Leserbrief: Volk hat Vertrauen

Quo vadis FDP?


Es ist unverständlich! Oder ist es symptomatisch, dass  Politiker aus einer sogenannten Wirtschaftspartei gegen ein Controlling durch den Souverän wettern? Es ist doch heutzutage offensichtlich, dass ein Controlling sowohl in der Politik als auch in der Wirtschaft dringend notwendig ist. Wenn bisher das Volk meistens mit grosser Mehrheit Budget und Steuerfuss gutgeheissen hat, heisst das doch nicht, dass es in der Zukunft so bleiben wird und auf ein Controlling verzichtet werden soll. Die Budget- und Steuerfussabstimmung als „Misstrauen“ zu bezeichnen, erscheint mir eine schräge Sichtweise. Wenn die finanzpolitischen Leitlinien stimmen, ist eine solche Abstimmung auch eine Bestätigung für die Arbeit des Stadt- und des Gemeinderats. Controlling, das weiss jeder, der von Wirtschaft etwas versteht, sollte nicht erst dann eingeführt werden, wenn etwas entgleist, sondern muss auch in guten Zeiten immer aufrecht erhalten bleiben. Dieser kleine Mehraufwand ist es wert. Das wussten frühere Generationen. Wohin führt uns diese neue FDP-Politik?

Verena Herzog, SVP-Gemeinderätin

Nein zum Abbau der Volksrechte – Nein zur Gemeindeordnung

Nein zur vom Gemeinderat gewählten Einbürgerungs – kommission

Von Verena Herzog, Kantons- und Gemeinderätin, Frauenfeld  

Das heutige Einbürgerungsverfahren in Frauenfeld ist unbefriedigend.

Die hohe Anzahl an Gesuchen erschwert eine seriöse Überprüfung. Den zuständigen Gemeindeparlamentariern, die sich für verschiedenste Aufgaben einzusetzen haben, fehlt das notwendige Zeitbudget, sich den einzelnen Gesuchstellern in genügendem Mass anzunehmen. Meist kennen die Gremien die Gesuchsteller kaum.

Die Fraktionen werden oft von den Kommissionsmitgliedern nur oberflächlich über die Gesuchsteller informiert, obwohl sie im Gemeinderat über die Gesuche abschliessend entscheiden.

Mit der Teilrevision der Gemeindeordnung besteht nun die Chance für eine Veränderung der unbefriedigenden Situation.

Zu einer klaren Verbesserung des Einbürgerungsverfahrens sind folgende Grundbedingungen erforderlich:

Eine unabhängige, eigenständige Kommission, deren Mitglieder  vom Volk gewählt werden, die über die notwendigen Zeitressourcen und guten Sachverstand verfügen, eine Kommission, die abschliessend entscheiden kann.

Eine Kommission, die sich mir der genauen Sachlage der einzelnen Bürgerrechtsgesuche auseinandersetzt, und sich nicht mit parteiideologischen Grundsätzen bei ihrer Fraktion erklären muss. Eine Kommission, welche die Einbürge- rungswilligen in einem persönlichen Gespräch kennen lernt.

Einbürgerungen sind ein Geschäft, das die Bürgerin und den Bürger interessiert und beschäftigt. Eine Einbürgerung ist der letzte (und nicht der erste!) Akt der Integration, also eine grosse Belohung für den Integrationswilligen. Als Eingebürgerter darf er auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene mitbestimmen.

Bei der Einbürgerung handelt es sich um einen Akt, der eine höhere politische Legitimation verlangt. Die Einbürge- rungskommission muss deshalb, wie auch vom Stadtrat der vorberatenden Kommission vorgeschlagen, im Volk besonders stark verankert sein. –  Die Wahl durch den Gemeinderat verschafft der Einbürgerungskommission nicht nur eine für deren Entscheide zu geringe Legitimation, sie führt vor allem durch die Wahl im Proporz zu einer „Verparteipolitisierung“ und Ideologisierung der Kommission. Die Erfahrungen in anderen Gemeinden zeigen dies deutlich, zum Beispiel in Arbon. Eine vom Gemeinderat im Proporzverfahren gewählte Einbürgerungskommission wäre eine reine Alibiübung.

Die Volkswahl der Einbürgerungskommission  führt zur Stärkung der Volksrechte!

Gemeinden, die die Wahl der Einbürgerungskommission durch das Volk kennen (Beispiel Romanshorn), machen in der täglichen Arbeit viel bessere Erfahrungen. Es wird sachlich und sachbezogen diskutiert, parteiideologische Diskussionen werden in den Hintergrund gedrängt. Eine vom Volk gewählte, eigenständige Kommission geniesst das notwendige Vertrauen der Bevölkerung und soll auf Gemeindeebene abschliessend entscheiden.

Wo muss die Einbürgerungskommission verankert sein? Im Gemeinderat oder im Volk? Wir sind klar der Meinung, dass diese wichtige Kommission die Legitimation des Volks haben muss.

Sollen Steuerzahler individuelle Sonderwünsche bezahlen?

zu Abstimmung „Freie Schulwahl“, 7.März 2010

Kinder in unserem Land haben das Privileg, dass mindestens die Primarschule im eigenen Quartier oder Dorf gemeinsam mit den „Quartiergschpänli“ absolviert werden kann. Die „Freie Schulwahl“ erzwingt einen Systemwechsel und torpediert das bewährte Quartierschulsystem. Eltern mit individuellen Sonderwünschen entwurzeln ihr Kind aus der vertrauten Umgebung. Zurück blieben ganz sicher diejenigen Kinder, die ohnehin schon schlechtere Startchancen haben, die Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien, die weder den zusätzlichen zeitlichen, noch finanziellen Aufwand für den Transport und das auswärtige Mittagessen auf sich nehmen könnten. Die Gettoisierung  wie Erfahrungen in Ländern mit „Freier Schulwahl“ zeigen, würde noch verstärkt, die Chancengleichheit noch mehr gefährdet.  Schlimmstenfalls müssten aber durch die Abwanderung nur einer weniger Kinder, aus betriebswirtschaftlichen Gründen sogar Klassen reduziert oder ganze Schulen geschlossen werden. Denn bereits als Folge der Demografie sind sinkende Schülerzahlen feststellbar. Dadurch wären mit einem Schlag durch individuelle Wünsche einer Weniger, alle Kinder und Eltern betroffen. Noch mehr Kinder müssten auf ihren erlebnisreichen, kurzen und sicheren Schulweg verzichten und würden herumchauffiert. Das Schulsystem wäre kaum mehr planbar und würde erheblich verteuert. – Für Kinder in schwierigen Situationen ist übrigens bereits nach dem heutigen Volksschulgesetz der Wechsel in eine andere Klasse oder Schule möglich (auch sinnvoll) und wird auch praktiziert. Übrigens: „Freie Schulwahl“ heisst nicht „freie Lehrerwahl“. Es könnte nur das Schulhaus oder die Privatschule ausgesucht – und vom Steuerzahler auch noch subventioniert werden! Dies dürfte kaum im Sinne der Mehrheit von Familien und Steuerzahlenden sein. Einzelinteressen sollen nicht vor das Allgemeinwohl gestellt werden.

Die Forderung, dass Eltern die Schule ihrer Kinder frei wählen können, verunmöglicht eine sinnvolle Schulplanung. Dass der Staat den Besuch von Privatschulen in der ganzen Schweiz finanziert, führt über kurz oder lang zu einem Zweiklassensystem. Die Chancengerechtigkeit wird gefährdet. Unsere Wirtschafts- und Staatsform lebt aber nicht nur von Tellerwäschern und Millionären, sondern von einem allgemein guten Bildungsniveau mit tüchtigen Berufsleuten. Mit der Unterstützung des Besuchs von Privatschulen in der ganzen Schweiz werden teure Parallelstrukturen geschaffen, die nichts zur allgemeinen Verbesserung der Schulqualität beitragen. Im Gegenteil: die Aufteilung der vorhandenen staatlichen Mittel schwächt die öffentliche Schule, weil sie ihr die notwendigen Finanzen entzieht. Die Aufwendungen für die Privatschulen und der Verwaltungsaufwand müssten durch Einsparungen bei der öffentlichen Schule kompensiert oder die höheren Bildungsausgaben durch mehr Steuereinnahmen gedeckt werden. Eine wichtige Errungenschaft der Schweiz, das öffentliche Bildungssystem mit seinen demokratischen Strukturen wird leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Dies dürfte kaum im Sinne der Mehrheit von Familien und Steuerzahlenden sein. Einzelinteressen sollen nicht vor das Allgemeinwohl gestellt werden.

Was auf den ersten Blick so verlockend tönt, zeigt auf den zweiten Blick gravierende Konsequenzen. Die Initiative „Freie Schulwahl“ ist undurchdacht und kontraproduktiv. Sie entzieht der öffentlichen Schule Gelder, gefährdet Quartier- und Dorfschulen und führt zwangsläufig zu einem Zweiklassensystem für Schulkinder.

Abstimmung Flat Rate Tax: Die Chance jetzt anpacken!

Der Thurgau mit seiner wunderschönen Landschaft, schönen Wohnlagen, freundlicher Bevölkerung, schnellen öffentlichen Verkehrsanschlüssen, Flughafennähe und anderen Standortvorteilen hat grosses Potential! – Trotzdem steht der Thurgau bezüglich Steuerkraft von 26 Kantonen auf Platz 21und nimmt Finanz-Ausgleichszahlungen vom Bund dankbar entgegen. Doch die meisten Thurgauer bevorzugten wirtschaftlich auf eigenen Beinen zu stehen. Denn erst in dem Augenblick, wo wir auf Finanzausgleichzahlungen verzichten können, beginnt der wirtschaftliche Aufschwung eines Kantons. Die Steuergesetzrevision gibt eine nie wiederkehrende Chance dazu, die jetzt und nicht erst in ein paar Jahren angepackt werden muss. Sie wird die Abwanderung guter Steuerzahler in steuergünstigere Kantone verringern und neue Steuerzahler animieren bei uns zu investieren. Mehr kräftige Steuerzahler im Kanton helfen allen Bürgerinnen und Bürgern weniger Steuern zahlen zu müssen. So profitieren alle und dies nicht nur im Moment sondern langfristig. Jeder hat dadurch mehr Kaufkraft. und  die Wirtschaft wird angekurbelt. Neue Steuerzahler werden nicht nur Ausfälle ausgleichen, sondern endlich direkt mehr Geld dem Kanton für seine Aufgaben und seine Entwicklung zur Verfügung stellen. Der Beweis, dass Steuergesetzrevisionen funktionieren, liefern alle Kantone, die mutig diesen Weg beschritten haben!

Interpellation: „Stärkung der praktischen Ausbildungsfächer an den Schulen“

In der heutigen Schule der Primar- und Sekundarstufe fristet die praktische handwerkliche Bildung ein Schattendasein. Durch die fortwährende Einbindung von neuen Fachgebieten oder Unterrichtsinhalten wird die praxisorientierte Stoffvermittlung mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt. Kein Wunder, beklagen sich immer mehr Lehrmeister und Unternehmen über die fehlenden handwerklichen Qualifikationen der Schulabgänger. Ein weiteres Problem ergibt sich bei der Ausbildung an sich. Durch die vermehrte Kopflastigkeit des Unterrichts werden insbesondere männliche Jugendliche durch eine solche Einseitigkeit des Schulprogramms benachteiligt. Die Schule kann somit eine ihrer wesentlichen Aufgaben, die Förderung der Kinder und Jugendlichen entsprechend ihren Fähigkeiten, nicht mehr genügend wahrnehmen. Um die praktische Ausbildung der Jugendlichen zu verbessern, ist es darum unabdingbar, dass in den Lehrplänen eine klar fixierte Anzahl von Lektionen für die handwerkliche Grundausbildung vorgesehen ist. Dies allein genügt jedoch nicht: Es sind insbesondere auch die Kompetenzen der Lehrpersonen zu stärken. Hierbei sind spezialisierte Lehrgänge oder die Rekrutierung von Fachkräften aus den einzelnen Berufsbereichen zu prüfen. Ohne genügende Fachkenntnis der Verantwortlichen bleibt die Förderung der handwerklichen Fähigkeiten der Schüler aus.
Der Regierungsrat wird ersucht, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie weit gehen die Bestrebungen des Kantons, diese Defizite der praktischen Ausbildungsfächer, insbesondere das textile und nichttextile Werken auf Primar- und Sekundarstufe aufzuarbeiten? Durch die fehlende Freude für das handwerkliche oder praktische Arbeiten ist oft auch Ratlosigkeit bei der Berufswahl zu spüren. Teilt der Regierungsrat die Meinung mit uns, dass die Wahl für einen handwerklichen oder praktischen Beruf gesteigert werden kann, wenn die Jugendlichen hierfür verstärkt gefördert und motiviert werden?
  2. Wie können die Kompetenzen der künftigen Lehrpersonen in den Fachbereichen textiles und nichttextiles Werken verbessert werden, damit der Unterricht auch in den praktischen Fächern auf hohem Niveau erteilt werden kann?
  3. Wie kann diese Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule verbessert, bzw. angeboten werden?
  4. Wie stellt sich der Regierungsrat zu einer neuen separaten Ausbildung für Lehrpersonen für textiles und nichttextiles Werken an einer Fachschule? 

Begründung:
In der heutigen Konsumgesellschaft hat der Stellenwert von Werken und Basteln in der Familie an Bedeutung verloren. Die Ablenkung durch verschiedenste Medien wie Fernseher, Internet, Computerspiele, Handy etc. ist gross. Die wenigsten Kinder betätigen sich zu Hause kreativ oder üben sich in verschiedenen Fertigkeiten. Umso wichtiger ist, dass sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarschule textiles und Nichttextiles Werken, Handwerken wieder fester Bestandteil der Stundentafel wird.
Im Werken lernen die Kinder exaktes Arbeiten, dreidimensionales Denken, Ausdauer und gleichzeitig kann Freude an verschiedensten Fertigkeiten und der eigenen Kreativität geweckt werden. Längst hat die Forschung auch den Zusammenhang zwischen manueller Betätigung und Hirnleistung erkannt. Handwerkliche Betätigung ist zudem ein gesunder Ausgleich zu den rein kopflastigen Fächern.
Die Bildungsreformen wurden vorwiegend auf rein intellektuelle Fächer ausgerichtet. Für Schülerinnen und Schüler die ihre Fähigkeiten im handwerklichen Bereich haben, sind heute zu viele kopflastige Fächer im Unterrichtsplan. So stellen schulisch schwächere Schülerinnnen und Schüler künftig eine noch grössere Herausforderung. Handwerkliche Fächer bieten Schülerinnen und Schülern, die im intellektuellen Bereich Mühe bekunden, eine Chance für ihre spätere, vielleicht handwerkliche Ausbildung.
Mit der Vereinheitlichung der Fächer textiles und nichttextiles Werken ist der Begriff Werken und Gestalten entstanden und so ging bei allen Schwerpunktthemen ein Teil verloren. Tatsache ist, dass das Werken in der Stundentafel auf ein Minimum gekürzt wurde und in den wenigen Lektionen nicht der gleiche Stoff vermittelt werden kann. Die Ausbildung für Textil- und WerklehrerInnen wurde aufgehoben. Wenn wir das nicht ändern, wird es in wenigen Jahren überhaupt keine Textilehrerinnen mehr geben, welche den Stoff fachmännisch erteilen können.
Ebenso wird der handwerkliche Unterricht in der Sekundarstufe immer mehr vernachlässigt. Im Lehrplan für die Oberstufe ist das Werken und Gestalten und welche Zielsetzungen verfolgt werden sollten zwar ausführlich beschrieben. In der Praxis ist es mit Glück verbunden, zu welchem Lehrer es die Schüler treffen. Die einen Lehrkräfte vermitteln den Stoff mit Begeisterung und können so auch die Schüler gewinnen. Aber für viele ist es ein Fach das sie lieber abgeben würden.
Die Lehrbetriebe haben dann unter grossem Aufwand diese Defizite aufzuarbeiten. Für unser Gewerbe ist es unabdingbar, dass das Rüstzeug auch für einen handwerklichen Beruf gleichermassen gefördert wird wie für eine weiterführende Schule. Eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Gewerbe, den Berufsschulen und verantwortlichen Personen der Berufsverbände hätte zur Folge, dass in diesen Bereichen auch vom gleichen gesprochen wird und die Anforderungen für die handwerklichen Berufe bekannt sind. Wenn diese Zusammenarbeit in gleichem Masse erfolgt wie mit den Kantonsschulen oder der Pädagogischen Hochschule, so wäre vieles erreicht.
Für die Ausbildung der Lehrkräfte wäre zu prüfen, ob aus den verschiedenen Berufssparten Kursangebote in den bestens dafür geeigneten Kurszentren angeboten werden könnten.
Die Förderung der Berufsbildung ist sehr nachhaltig, denn der Erfolg unserer Wirtschaft ist im Wesentlichen vom Know-how der Berufsleute abhängig. Aus diesem Grunde ist es von grösster Wichtigkeit dem Thema "praktische handwerkliche Ausbildung" auf der Primar- und Sekundarstufe mehr Bedeutung zukommen zu lassen. Zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz absolvieren eine Berufslehre. Das duale Bildungssystem hat sich sehr bewährt und ist eine Erfolgsgeschichte für die Schweizer Wirtschaft. Die Bedeutung und Wertschätzung von Handwerk und praktischer Ausbildung während der Schulzeit muss wieder gestärkt werden
Mettlen, Frauenfeld 24.8.2009
Ruedi Zbinden / Verena Herzog

Protokoll des Grossen Rates: Interpellation Verena Herzog

6. Interpellation Verena Herzog betreffend nächste Landesausstellung in der Ostschweiz (04/IN 52/373)

Verena Herzog, SVP, Interpellantin: Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Interpellation. Die positive Aufnahme seitens des Regierungsrates freut mich sehr. Ebenfalls danken möchte ich für die Bereitschaft, erste erforderliche Schritte in die Wege zu leiten, damit rechtzeitig die notwendigen Grundsatzentscheide über eine Bewerbung der Region beim Bund herbeigeführt werden können. Es gilt, die vorhandene Zeit zu nutzen und solide Vorabklärungen zu tätigen. Die letzte Expo im Drei-Seen-Land hat das Potential einer Landesausstellung gezeigt. Jeder zweite Schweizer hat die Expo besucht. Der Ausbau notwendiger Infrastrukturen mit langfristigem Nutzen für die Westschweiz wurde realisiert. Die Ostschweiz und unser Kanton brauchen die Auseinandersetzung mit innovativen Ideen, um vorwärts zu kommen. Eine Landesausstellung ist eine vielseitige und einmalige Chance für die Ostschweiz, um endlich selbstbewusst auf unsere wunderbare, landschaftlich und kulturell vielseitige Bodenseeregion aufmerksam zu machen und deren Bekanntheitsgrad zu steigern. Es ist eine Chance, sich national und international zu präsentieren. Wichtigstes Ziel einer Landesausstellung ist nicht nur ein einmaliger Event, sondern Nachhaltigkeit. Ich denke an eine nachhaltig nutzbare, langfristig vermarktbare Landesausstellung für den Kanton Thurgau und die ganze Ostschweiz, für den Bodenseeraum.

Ich beantrage Diskussion aus folgenden zwei Gründen:

1. Ein so grosses Projekt tangiert unweigerlich verschiedenste Interessen und löst dadurch zwangsläufig kontroverse Diskussionen aus. Je früher man verschiedene Standpunkte diskutiert unddie Karten offenlegt, desto bessere Lösungen können im Interesse aller gefunden werden.

2. Damit die Ostschweiz vom Bund eine reelle Chance für eine Landesausstellung erhält, muss der Thurgau gemeinsam mit den anderen interessierten Nachbarkantonen sein Interesse und sein Potential möglichst bald beim Bund deponieren.

Vorgängig gilt es jedoch, verschiedenste zeitaufwendige Vorabklärungen zu treffen. Die Überprüfung der grundsätzlichen Machbarkeit muss solide und möglichst früh angegangen werden. Wenn wir zehn Jahre warten, wie es der Regierungsrat vorschlägt, sind wir ganz sicher einmal mehr zu spät. Für inhaltliche Fragen einer Expo ist es in der jetzigen Phase tatsächlich noch zu früh. Da bin ich mit dem Regierungsrat einer Meinung. Wie sich der Regierungsrat die Zeitplanung vorstellt, geht aus der Beantwortung nicht klar hervor. Gespannt erwarte ich genauere Ausführungen dazu.

Diskussion

Verena Herzog, SVP: Trotz Globalisierung und weltweiter Reiselust sind viele Schweizer noch der Meinung, dass die Schweiz spätestens hinter Winterthur aufhört. Um zu zeigen, dass dem nicht so ist, gilt es, die Aufmerksamkeit unserer Landesbewohner auf den Bodenseeraum zu ziehen. Manch einer wird grosse Augen darüber machen, was wir in der Ostschweiz landschaftlich, an Kulturgut und auch wirtschaftlich zu bieten haben.

Mit einer Landesausstellung im Bodenseeraum haben wir eine einmalige Chance, unsere vielseitige, wunderschöne Region zu präsentieren. Die letzte Expo im Drei-Seen-Land hat trotz grosser Schwierigkeiten im Vorfeld das riesige Potential einer Landesausstellung gezeigt. Mit über 10 Millionen Eintritten war sie ein Besuchererfolg. Wie Untersuchungen zeigen, können zudem verschiedene Agglomerationen in der Westschweiz einen langfristigen Nutzen aus der Expo verbuchen. Aber: Zu vieles an der letzten Expo war für den Moment. Zu vieles musste anschliessend demontiert werden, war ohne nachhaltigen Nutzen. So wurde zu viel Pulver in zu kurzfristige Projekte investiert. Absolute Priorität aller Investitionen in eine Landesausstellung hat für mich der nachhaltige Nutzen. Direkt und indirekt müssen langfristig die Wirtschaft und die Landwirtschaft, die Kultur und ganz speziell der Tourismus und die Natur von einem solchen Grossprojekt profitieren. Die Realisierung eines so grossen Projektes und die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur eröffnen für den Thurgau grosse nachhaltige Chancen. Ich denke dabei an die Erschliessung des Oberthurgaus mit einer Schnellstrasse oder an eine noch bessere Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr, die Schifffahrt mit einbezogen, aber auch an die Erhaltung der wunderschönen Seen und der Thurlandschaft. Es werden Chancen zur Instandstellung vorhandener kultureller Objekte eröffnet, zur Erhaltung und Umnutzung leerstehender Fabrikhallen und anderer Gebäude und vielleicht auch für neue Bauten mit langfristigem Anziehungseffekt. Bedingung für einen langfristigen Nutzen ist die Finanzierbarkeit. Von einem wirklichen Grosserfolg einer Expo darf man sprechen, wenn auch die Finanzen im Lot bleiben. Das heisst, wenn Budgets realistisch geplant und anschliessend eingehalten werden. Ein Finanzdebakel wie bei der letzten Expo ist vermeidbar durch solide, weitsichtige Planung und klare Führung. Eine weitsichtige Planung und ein solides Fundament benötigen allerdings Zeit. Verglichen mit dem Hausbau müssen die Ausmasse und die Form der Gebäudehülle früh festgelegt werden, damit ein solides Fundament erarbeitet werden kann. Dafür sind jetzt sorgfältige Abklärungen in den verschiedensten Bereichen vorzunehmen, um anschliessend Stock um Stock sorgfältig aufzubauen. Zeitnot provoziert Schnellschüsse und Koordinationsprobleme. Dies führt zu falschen Investitionen und Finanzverlusten.

In der jetzigen Phase sind nicht Künstler, Kulturschaffende oder Ideenlieferanten gefragt, sondern Planer, Ökonomen und Ökologen, Entwicklungspolitiker, die es verstehen, Nützliches und Notwendiges zukunftsgerichtet mit der Idee der Landesausstellung zu verbinden. Zum jetzigen Zeitpunkt absolut zentral ist eine grosszügige Zeitplanung. Mit der Zeitplanung des Regierungsrates bin ich nur teilweise einverstanden. Damit wir vom Bund die Chance für eine Landesausstellung im Bodenseeraum erhalten und am nationalen Wettbewerb teilnehmen können, ist der sofortige Start für erste Kontakte und Abklärungen mit anderen Ostschweizer Kantonen erforderlich. Sind die Ergebnisse positiv, darf jedoch nicht schon eine Pause eingeschaltet werden. Ansonsten sind wir einmal mehr zu spät. Wir müssen ohne Zeitverlust alle erforderlichen Schritte tun, die eine siegreiche Bewerbung beim Bund ermöglichen.

Die Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit muss frühzeitig angegangen werden. Wie der Regierungsrat in seiner Antwort festhält, ist zu untersuchen, ob eine Landesausstellung im Sinne der Nachhaltigkeit den Anforderungen der Raumplanung und des Umweltschutzes gerecht werden kann. Ebenso sind die Finanzierungsmöglichkeiten und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu klären. Das benötigt alles sehr viel Zeit. Wir dürfen nicht im Windschatten fahren und beobachten, was andere Regionen und Interessenten machen. Was bei einem Velorennen eine wesentliche Taktik ist, um Kraft zu sparen, kommt bei einer Bewerbung für die Expo einem Formel-1-Rennen gleich: Der Platz in der Startaufstellung ist meistens entscheidend für den Sieg. Und wenn wir zu früh einen Boxenstopp einlegen, wird jede Siegeschance eliminiert. Dann besteht nur noch eine kleine Möglichkeit, um zu überholen, und das ist mit viel Zusatzaufwand und Risiken verbunden.

Eine erste Bewerbung aus dem Tessin für die nächste Expo wurde in den Medien bereits angekündigt. Weitere werden folgen. Angesichts der Dimension der Expo und der damit verbundenen enormen Kosten gehe ich mit dem Regierungsrat einig, dass nur alle ca. 25 Jahre, für jede Generation einmal, eine Landesausstellung realisierbar ist. Für einen nachhaltigen Erfolg einer Expo gilt es jedoch, die jetzt noch zur Verfügung stehenden 20 Jahre optimal zu nutzen. Es braucht Jahre, um Landschaften zu pflegen, zu verschönern oder zu renaturieren, um optimale Verbindungen mit dem öffentlichen Verkehr zu erstellen, um umweltschonende, landschaftsverträgliche und trotzdem effiziente Strassenverbindungen zu realisieren. Deshalb bitte ich den Regierungsrat, den Zeitplan nochmals neu zu überdenken und gemeinsam mit interessierten Partnerkantonen zu konkretisieren. Ein besonderes Zeichen könnte der Thurgau innerhalb der Ostschweiz setzen, wenn er selbstbewusst die Federführung für eine Landesausstellung übernehmen würde.

http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/regional/ostschweiz/251782.expo-ostschweiz-erste-schritte-gemacht.html

http://www.wilerzeitung.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/art123841,1647689

http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/politik/schweiz/art331,16363

http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/ostschweizer_kantone_bereit_fuer_expo_2027_1.6246398.html

http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/art123841,1132942

http://www.thurgauerzeitung.ch/nachrichten/politik/schweiz/schweiz/art331,1989908

Medienkonferenz "2xNein zur Drogenliberalisierung"

Abstimmungen 30.Nov. 2008:  Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe / Hanfinitiative

4. „Lieber Hoffnung als Hasch für unsere Jugend“

Durch ein vermeintlich romantisches Lebensgefühl bin ich hineingerutscht und weil ich mich von meinen Eltern abgrenzen wollte. Schliesslich beherrschte der Gedanke an die Drogen mein ganzes Leben.“ Dies ist ein Zitat einer ehemaligen Drogensüchtigen.

Geschätzte Damen und Herren von den Medien:

Der Drogenkonsum  unserer Gesellschaft lässt sich nicht aus der Welt schaffen, sowohl der legale als der illegale. – Bald ausser Kontrolle gerät jedoch, wer meint, er könne mit seinen Drogen umgehen, habe alles im Griff und könne jederzeit wieder aufhören. Leider merken gerade Cannabis-Süchtige  lange nicht, dass sie süchtig sind. Darum ist die Verharmlosung von Cannabis durch die Befürworter von der Legalisierung und durch Medienbeiträge, wie der Leitartikel in der TZ von letztem Samstag bedenklich,  verantwortungslos und betrügt die Gesellschaft und die so „harmlosen Kiffer.“ Denn Sucht beginnt meist harmlos und endet zu oft im Elend.

Durch die Legalisierung werden noch mehr Jugendliche kiffen und diejenigen, die den Kick der Illegalität suchen, gehen noch schneller auf harte Drogen. Es ist eine naive Illusion zu glauben, der Schwarzmarkt werde durch die Initiative eingeschränkt. Er wird mit harten Drogen blühen wie zuvor!

Die Initianten wollen wirksamen Jugendschutz und setzen auf Prävention statt Repression. – Tatsächlich wären Werbeverbote und Massnahmen zum Jugendschutz  bei einer Annahme der Initiative nötiger den je. Die Wirkung allerdings sehr fraglich, nachdem Cannabis während dem Abstimmungskampf plötzlich zu einem normalen, unproblematischen Konsumgut erklärt wurde.

Den Konsum von legalen Suchtmittel durch Präventionsprogramme und Jugendschutz einzudämmen, hatte leider in den vergangenen Jahrzehnten wenig Erfolg. Ich frage Sie, wieso soll es mit legalem Hanf besser gelingen? Nach einer im Auftrag von Bundesamt für Gesundheit erstellten Studie aus dem Jahr 2006/07 über das Suchtverhalten kaufen 67% der 14, und 15Jährigen ihre Glimmstengel selber, trotz Jugendschutz und Verbot für die unter 16-Jährigen– Wäre es denn beim Cannnabis besser?

Laut einer Studie von 2003 trinken 15 u. 16 jährige Schüler wöchentlich Alkohol, obwohl Jugendlichen unter 16 Jahren kein Alkohol ausgeschenkt werden sollte. Bei den Alkopops liegt das Schutzalter bei 18Jahren. Dennoch werden in der Schweiz mindestens 23% dieser Produkte von Jugendlichen konsumiert. – Ein Konsumverbot für die Unterachtzehnjährigen tönt vernünftig, wird jedoch kaum durchgesetzt und ist für die Jugendlichen wenig glaubwürdig. Wollen wir die gleichen Probleme beim Hasch wie beim Alkohol?– Glaubwürdig sind nur die Gesetze, die konsequent durchgesetzt werden.

Meine Herren von den Medien:

Die Präventionserfahrungen im Alkohol- und Tabakbereich zeigen, dass das avisierte Ziel des Jugendschutz wie auch die Prävention ohne Repression nicht erreicht werden konnten – und aus Fehlern sollte man lernen.

Mit der Freigabe von Cannabiskonsum bekämen wir eine vergleichbare Situation in einem zusätzlichen Gefährdungsbereich. Behörden und Lehrpersonen hätten mit der Legalisierung kaum Möglichkeit wirksame Massnahmen zu ergreifen. – Nebst den Bottelions würden auch noch Kifferpartys veranstaltet. – Die Gesundheit lässt grüssen!

Um die Situation mit Süchtigen besser in den Griff zu bekommen, ist Repression unumgänglich. Die bestehenden Gesetze müssen endlich von den Gerichten richtig und glaubwürdig angewendet werden. – Meine Herren: Nicht die Repressionspolitik ist gescheitert sondern die Laisser-faire-Politik. Die Jugend ist am besten geschützt, wenn sie überhaupt nicht kifft. Denn Sucht ist Sucht und heisst konkret, dass man nicht nein sagen und verzichten kann.

Neben Repression brauch es zweifellos Prävention, aber nicht erst für die Jugendlichen. – Echter Jugendschutz ist ernsthafte, nicht beschönigende, sonder der Realität entsprechende Information.

Ganz entscheidend ist das Fundament, das die Jugendlichen schon als Kleinkinder von ihren Eltern erhalten haben oder nicht.

Ursprünglich hat man sich in Fachkreisen vor allem auf die Suchtprävention bei Jugendlichen konzentriert. – Dadurch wurden entscheidende Chancen für eine wirkungsvolle Prävention verpasst. Wenn im Kreis von Jugendlichen der Joint die Runde macht, dann ist es für präventive Massnahmen oft zu spät. Wir können höchstens die einzelnen Kratzer mit „Heftpflästerli“ abdecken. – Prävention heisst, es gar nicht soweit kommen lassen. Je früher wir uns damit befassen, wie wir Kindern einen guten Boden geben können, desto besser stehen später die Chancen für ein suchtunabhängiges Leben, ein Leben mit Hoffnung. Es lohnt sich für Eltern dringend, sich frühzeitig Gedanken zu machen, welche Erziehung einen guten Boden für eine erfolgreiche Zukunft ihrer Kinder bildet. Einen Boden, auf welchem starke Kinder heranwachsen. So stark, dass sie gegen Wind und Wetter- Sucht und Drogen resistent sind.

Die Legalisierung von Cannabis setzt für Eltern und Kinder ein ganz falsches, verantwortungsloses Signal und verunmöglicht durch die Verharmlosung der Drogen eine glaubwürdige Prävention. Gleichzeitig schwächt sie die erzieherischen Bemühungen der Eltern, der Lehrer und Lehr meister.

Ich bin für den unbequemen Weg und bin dafür, dass man bestehende Gesetzt konsequent durchsetzt, Prävention verstärkt und der Erziehung der Kinder endlich die notwendige Beachtung schenkt.

Sind wir ehrlich zueinander, auch das ist nicht ein Patentrezept. Doch gibt dieser Weg immerhin berechtigte Hoffnung für ein drogenfreies, erfolgreiches Leben.

Votum im Grossen Rat betreffend Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen

3. Motion Cäcilia Bosshard und Margrit Bösiger zur Einreichung einer Standesinitiative

betreffend Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen (04/MO 40/379)

Verena Herzog, SVP Fraktionssprecherin

Die Fraktion der SVP dankt dem Regierungsrat für die umfassende Beantwortung der Motion zur Einreichung einer Standesinitiative betreffend Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen. Die SVP-Fraktion ist weitgehend mit der regierungsrätlichen Antwort einverstanden. Für unsere Fraktion ist die Familienpolitik allerdings eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Familien dürfen gegenüber Einzelpersonen in Bezug auf eine Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen sehr wohl bevorteilt werden, denn die SVP-Fraktion spricht sich klar für eine verstärkte und nachhaltige, aber auch gerechte Familienpolitik auch in steuerlicher Hinsicht aus. Von der Standesinitiative würden jedoch nur Arbeitnehmerfamilien profitieren. Das heisst, dass es für die Motionärinnen Familien erster und zweiter Klasse gibt. Kinder von Arbeitnehmern werden offensichtlich wertvoller eingestuft als Kinder von Selbständigerwerbenden.

Selbständigerwerbende, die keine Kinder- und Ausbildungszulagen erhalten, würden nochmals benachteiligt. Ehepartnerinnen von Selbständigerwerbenden, die sich ausschliesslich der Familie widmen, würden für ihre wichtige gesellschaftliche Arbeit einmal mehr bestraft. Denn: Wären sie berufstätig, erhielten sie Zulagen und könnten diese von den Steuern abziehen. Es ist auch nicht so, dass Selbständigerwerbende automatisch über höhere Einkommen verfügen. In vielen kleinen und mittleren Unternehmen wird höchster zeitlicher, uneigennütziger Einsatz des Besitzers verlangt, damit sein Betrieb funktioniert und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Echte und faire Familienpolitik funktioniert ganz anders. Die einzige gesetzlich korrekte und faire Lösung bei der Steuererleichterung für alle Familien ist und bleibt ein hoher Familienförder- oder Kinderabzug pro Kind in Ausbildung bis zum 26. Altersjahr. Damit wird auch die Unterstützung und Förderung von Leistung und Bildung der Kinder belohnt. Da jedoch der Thurgau die Kinderfreibeträge im interkantonalen Vergleich jetzt schon grosszügig bemisst, besteht diesbezüglich zurzeit kein Handlungsbedarf.

Aus diesen Gründen und den vom Regierungsrat aufgeführten Argumenten empfiehlt die SVP-Fraktion einstimmig, die Motion abzulehnen. Was in erster Sekunde verlockend tönt, erweist sich bei genauer Betrachtung ausschliesslich als eine weitere Ungerechtigkeit gegenüber Müttern, die sich der Familie widmen und auf sehr vieles verzichten.

Votum im Grossen Rat zum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Volksschule

Verena Herzog, SVP :Dass Blockzeiten ein Bedürfnis der Gesellschaft und der Wirtschaft sind, will und kann ich nicht wegdiskutieren. Eine Möglichkeit ist, die Blockzeiten kantonal gesetzlich zu verankern. Trotz allem steht für mich die bestmögliche Förderung der Kinder sowie auch eine sinnvolle strukturelle Einrichtung unserer Schulen im Vordergrund. Aus pädagogischer Sicht sind drei Stunden für Kindergartenkinder im Vorteil, denn der Kindergarten hat einen klaren Lehrplan und darf nicht zu einer Betreuungsinstitution verkommen. In der Primarschulgemeinde Frauenfeld haben wir seit ein paar Jahren Blockzeiten von zweieinhalb Stunden. Schon bei dieser Dauer kann bei den Kleinen festgestellt werden, dass vor allem im ersten Halbjahr die letzte halbe Stunde nicht ganz einfach zu bewältigen ist. Zudem stimmt es mich nachdenklich, wenn ich lese, dass bereits jetzt ein relativ hoher Betrag für Weiterbildung vorgesehen wird, um dann dieser Struktur gerecht werden zu können. Drei Stunden für kleine und grosse Kindergärtler sind genug! Überhaupt nicht nachvollziehbar ist, vor allem aus Sicht der Eltern, dass Kinder im ersten und zweiten Kindergartenjahr nicht gleiche Anfangs- und Schlusszeiten haben. Deshalb bitte ich Sie im Namen einer grossen Mehrheit der SVP-Fraktion, den Antrag Streckeisen zu unterstützen.


Anmassende Kompetenzerweiterung des Bundesgerichtes

Seit 2003 will das Bundesgericht den Gemeinden vorschreiben, nach welchen Verfahren einzubürgern sei. Damit erweitert das Bundesgericht einseitig seinen Kompetenzbereich, greift massiv in die Gemeindeautonomie und unterläuft somit gleichzeitig das föderalistische System der Schweiz. Die Gemeinde allein soll bestimmen, wem sie ihr Bürgerrecht erteilen will und wie! Heute wird der Volkswille nicht mehr respektiert. Die SVP-Initiative will die Wiederherstellung des über 150 jährigen Rechts und stösst damit bei der Bevölkerung auf grosse Sympathie! Die Menschen, welche mit den neuen Bürgerinnen und Bürgern leben müssen, sollen auch das Recht haben zu entscheiden, ob sie diese Menschen einbürgern wollen, oder nicht. Kein Anwalt und kein Gericht darf diesen Menschen einen Entscheid vorschreiben.

Unser direktdemokratisches Einbürgerungsverfahren entspricht der seit Generationen praktizierten Einbürgerungstradition und ist ein Bestandteil des schweizerischen direktdemokratischen Systems. Das Bürgerrecht ist kein Grundrecht, sondern ein politisches Recht. Entsprechend besteht nach schweizerischem Rechtverständnis auch kein Anspruch auf Erteilung des Bürgerrechts.

Fazit: Ja zu demokratischen Einbürgerungen

Mit der Annahme der Einbürgerungsinitiative der SVP erhalten die Gemeinden wieder das letzte Wort, sowohl beim Einbürgerungsverfahren als auch bei Einbürge-rungsentscheiden. Diese Stärkung der Volksrechte und Wiederherstellung des bewährten Systems hat höchste Priorität.