollten jetzt die Möglichkeit prüfen, eine für den Thurgau und die Ostschweiz einmalige Chance zu ergreifen, eine nachhaltig wirkende und nutzbare, langfristig vermarktbare Landesausstellung durchzuführen. Im Wissen, dass eine Landesausstellung finanziell ein „grosses Ding“ ist, erwarte ich bei guter Planung durch solche Investitionen für den betreffenden Landesteil multiple wirtschaftliche Impulse.

Ich frage den Regierungsrat an, ob er bereit ist, selbstbewusst eine Vorprüfung der Idee einer Landesausstellung z.B. auf der Achse „Schaffhausen – Unter- / Bodensee und eventuell Rheintal“ federführend an die Hand zu nehmen?

Begründung:

Als Kantonsrat Urs Schneider 2002 mittels einer Motion einen Expo.XX-Fonds vorschlug, waren die Reaktionen in der 2003 geführten Diskussion sehr unterschiedlich. Der Expo-Idee wurde damals grundsätzlich Sympathien entgegengebracht, einen Fonds zu bilden erachtete man jedoch als wenig wirkungsvoll… oder anders herum gesagt, er war mit seiner Idee noch zu früh.

Für solch visionäre Projekte braucht es in der Regel mehr als einen Anlauf. Jetzt ist jedoch die Zeit gekommen, die Herausforderung anzupacken. Ich unternehme einen weiteren Versuch, denn eine Landesausstellung bringt aufgrund der Erfahrungen der Expo.02:

  • über 10 Millionen Besucherinnen und Besucher in die Region
  • die einmalige Plattform für den Kanton Thurgau die Qualität der Landschaft und seine Produkte zu präsentieren
  • immense Investitionen, die sonst in einen anderen Landesteil fliessen, werden von schweizeri-schen Investoren in Infrastrukturen des Thurgaus getätigt
  • verstärkt geforderte Kreativität – z.B. in die langfristig, dringend notwendige, verkehrstech-nische Erschliessung des Oberthurgaus
  • einen Startschuss zur Neuausrichtung, Entwicklung und Vermarktung des Tourismus
  • dringend notwendige Impulse
  • Öffnung des Blicks für Machbares
  • ein gestärktes Zusammengehörigkeitsgefühl

Was braucht die Ostschweiz heute?

  • Sie braucht den Mut für ein gemeinsames, grosses Projekt mit nachhaltigem Nutzen.
  • Sie braucht den Glauben an eine erfolgreiche Realisierung.

Was hat der Thurgau, die Ostschweiz für Trümpfe?

  • Die Ostschweiz, gemeint sind Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen, grenzen an Baden – Württemberg, Bayern, an Vorarlberg und an das Fürstentum Liechtenstein. Dies erhöht die internationale Beachtung einer schweizerischen Landesausstellung.
  • Die Ostschweiz hat als verbindendes Element den Boden- und Untersee.
  • Die Bodenseeregion hat eine gemeinsame Kultur.
  • Die Bodenseeregion hat mit dem Thurthal ein sehr attraktives Hinterland.
  • Die Bodenseeregion hat viele, wenig beachtete Sehenswürdigkeiten.
  • Die Bodenseeregion hat eine viel zu wenig bekannte, ausgezeichnete Lebensqualität.
  • Die Region hat die Möglichkeit, Investitionen der Gartenschau 2017 ein zweites Mal zu nutzen.
  • Zwei Grossanlässe in kurzer Folge vergrössern die Chance der Nachhaltigkeit. 

Warum soll die Idee einer Landesausstellung jetzt geprüft werden?

  • Jede Generation soll das „Gemeinschaftserlebnis Schweiz“ erleben dürfen.
  • Es braucht den Willen zu erfragen, ob die Zeit dafür gekommen ist.

Vor 15 Jahren prüften Wirtschaftskreise die Idee einer Landesausstellung in der Ostschweiz. Wie es sich bald zeigte, hatten sie diese Idee – etwa acht Jahre vor dem ursprünglich vorgese-henen Zeitpunkt zu spät aufgenommen und mussten sie deshalb schnell fallen lassen. Diesmal sind wir rechtzeitig am Ball!

  • Ich möchte eine Landesausstellung, die nachhaltig ist, die bleibende positive Spuren hinterlässt und damit das investierte Geld auch Wert ist. Es soll mehr als nur Spektakel sein. Die Vorbe-reitung eines solch ehrgeizigen Planes braucht viel Zeit. Jetzt haben wir sie noch! 

Befassen wir uns mit dieser Vision jetzt, rechtzeitig! Ich bin überzeugt, die Zeit ist reif dafür.

Anmerkung:

Die Zeit ist gekommen anzupacken. Brauchen wir drei oder vier Anläufe, wage ich zu behaupten, wird es wieder zu spät sein, sprich: „Der Zug ist dann einmal mehr abgefahren“.

Verena Herzog, Frauenfeld

Fraktionssprecherin zur Motion: Darlehen und Stipendien statt nur Stipendien (GRG Nr. 300)

Herr Grossratspräsident, Frau Regierungsrätin, Herren Regierungsräte,
Geschätzte Ratskolleginnen und Kollegen
Nicht nur immer davon sprechen, sondern auch tatsächlich Eigenverantwortung tragen, das ist ein Grundsatz der schweizerischen Volkspartei, der SVP! – So heisst es denn auch im Positionspapier Bildung der SVP Thurgau: "Es sollen Anreize für Studiendarlehen anstelle von Stipendien geschaffen werden. Stipendien werden nur für Erstausbildungen entrichtet. Für Zweitausbildungen werden zinslose Darlehen gewährt."  – Dasselbe gilt auch für die Tertiärausbildung.
Die SVP Fraktion steht deshalb selbstverständlich hinter der Forderung des Motionärs, wenigstens den verbliebenen Spielraum nach dem Beitritt zum interkantonalen Stipendienkonkordat maximal auszunützen. Mit der Begründung des Motionärs geht sie voll und ganz einig. – Die Hochschulabsolventen und auch die Absolventen einer Fachhochschule sind in der Regel in der Lage, einen Teil ihrer Ausbildungskosten zurückzuerstatten, es geht dabei nur um einen Drittel der Kosten – zwei Drittel sollen weiterhin als Stipendien entrichtet werden.
Mit der Antwort des Regierungsrates sind wir in folgenden Punkten einverstanden:

Die SVP-Fraktion teilt grundsätzlich die Überzeugung des volkswirtschaftlichen Nutzens von Ausbildungsbeiträgen, die gezielt und nicht nach dem Giesskannenprinzip entrichtet werden. – Auch soll allen talentierten und lernwilligen jungen Thurgauerinnen und Thurgauern mittels Stipendien oder Darlehen Aus- und Weiterbildung entsprechend ihrer Fähigkeiten unbedingt ermöglicht werden. – Die Entwicklung, dass nicht nur akademische, sondern vermehrt auch berufsqualifizierende Ausbildungen mit Stipendien oder Darlehen gefördert werden, ist ebenfalls ganz im Sinne der SVP. – Denn die Wirtschaft benötigt genauso handwerkliche Fachkräfte mit bester Ausbildung.
Aber dass bei Zweitausbildungen 80% der Berechtigten auf Darlehen verzichten, ist weniger nur auf die Befürchtungen der Verschuldung zurück zuführen, sondern viel mehr, weil es ganz einfach bequemer ist,  wenn man Stipendien, sprich geschenktes Geld erhält und sich nachher niemand mehr um Rückzahlung zu bemühen hat, das ist naheliegend und verständlich. Gleichzeitig ist es ein Zeichen, dass offensichtlich die Stipendien sehr grosszügig angesetzt sind, sodass die Darlehen nicht mehr benötigt werden.
Wenn der Kanton mit einem Totalaufwand von bis zu 8% des gewährten Dahrlehens pro Jahr rechnet, scheint bei dieser grosszügigen Berechnung die Belastung hoch. Der daraus resultierende Gesamtaufwand für Darlehen ist aber trotzdem bei 80% und nicht bei 100 % wie bei Stipendien. 
Zudem zeigt diese Kostenberechnung der Darlehensverwaltung deutlich, dass, wie zu befürchten war, wir uns mit dem Stipendienkonkordat ein Ei gelegt haben, indem mit der Bestimmung, dass max. 1/3 der Kosten als Darlehen aufgenommen werden darf, im Vergleich zu den Einsparungen,  die Verwaltungskosten sehr hoch ausfallen. – Die Lösung des Kantons Bern, dass die Kantonalbank im Sinne eines eigenen Beitrages zur Ausbildung der Jugend, die Bewirtschaftungskosten übernimmt, ist lobenswert und zur Verhinderung eines aufgeblähten Beamtenapparates sinnvoll.
Dass die Rückzahlung der Darlehen in eine Niedrigverdienstphase fällt, mag zutreffen.  Bezüglich Lebenskosten hat es jedoch jeder Einzelne selber in der Hand, was und wieviel er sich bereits in jungen Jahren leisten will oder ob er vielleicht auch bereit ist, anfänglich einen etwas einfacheren Lebensstandart in Kauf zu nehmen. – Das hat noch niemandem geschadet, im Gegenteil!
 
Ich könnte nun erneut den Regierungsrat auffordern,  sich noch weitere Möglichkeiten zu überlegen, um zinslose Darlehen attraktiver zu gestalten, wie ich das schon in der damaligen vorberatenden Kommission zum Stipendienkonkordat gefordert habe, zum Beispiel durch längere Rückzahlungsfristen. – Doch sind wir realistisch, solange der Geldhahn offen ist und nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Stipendien fliessen, bemüht sich kaum jemand freiwillig um andere Geldquellen, sprich Darlehen, die nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden müssen. Dass dies auf freiwilliger Basis nicht funktioniert, zeigte sich in der Vergangenheit. Auch heute könnten Stipendien grundsätzlich zurückbezahlt werden. Doch die jetzige Stipendienregelung fördert offensichtlich viel eher eine ungesunde Anspruchshaltung.  Das zeigt sich darin, dass früher erhaltene Stipendien später, wenn es möglich wäre, kaum je zurückerstattet werden.
Stipendien, geschenktes Geld, in einem späteren Zeitpunkt, in dem es dem Empfänger problemlos möglich wäre zurück zu erstatten, wäre aber eigentlich Ehrensache.
Das häufig angeführte Argument, dass die Empfänger von Stipendien diese in Form von Steuern zurück vergüten, stimmt aus zwei Gründen nicht: 1. auch die nicht Stipendienbezüger zahlen gleiche Steuern, 2. höhere Bildung heisst nicht automatisch höheres Einkommen und damit höhere Steuerkraft.
Zinslose Darlehen sind eine faire, Risiko lose Unterstützung, jedem eine Ausbildung zu ermöglichen, der es mit seiner Ausbildung auch wirklich Ernst meint. Es ist gleichzeitig eine Form, der immer häufiger werdenden Tendenz, einfach mal so auf Probe eine Ausbildung auf Kosten des Staates zu beginnen, entgegen zu wirken.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie die Motion, dass auf Tertiärstufe anstelle von nur Stipendien, ein Drittel Darlehen bezogen werden muss, zu unterstützen, zu Gunsten  des wirtschaftlichen Denkens des Bezügers, dass der Staat nicht eine automatische, selbstverständliche  Geldverteilungsmaschine ist und zu Gunsten eines effizienteren Mitteleinsatzes im Bildungswesen.
Vielen Dank!