Fragestunde: Kosten und Personalaufwand der Entwicklung des "Monitoring-Instruments zum Zusammenleben in der Schweiz"

Eingereichter Text
Der Bundesrat hat in den letzten acht Jahren an der Erarbeitung eines „Monitoring-Instruments zur langfristigen und systematischen Erhebung von rassistischen und diskriminierenden Tendenzen“ gearbeitet.

  • Wie viel hat dieses Projekt bis jetzt insgesamt gekostet?
  • Wie viel wird das Projekt in Zukunft kosten?
  • Wie viele und welche bundesinterne und externe Personen und Institutionen haben wie viele Stunden daran gearbeitet?

Antwort des Bundesrates vom 16.03.2015
Aufgrund eines Ausschreibungsverfahrens wurde im Jahr 2008 das Forschungsinstitut GFS Bern mit der Durchführung des Projektes betraut. Die Kosten betrugen gesamthaft 760 000 Franken.
Inhaltlich wurden die Arbeiten von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Rahmen ihrer bestehenden Ressourcen betreut. Die in einer begleitenden Arbeitsgruppe beteiligten Ämter aus verschiedenen Departementen wurden vorwiegend schriftlich auf dem Laufenden gehalten. Zur Erarbeitung der Grundsatzfragen traf sich die Arbeitsgruppe im ersten Jahr in unterschiedlicher Zusammensetzung viermal zu rund zweistündigen Sitzungen, anschliessend alle zwei Jahre, jeweils im Anschluss an die Durchführung der drei Befragungen. Für die abschliessenden Arbeiten im Jahr 2014 fanden zwei Sitzungen statt.
Im Januar 2014 fand zudem eine halbtägige Arbeitstagung mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft statt, an der einzelne Mitglieder der Arbeitsgruppe teilnahmen.
In Zukunft wird das Monitoring-Instrument im Rahmen des 2010 eingeführten Volkszählungssystems durchgeführt werden. Verwendet wird die bereits eingeführte Omnibuserhebung. Es entstehen beim Bundesamt für Statistik zusätzliche Kosten von jährlich 10 000 Franken. Diese werden im Rahmen der bestehenden Kredite getragen. Der zusätzlich benötigte personelle Aufwand des Generalsekretariates des EDI und des Bundesamtes für Statistik wird intern kompensiert.
http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20155127

Rückblick Wintersession

Liebe Thurgauerinnen und Thurgauer
Die Wintersession 2014 wurde dominiert von zwei Geschäften: Der Energiestrategie 2050, bei welcher der Nationalrat in einer Monsterdebatte um die Zukunft der Schweizer Energieversorgung rang und dem Budget 2015.
Den Ausstieg aus der Kernenergie will der Bundesrat erreichen, indem er einen Subventionstopf in Milliardenhöhe für die Förderung erneuerbarer Energien schafft (über die Erhöhung des Strompreises), Heizöl oder Erdgas künstlich verteuert (Erhöhung der CO2-Abgabe) und die Effizienzvorgaben für Gebäude und Geräte massiv verschärft. Aus meiner Sicht gehört zur Sicherheit eines Landes jedoch auch die Versorgungssicherheit. Es ist unehrlich wie von einer Mehrheit des Nationalrats beschlossen, auf Schweizer Atomstrom verzichten zu wollen, dafür pharisäerhaft solchen von Frankreich oder Strom aus deutschen Braunkohlekraftwerken zu beziehen. Genauso blauäugig ist, zu meinen mit Photovoltaik-Anlagen CO2-Emissionen senken zu können. Denn die Solarzellen werden in China produziert, wo der Strom zu 75% aus Kohle hergestellt wird.
Die Ausgaben im Budget 2015 von 67 Milliarden sind erneut um 1,3 Prozent gestiegen. Ein Sparwille ist da nicht ersichtlich. Im Übrigen werden auch die Einnahmen um 1,9% steigen. Auch dieses Geld kommt vom Bürger und wird grossenteils dem Konsum entzogen. Die Kürzungsanträge wie z.B. für das Heer externer Berater im Bundeshaus waren leider chancenlos.
Meine erste parlamentarische Initiative „konsequentere Verwahrungen statt zu viele und zu teure Therapieprogramme“, kam leider nicht zum Durchbruch. Ich beantragte dem Parlament eine Verschärfung des Strafgesetzbuches von Art.1 Bst.b. Die Prognose hinsichtlich der Therapierbarkeit müsste mithin mehr als 50Prozent erfolgversprechend sein, um von einer Verwahrung abzusehen. Denn für mich gilt nach wie vor „Opferschutz vor Täterschutz“. Da führen auch noch so teure, aufwendige Therapien nicht zum Ziel, sondern belasten vor allem den Steuerzahler.
Ein Lichtblick in dieser Session war die deutliche Ablehnung der schädlichen Erbschaftssteuerinitiative. Die Initiative will einmal mehr in die vielen KMU in Familienbesitz, deren Vermögen oft vollständig im Betrieb investiert ist. Eine Übergabe an die nächste Generation wird damit massiv erschwert oder verhindert. Die Initiative, die im Juni 2015 zur Abstimmung kommen wird, muss mit allen Mitteln bekämpft werden.
Nebst den üblichen Geschäften, fanden auch die Wahlen für das Nationalrats- und das Bundesprädiums statt.
Auch in dieser Session fühlte ich mich in der Fraktion sehr gut aufgehoben und konnte ohne Wissenskonflikte der SVP-Meinung stest zustimmen, ausser bei einer Verkehrsdebatte. Mit dem Rechtsüberholverbot konnte ich mich schlecht einverstanden erklären. Denn schliesslich lasse ich mich persönlich auch nicht rechts überholen.
Für das ausklingende Jahr, die Weihnachtstage und das kommende Jahr wünsche ich Ihnen viele schöne Momente im Kreise Ihrer Familien und alles Gute.

20min: Schweizer Schüler sollen ins Welschlandjahr

Die Notwendigkeit und die Motivation Sprachen zu lernen ist im entsprechenden Sprachraum ein Vielfaches! Deshalb sollen vor allem Schülerinnen und Schüler, die für ihren späteren Beruf Französisch benötigen in der 2. oder 3.Sekundarschulklasse mindestens einen Monat oder das ganze letzte Jahr in einer Sekundarschulklasse der Romandie absolvieren.
Dazu ist jedoch ein gutes Fundament in der deutschen Sprache unumgänglich, das in der Primarschule wieder richtig angeeignet werden muss. Deshalb: Verzicht auf die Alibiübung des Frühfranzösisch in der Primarschule und Forcierung der Sprachaustausche auf Sekundarschulstufe.
Beitrag auf 20min: www.20min.ch/schweiz/news/story/30998380

Vorstoss: Transparenz über die Vergabe von Bundesgeldern

In der Sommersession habe ich folgenden Vorstoss eingereicht:
Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der neuen Vergabe von Geldern an Hilfswerke, NGO, Sportverbände und Kulturinstitutionen Vereinbarungen zu treffen, damit die profitierenden Institutionen dazu verpflichtet werden, in ihrem jährlichen Rechenschaftsbericht (oder in einem eigens dazu erstellten Bericht) und ihrer allfälligen Präsenz im Internet die Gesamtsumme der erhaltenen Bundessubvention im letzten Geschäftsjahr, deren Anteil in Prozent der gesamten Erträge, sowie bei Leistungsaufträgen aus Gesetzen und Verordnungen die genaue Gegenleistung und deren gesetzliche Grundlage öffentlich zu machen. Ausgenommen bleiben konsumatorische Lieferungen der Bundesbehörden und submittierte Staatsaufträge. Die Nennung dieser Kennzahlen ist prominent zu platzieren und mit einem gut sichtbaren Logo der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu versehen.
Begründung
Wer vom Bund subventioniert wird, soll dazu stehen, es zeigen und auch gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen. Sei es im Bereich der Hilfswerke, der NGO, der Sportverbände oder der Kultur: Heute herrscht Unklarheit darüber, wer staatliche Unterstützung erhält und in welchem Umfang. Zur Transparenz genügt es hingegen nicht, wenn der Bund eine entsprechende Liste erstellt. Transparenz besteht erst, wenn die Allgemeinheit direkt bei den Empfängern Informationen über die Bundessubventionen erhält. Die Abgrenzungen zu konsumatorischen Lieferungen und Submissionen lässt sich heute schon ziehen. Die Umsetzung ist einfach und ohne Mehraufwand für den Bund zu gestalten.

Vorstösse: Drogenpolitik und Ehe- und Familienrecht

SVP-Nationalrätin Verena Herzog hat folgende beiden Vorstösse eingereicht:

Motion: Fragwürdige Reformen im Ehe- und Familienrecht stoppen

Der Bundesrat wird beauftragt, das fragwürdige Projekt zur Reform des Ehe- und Familienrechts, welches in Zusammenhang mit dem Gutachten Schwenzer zum Postulat 12.3607 angedacht ist, ersatzlos zu stoppen.
Begründung
Eine solch tiefgreifende, in die Gesellschaft einwirkende Reform sollte nicht ein von Oben und durch angebliche Experten getriebener Prozess sein, sondern, wenn überhaupt, einer aus der Gesellschaft heraus kommender. Das Gutachten Schwenzer hat weder die Dringlichkeit aus der Gesellschaft heraus, noch die durch offensichtliche Missstände belegte Notwendigkeit einer solch zweifelhaften Reform aufgezeigt. Zudem scheint das Gutachten ideologisch einseitig und auf den Zerfall und den Wegfall der Ehedefinition ausgerichtet zu sein. Das Vorgehen des Bundesrates und das Gutachten zeigen, dass es hierbei um eine ideologisch motivierte Reform geht, welche die Gesellschaft in sozialistischer Manier zu einer selbst definierten und nicht empirisch belegten Modernität und „gesellschaftlichen Realität“ umerziehen will. Dies darf nicht sein. Die Familie, und mit ihr die Ehe zwischen Mann und Frau bilden die Grundlage unserer Gesellschaft und geniessen daher einen besonderen Schutz. Der Staat greift bei der Anerkennung der Ehe auf eine in der Gesellschaft verankerte und natürliche Milizinstitution als Grundlage der Familie zurück. Diese zivilgesellschaftliche Institution garantiert durch ihren sozialen und kulturellen Status wie auch ihre physiologische Verbindung den Garant der Entstehung und der möglichst positiven Entwicklung von Familien. Diese freiwillige und grösstenteils unregulierte Institution macht sich der Staat zu Nutze, um nicht selber für Erziehung und die Entwicklung von Familien zu sorgen. Dies ist dank der Milizkomponente sehr günstig und benötigt nur subsidiäre staatliche Einflussnahme.

Interpellation: Todesursache Cannabis-Konsum: Konsequenzen für Drogenpolitik des Bundes

Seit langem ist bekannt, dass das Rauchen oder Schlucken von THC (Tetrahydrocannabinol) zu schweren Psychosen, z.B. Schizophrenie, eine chronische Form der psychotischen Störung mit starker sozialer Beeinträchtigung, führen kann. Als Folge drohen den meist jugendlichen Konsumenten Lehr- und Schulabbrüche und langfristige, aufwändige Therapien in psychiatrischen Kliniken etc. Nebst dem grossen Leid, werden hohe Gesundheitskosten verursacht. Nun haben Forensiker nachgewiesen, dass die Droge Cannabis auch töten kann. Einem Rechtsmediziner Dr. Bruno Hartung der Uni Düsseldorf ist es gelungen, zwei Todesfälle nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen dem Cannabiskonsum zuzuschreiben. Zwei junge Männer waren nach dem Cannabis-Konsum an Herzrhythmusstörungen verstorben. Die Befunde der Studie wurden erstmals in der Fachzeitschrift «Forensic Science International» veröffentlicht. Diejenigen, welche bisher immer von der relativen Harmlosigkeit des Cannabis-Konsums ausgingen, werden damit Lügen gestraft.
Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat diese neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse?
2. Welche Konsequenzen hat der Umstand, dass der Cannabis-Konsum tödlich ist, für die Präventionspolitik des Bundes?
3. Erachtet es der Bundesrat vor diesem Hintergrund nicht als angezeigt, die ohnehin gesetzeswidrige Praxis einiger Städte wie Genf oder Bern Coffee-Shops trotz klarem Volksnein zur Hanf-Initiative über Pilotprojekte schrittweise zu installieren als problematisch?
4. Bis wann stoppt der Bundesrat diese illegalen Einrichtungen in Genf und Bern?
5. Wieviele Cannabissüchtige enden mit Psychosen, z.B. der Diagnose Schizophrenie jährlich in psychiatrischen Kliniken?
6. Wie lange ist ihr durchschnittlicher Aufenthalt in den Kliniken, wie hoch die Rückfallquote, die einen erneuten Aufenthalt benötigen?
7. Wie hoch beziffern sich die Kosten dieser langwierigen Behandlungen?
8. Wer bezahlt diese Gesundheitskosten? Wie ist die Aufteilung zwischen Patient und Versicherungen? Übernimmt die Grundversicherung ein Teil dieser Kosten?

Votum im Nationalrat: Nein zur Mindestlohninitiative

Seit je her wurden von linken Parteien Klassenkonflikte heranbeschworen, und Arbeitnehmer mit niedrigeren Löhnen müssten unzufrieden sein.- Und genauso wurde schon immer versucht Arbeitgeber und Unternehmer als die Bösen mit nüchternem Kalkül darzustellen, die einseitig profitierten.
Ja Unternehmer tragen langfristig Verantwortung für ihre Unternehmen und genauso Verantwortung für sichere Arbeitsplätze. Sie müssen auch tatsächlich im harten Konkurrenzkampf mit dem Ausland kalkulieren, vor allem in einem Hochlohnland, meine Damen und Herren wie der Schweiz.
Vergessen wird, dass durch unser Erfolgsmodell Schweiz tausende von Arbeitsplätze in verschiedensten Lohnsegmenten geschaffen wurden und davon schlussendlich alle profitieren. Vergessen wird auch, dass wir weltweit die niedrigste Arbeitslosigkeit haben und auch wertvolle Arbeitsplätze in niedrigeren Lohnsegmenten, die sehr schnell ins Ausland verlagert werden könnten. – Das sind Faktoren, die Armut verhindern und Wohlstand für alle ermöglichen.
Mindestlöhne sind ganz sicher das falsche Instrument, um Armut zu bekämpfen. Das zeigt eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), die den Zusammenhang zwischen tiefen Löhnen und Armut untersucht. Sie zeigt, dass nur ein kleiner Teil der Tieflohnbezüger arm ist (gemäss geltender Working-Poor-Definition). Im Jahr 2006 waren es 13 Prozent der Tieflohnbezüger. – Armut trifft in den meisten Fällen Rentenbezüger und Arbeitslose und nicht Tieflohnbezüger. Arbeit ist also der beste Schutz gegen Armut.
Diese Initiative schadet vor allem den Angestellten mit tiefen Löhnen, also genau denen, die sie schützen soll. Internationale Beispiele belegen, dass besonders Berufseinsteiger und schlecht Qualifizierte durch einen Mindestlohn unter die Räder kommen. Denn wenn schon ein Mindestlohn bezahlt werden muss, werden Leistungsschwächere sehr schnell durch besser qualifizierte Mitarbeiter ersetzt. Schlechtqualifizierte Mitarbeiter sind die Verlierer.
Sie sehen: Ein Mindestlohn birgt gleich mehrere Gefahren, denn ein Mindestlohn ist ein Mindestpreis für Arbeit. Oder anders ausgedrückt: Ein Mindestlohn ist faktisch ein Verbot für Beschäftigungsverhältnisse unter einer festgelegten Lohnhöhe.
Entgegen den Annahmen der Initianten kann ein Mindestlohn kaum etwas an der Zahlungsbereitschaft eines Arbeitgebers ändern, da per Gesetz keine neue Nachfrage, kein zusätzliches Kapital und auch keine zusätzlichen Jobs geschaffen werden können.
Wenn man sich die Frage stellt, ob ein gesetzlicher Mindestlohn Sinn macht, muss man sich über deren volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Klaren sein: Einerseits reduziert sich durch einen Mindestlohn die Nachfrage nach Arbeit. Unternehmer, deren Zahlungsbereitschaft unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, können sich so eine Anstellung nicht mehr leisten. Auf der anderen Seite erhöht sich das Angebot an Arbeit in den Berufen, in denen die Löhne vorher tiefer waren als der Mindestlohn. Die höheren Löhne bieten für viele einen Anreiz, sich nun für diesen Job zu entscheiden. Es bieten also nach Einführung eines Mindestlohnes mehr Leute ihre Arbeit an, als eine Nachfrage dafür bestände. Die Folge, meine Damen und Herren, ist Arbeitslosigkeit!
Zusammengefasst: Ein Mindestlohn führt zu Arbeitslosigkeit, geringerem Wirtschaftswachstum und einer zusätzlichen Belastung für unsere Sozialwerke. Ein Mindestlohn trifft genau jene, die vermeintlich geschützt werden sollten. Ein Mindestlohn ist deshalb nicht sozial und alles andere als gerecht und muss dringend abgelehnt werden.

Brennpunkt Bern: Sessionsbericht

Liebe Thurgauerinnen und Thurgauer
Dankbar und erfreut nahm ich am 22. September Kenntnis vom Ergebnis zweier Vorlagen, für die ich mich stark engagierte. Angenommen wurde das Arbeitsgesetz, beibehalten wird die Wehrpflicht. Bei den Tankstellenshops siegte die praktische Vernunft, bei der Armee der unbeugsame Verteidigungswille. Mit Genugtuung erfüllte mich auch die hohe Stimmbeteiligung.
Konsequentes Ja zum Gripen und zum RüstungsprogrammZur klaren Bejahung der Armee passten die im Sinne der SVP getroffenen Entscheide des Nationalrates, den Kauf von 22 Gripen-Kampfflugzeugen mit 113 zu 68 Stimmen bei 6 Enthaltungen und das Rüstungsprogramm 2013 von 740 Mio Franken mit 122 zu 47 Stimmen zu genehmigen. Der nach langem Ringen der bürgerlichen Mitte abschliessend klar gefällte Entscheid zeigt, wie wichtig es ist, dass wenigstens die Vertreter der SVP gradlinig und verlässlich zum Gripengeschäft gehalten haben. In der vom 9. bis 27. September dauernden Herbstsession behandelte der Nationalrat 85 Geschäfte, davon 13 Hauptvorlagen. Zusätzlich befand er über rund 150 parlamentarische Vorstösse. Ich greife hier jene Geschäfte heraus, die in meinen besonderen Interessensgebieten liegen.
Wirksameres Strafrecht 
Der Nationalrat sprach sich bei der Änderung des Sanktionenrechts deutlich dafür aus, die Geldstrafe im Strafrecht zugunsten von Freiheitsstrafen zurückzudrängen, ohne aber die umstrittene bedingte Geldstrafe ganz abzuschaffen. Zurückdrängen will der Nationalrat die Geldstrafen auch, indem nur noch maximal 180 anstatt 360 Tagessätze verhängt werden können. Nach meiner Meinung fehlt bei der vor sieben Jahren eingeführten Geldstrafe (86% aller Strafen) das nötige Abschreckungspotenzial.
Mehr Sicherheit für die Bevölkerung 
Ich entschloss mich zur Einreichung einer Parlamentarischen Initiative mit dem Ziel, vermehrt auf Verwahrungen zu setzen, um zu viele und zu teure Therapieprogramme zu vermeiden.
Begründung:
Nach geltendem Recht ist einer stationären Massnahme gegenüber einer Verwahrung der Vorzug zu geben, wenn zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr eines Rückfalls begegnen. Gemäss Praxis bedeutet dies, dass selbst bei sehr geringen Chancen auf eine Therapierung eine stationäre Massnahme und keine Verwahrung anzuordnen ist. Mit welch massiven Kostenfolgen dies verbunden ist, wurde öffentlich bekannt. Inskünftig sollen nur noch diejenigen psychisch gestörten Täter in den Genuss einer stationären Massnahme kommen, bei denen eine Therapierung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolgversprechend ist. Mit dieser Gewichtsverlagerung zu Gunsten der Verwahrung wird der Schutz der Bevölkerung deutlich erhöht; zudem resultiert eine massive Kostensenkung im Strafvollzug.
Besserer Schutz unserer Kinder 
Übereinstimmend mit meiner persönlichen Auffassung beschloss der Nationalrat, die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“ ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu bringen.
Weiser Ratschlag 
Alt SVP-Nationalrat Walter Frey überzeugte mich mit seinem Referat anlässlich einer Rahmenveranstaltung, in dem er vor dem parlamentarischen Alarmismus warnte. „Das in den 80er Jahren hinauf beschwörte Waldsterben hat nicht stattgefunden, der Autobranche aber erhebliche Ausfälle eingebrockt.“ Ich nehme es mir zu Herzen, Schreckensszenarien von Anfang an kritisch zu prüfen und nicht in kopfloser Überreaktion neue Gesetze zu fordern.
Warum lassen wir uns immer wieder in die Knie zwingen? 
Ein weiteres Mal musste ich mit grossem Unverständnis feststellen, dass die Schweiz ausländischem Druck eilfertig nachgibt. Ich meine den nationalrätlichen Entscheid, dem Abkommen zur Umsetzung des US-Steuergesetzes FATCA. Damit gewährt die Schweiz den USA praktisch einen automatischen Informationsaustausch. Die SVP beantragte vergeblich, auf die Vorlage nicht einzutreten, weil sie ausländisches Steuerrecht übernimmt. Die gleiche Willfährigkeit legt die Schweiz gegenüber der EU an den Tag. Ich begrüsste deshalb die dringliche Interpellation der SVP-Fraktion, die es ablehnt, dass unser Land in Zukunft dynamisch EU-Recht übernimmt und sich dem Europäischen Gerichtshof unterstellt.
Banken dürfen die Volkswirtschaft nicht an den Rand des Ruins treiben 
Richtigerweise reichte die SVP-Fraktion eine Motion ein, die das noch immer ungelöste Problem, dass bei einer Bankenkrise die gesamte Volkswirtschaft mitgerissen wird, wirkungsvoll angeht.
Staatsbürgerkunde als Erlebnis 
Der Stettfurter Gemeindeammann Thomas Gamper besuchte auch dieses Jahr mit Jungbürgern und Neubürgern das Bundeshaus, eine nachahmenswerte Idee für andere Gemeinden, um die Jugend für die Politik zu interessieren!. Ich schätzte diesen Kontakt sehr und behalte die angeregte Diskussion über kritische Fragen in bester Erinnerung.
Altervorsorge, die langfristig hält, was sie verspricht 
Der Nationalrat nahm zwei Motionen aus der Mitte der SVP-Fraktion an, um die Altersvorsorge stabil zu halten. Wer länger als bis zum ordentlichen Rentenalter erwerbstätig ist, soll bis zur Beendigung der Arbeit in die Säule 3 a einzahlen können. Kindern von AHV-Bezügern soll keine Kinderrente mehr ausgerichtet werden. Sparmassnahmen und neue Modelle sind nötig für das langfristige Bestehen der AHV.
Verzicht auf ein falsches Verbot 
Gegen den übermässigen Alkoholkonsum braucht es griffige Präventionsprogramme. Auch nach meiner Meinung hat es der Nationalrat abgelehnt, den Detailhandelsgeschäften zwischen 22 und 6 Uhr den Verkauf alkoholischer Getränke zu verbieten.
Im Voraus bedanke ich mich für Ihre Reaktionen per PostE-MailFacebook oderTwitter und wünsche Ihnen herzlich schöne Herbsttage.
Verena Herzog
Voranzeige zum 2. und 3. Thurgauer Wortwechsel
> 20.11.2013, 20.00Uhr, mit Marcel Hug, 5-facher Weltmeister 2013
> 12.02.2014, 20.00Uhr, mit Heinz Karrer, Präsident Economiesuisse

Sessionsbrief von Nationalrätin Verena Herzog

Brennpunkt Bern

 Sommersession 2013

Liebe Thurgauerinnen und Thurgauer
Die Sommersession vom 3. bis 21. Juni fand wegen der „Lex USA“, die unter Aushebelung von Schweizer Recht die Lieferung von vertraulichen Bankdaten an die amerikanischen Steuerbehörden hätte ermöglichen sollen, eine überaus starke öffentliche Aufmerksamkeit. Mit der Mehrheit von SVP, FDP und SP lehnte die Grosse Kammer das Eintreten auf die bundesrätliche Gesetzesvorlage ab. Der Entscheid, den ich auch mit meinem Votum beantragte, erleichtert mich sehr. Die Richtigkeit des Neins wurde mir in zahlreichen besorgten E-Mails aus dem Thurgau bestätigt.
Für die gerechte Verteilung des Fluglärms
Die Beratung des Fluglärmvertrags mit Deutschland benutzte ich, um im Interesse unseres Kantons nachdrücklich eine gerechte Verteilung der störenden Immissionen zu verlangen. Die Antwort von Bundesrätin Doris Leuthard blieb leider unverbindlich. Der Nationalrat gab für die Vertrags-Ratifizierung grünes Licht. Wir dürfen mit unserem Anliegen nicht locker lassen! In diesem Sinne reichte Fraktionskollege Hansjörg Walter ein Postulat ein, das ich mitunterzeichnete.

 

Anlässe am Rande, aber von zentraler Bedeutung

 
Die Industrie- und Handelskammer Thurgau lud am 11. Juni die Thurgauer Mitglieder der eidgenössischen Räte zum jährlichen Gedankenaustausch in den Bernerhof ein. Bei diesem verdienstvollen und ausgezeichnet organisierten Anlass informierte Bundesrat Alain Berset erstmals über die Reform der Altersvorsorge.
 
Im Rahmen des traditionellen „Sessionszmorgens“ am 4. Juni vermittelte Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann einen Überblick über aktuelle hochschulpolitische Fragen. Ich nahm die Gelegenheit wahr, die Bedeutung der Berufsbildung zu betonen, und stiess beim Departementschef auf offene Ohren.
 

 
Ja zum öffentlichen Verkehr, aber ohne Erhöhung der Mehrwertsteuer
Gegen die Auffassung der SVP stimmte der Nationalrat dem direkten Gegenvorschlag zur VCS-Initiative „Für den öffentlichen Verkehr“ zu. Dieser ist wichtig. Doch störend an der „FABI“-Vorlage zur Finanzierung und zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur bleibt die namentlich fürs Gewerbe nachteilige Erhöhung der Mehrwertsteuer. Dieses Vorgehen lehne ich genau so ab wie die fortdauernde Quersubventionierung der Bahn.
Neuen Belastungen muss Einhalt geboten werden
Bedauerlicherweise genehmigte der Nationalrat das zusätzliche Solidaritätsprozent zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung. In Übereinstimmung mit der SVP-Fraktion lehnte ich die weitere Belastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.
Bereit für den Abstimmungskampf
Die SVP-Initiative, mit der die Benachteilung der Familien, die ihre Kinder zu Hause erziehen und deshalb auf ein Zweiteinkommen verzichten, endlich beendet werden soll, war im Nationalrat auch zu meiner Enttäuschung chancenlos. Dennoch werde ich in der Volksabstimmung kämpfen.

 

Praktische Staatskunde und belebender Frühsport

 
Die Schulklasse Hurni aus Romanshorn durfte ich beim Besuch des Bundeshauses begleiten, wofür sich die Kinder mit Zeichnungen begeistert bedankten.
 
Mit Bundespräsident Ueli Maurer an der Spitze und Olympia-Silbermedaillengewin-ner Markus Ryffel als Coach der parlamentarischen Sportsleute, tankte ich beim Nordic Walking im Morgengrauen des 13. Juni neue Energien.
 
Die Wettbewerbsgewinnerin Manuela Brunschwiler aus Frauenfeld löste mit ihrer Kollegin Gabriela Stuber aus Weinfelden den Bundeshausbesuch samt persönlicher Führung und Mittagessen ein und verfolgte die heisse Debatte zur „Lex USA“.
 

 
Mehr Disziplin und Sorgfalt
Im schlecht besetzten Nationalratssaal scheiterte ein Abkommen mit Nigeria zur Bekämpfung des Kokainhandels, was eine bessere bürgerlicher Präsenz verhindert hätte. In Windeseile wurde das UNO-Übereinkommen „Menschen mit Behinderung“ angenommen. Die Rückweisung wäre angebracht gewesen, um in genauer Kenntnis der Übereinkommens-Konsequenzen zu beraten.
Zwei Interpellationen zu brennenden Themen
Die geplante massive Reduktion der Armee bewog mich zu einer Interpellation, um fundierte Auskunft zu erhalten, ob die Armee ihren Verfassungsauftrag noch erfüllen kann. Mit der zweiten Interpellation, veranlasst durch den Mord der 19jährigen Marie, verlange ich Auskunft darüber, ob der Schutz der Opfer und der Öffentlichkeit nicht höher zu gewichten wäre als jener der Täter.
Wer über meine Parlamentsarbeit detaillierter im Bild sein möchte, wähle www.verena-herzog.ch oder www.parlament.ch und dort weiter über „Organe und Mitglieder“.
Einladungen, deren Annahme mich sehr freuen würde
Sessionsanlass mit NR Herzog & NR Walter: 5. Juli, 20 Uhr, Restaurant Hirschen, Gloten bei Sirnach, und „Verena Herzog im kontroversen Gespräch“: Vor der Abstimmung vom 22. September über die Wehrpflicht kreuze ich mit SP-Nationalrat Cédric Wermuth die Klingen: 15. August, 20 Uhr, Restaurant Plättli-Zoo, Frauenfeld.
Ihre Bemerkungen, Fragen und Anliegen per Post, E-Mail oder Facebook nehme ich gerne entgegen. Falls Sie als Mailnutzer regelmässig aus erster Hand über politisch aktuelle Neuigkeiten informiert werden möchten, bitte ich um eine kurze Bestätigung per Mail und um weitere Mailadressen politisch interessierter Personen.
Im Voraus bedanke ich mich für Ihre Reaktionen und wünsche Ihnen herzlich einen erfreulichen Sommer.
 
Verena Herzog

Votum im Nationalrat: Ja zur Masseneinwanderungsinitiative

In der Debatte um die Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung werden den Befürwortern offenkundig oder subtil immer wieder Motive wie Ausländerfeindlichkeit oder Abschottung der Schweiz vorgeworfen. Diese Vorwürfe zielen ins Leere und verkennen die schwerwiegenden Probleme der ungebremsten Zuwanderung.
Die Initianten haben gewiss nichts gegen Ausländer, meine Damen und Herren – es geht uns um die grosse Menge, um die Massierung, die in den letzten Jahren zum Problem wurde. Vor allem in Städten dominieren rein Anzahl mässig, auf der Strasse, in Bussen und in Schulen immer mehr die ausländischen Bewohner. Das verunsichert viele Schweizerinnen und Schweizer und führt zu grossem Unbehagen.
Vor allem in städtischen Quartieren mit Schulklassen von 70 bis 90% ausländischen Kindern, die unsere Sprache kaum verstehen, geschweige sprechen können, ziehen letzte Schweizerfamilien aus. Mit Recht haben diese grosse Bedenken, dass ihre Kinder schulisch zu kurz kommen und ungenügend auf ihr Berufsleben vorbereitet werden, da das Bildungsniveau, das sich immer den Schwächeren anpasst, zwangsläufig ständig sinkt. Mit der Verschlechterung unserer Bildung ist gleichzeitig auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres innovativen Landes massiv gefährdet.
Ein grosses Problem haben aber auch ausländische Jugendliche, die erst mit 13, 14 Jahren in die Schweiz emigrieren und ohne Deutsch und mit schlechter Bildung kaum eine Lehrstelle finden.
Die Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit und der Sozialfälle ist vorprogrammiert. Die tragischen Folgen kennen wir alle von Frankreich, Spanien, Schweden und anderen europäischen Ländern leider nur zu gut. Wer solches in Kauf nimmt, Nationalrätin Ingold, das bezeichne ich tatsächlich als Menschen verachtet. Unsere Initiative ist für die Menschen!
Aus diesen und noch vielen anderen Problemen muss deshalb dringend gehandelt werden, um die unhaltbaren Zustände nicht weiter zu verschärfen. Die Initiative gegen die Masseneinwanderung eignet sich bestens, um die bestehenden Probleme zu lösen. Sie lässt dem Gesetzgeber gleich mehrere Lösungsansätze offen. Speziell jene Parlamentarier, die immer so tun, als gäbe es als Alternative zur Personenfreizügigkeit mit der EU nur die Abschottung, sollten jetzt gut die Ohren spitzen.
Erstens bestünde die Möglichkeit, zur Systematik, welche in der Schweiz bis zur Inkraftsetzung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2007 galt, zurück zu kehren. Damals galt das „Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern“. Aus jener Zeit existieren umfassende Erfahrungen, wie die Einwanderung über Höchstzahlen und Kontingente erfolgreich gesteuert werden kann. Selbstverständlich ist die Erteilung von Kontingenten möglichst unbürokratisch und in einem schnellen Verfahren zu lösen. Auch die alte Einwanderungspolitik hatte mit Abschottung weiss Gott nichts zu tun.
Eine zweite Möglichkeit, die Zuwanderung besser zu kontrollieren, wäre ein sogenanntes Punktesystem. Australien, Neuseeland und Kanada haben bereits hervorragende Erfahrungen damit gemacht.
Bei einem Punktesystem können neue Bewilligungen im Rahmen der Kontingente nur dann erteilt werden, wenn der Gesuchsteller eine bestimmte Anzahl von Punkten erreicht, die für gewisse Kriterien erteilt werden. Die Erfahrungen zeigen, dass ein solches System optimal für eine bedarfsgerechte Einwanderung sorgt. Dies wird auch von Ökonomen bestätigt.
Mit einem Punktesystem werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Personen einwandern, die einen volkswirtschaftlich positiven Beitrag leisten. Das wären dann Personen, die sich integrieren wollen und aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen auch integrieren können. Neben dem Bedürfnis eines Unternehmens nach einem bestimmten Arbeitnehmer-Profil, können auch persönliche Kriterien für die Erteilung von Punkten massgebend sein, z.B. die berufliche Qualifikation, die Berufserfahrung, die Beziehung zur Schweiz, Sprachkenntnisse usw.
Die Masseneinwanderungsinitiative der SVP würde also dazu führen, dass die Schweiz wieder Verantwortung im Bereich der Zuwanderung übernimmt. Es geht darum, die Zuwanderung qualitativ und quantitativ und zum Vorteil unserer Bevölkerung und unserer innovativen Wirtschaft zu steuern. Und meine Damen und Herren, das Hirngespinst, dass durch die Masseneinwanderungs-initiative die bilateralen Verträge gefährdet wären, können Sie endgültig beerdigen. Solche Drohungen mag ich bald nicht mehr hören.
Wir sind gefordert Verantwortung für unseres prosperierendes Land zu übernehmen und gefordert zu verhindern, dass durch eine masslose Zuwanderung das Bildungsniveau an unseren Schulen weiter gesenkt wird.
Und nun noch ein Satz zum Fachkräftemangel: Tatsache ist, dass durch die Masseneinwanderung auch immer mehr Fachpersonen wie Ärzte, Lehrer, Pflegefachleute, Bauarbeiter und andere Arbeitsnehmer benötigt werden.
Ich bitte Sie also, die Sorgen und Probleme unsere Schweizer  Bevölkerung ernst zu nehmen und der Initiative zuzustimmen. Herzlichen Dank.