Referat: Bericht zur Entwicklung des Thurgauer Bildungswesens 2011

Herr Grossratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren der Regierung und des Grossrates Der Bericht zur Entwicklung des Thurgauer Bildungswesens 2007 umfasste 67, 2009 – 84 und der Bericht 2011 bereits 94 Seiten und das trotz der Abnahme der Reformdichte in der TG Bildungslandschaft. Zu viele Projekte sind noch am Laufen. Aufgepasst muss werden, dass nun nicht auch noch laufend lokale Projekte aufgegleist und auf dem Buckel der Schülerinnen und Schüler ausprobiert werden. Ich hoffe für alle, dass die Berichte nicht immer umfangreicher und noch aufwendiger werden, auch wenn sie sehr interessant sind. Ich danke der Verwaltung für ihre Arbeit und hoffe, dass sich ein Teil des Rates mindestens einen Überblick über die Thurgauer Bildung verschaffen konnte. Immerhin investiert der Kanton rund einen Viertel der Finanzen in die Bildung. Besonders gefreut hat mich im Kapitel 1.1. S/ 12 unter "im Grundsatz beschlossener Projekte", dass die Qualität des Unterrichts in den Bereichen Werken und Hauswirtschaft an der TG Volksschule sichergestellt werden soll und nach Auskunft unserer Regierungsrätin im Herbst dieses Jahres Umsetzungsvorschläge vorliegen werden. Darauf bin ich sehr gespannt. – Denn entscheidend für die Zukunft der praktischen Fächer, die nicht nur für die Hand, sondern auch nachweislich für den Intellekt Wirkung erzielen und besonders im Zeitalter der elektronischen Medien einen immer wichtigeren Ausgleich bedeuten, ist, dass überhaupt noch Lehrkräfte mit entsprechender Ausbildung zur Verfügung stehen. – Es ist jetzt fünf vor 12, da müssen endlich Massnahmen folgen. Sehr dankbar für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrpersonen bin ich, dass der Thurgau vorläufig und hoffentlich für immer auf einen Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat verzichtet. Einzelfallintegrationen sind im Thurgau schon lange möglich und sinnvoll. – Integration auf Biegen und Brechen wie das z.B. im Kanton Zürich praktiziert wird, nützt weder dem betroffenen Schüler, noch seinen Mitschülern, sondern ist eine Überforderung für alle und birgt die Gefahr einer Niveausenkung innerhalb der Klasse. – Nun liegt es an den Thurgauer Schulgemeinden ihre Förderkonzepte pragmatisch und nicht zu euphorisch zu gestalten, damit alle Kinder einen für Beruf und späteres Leben brauchbaren Schulrucksack mit hohen Grundkompetenzen mitnehmen können. Immer wieder wird im aktuellen Bildungsbericht auf den Lehrplan 21 verwiesen, so z.B. S/52 im Kapitel "Einführung Europäisches Sprachenportfolio" (ESP)ll, das nun auch auf den Englischunterricht angewendet werden könne. – Allerdings sei ein intensiver Einsatz auf Grund der relativ geringen Anzahl Lektionen kaum möglich. Deshalb werde ein Merkblatt zur Verfügung gestellt. – Klare, messbare und vergleichbare Lernziele sind zweifellos Bestandteil einer guten Schule. Dass Noten mit Umschreibungen ergänzt werden, lässt weniger Interpretationsmöglichkeit zu und dient vielleicht dem klareren Verständnis. – Der zeitliche Aufwand des europäischen Sprachenportfolio (ESP) II und der effektive Nutzen muss jedoch genau beobachtet und das Experiment allenfalls auch abgebrochen werden. Doch auf Grund des zu erwarteten Lehrplans 21 will die Regierung nicht davon absehen, obwohl die Lehrpersonen die aufzuwendende Zeit weit besser für den Schüler und die Schülerin investieren könnten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Herr Grossratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren der Regierung und des Grossrates
Ich spreche zu den Seiten 56, 57 und 58
Betrachtet man das Kapitel 5.3. Herausforderungen S/ 56/57 und das Vertiefungsthema "Kompetenzorientierter Unterricht" S/ 58, kann vielleicht ein Kind umfassender, vielseitiger gefördert und beurteilt werden und eröffnen kompetenzorientierte Zeugnissen z.B. durch Balkenprofile neue Darstellungsweisen. Aber lesen Sie einmal den zweiten Abschnitt und überlegen sie, was klarer verständlich ist: "Note 4 = Grundkompetenz erreicht". Bis jetzt wusste jeder, eine 4 bedeutet recht oder genügende Leistung; "Note 5 = Grundkompetenz gut erreicht". Bis jetzt bedeutete eine 5 gut, eine gute Leistung; "Note 6 = Grundkompetenz deutlich übertroffen". Bis jetzt war eine 6 sehr gut. Vielleicht habe ich ein anderes Sprachverständnis, aber einen mächtigen Unterschied zur besseren Verständlichkeit sehe ich da nicht, aber durch die Detaillierung der Zeugnisse deutlich mehr Aufwand für die Lehrpersonen. – Die Noten mit Balken darzustellen, bringt vielleicht eine schnellere, aber dafür auch weniger klare Lesbarkeit. Wichtig scheint mir auf jeden Fall, dass nicht vor lauter Kompetenzorientierung die Orientierung im Bildungswesen verloren geht und wieder neuer Aufwand generiert wird.
Grundsätzlich rufe ich das Departement dazu auf, Aufwand und Administration für Bildungsaufgaben zu überprüfen, welche Lehrpersonen oder die Schulverwaltung betreffen, so z.B. bei den Schulevaluationen, die zweifellos effizienter durchgeführt werden könnten.
Nun noch eine Bemerkung zum ICT-Unterricht, zur Aussage von KR Merz: Wichtig ist bei den vielen neuen Medien, Kinder und Eltern zu informieren und mit den Eltern zusammen zu arbeiten. Der Computer als zusätzliches Übungsinstrument im Rechnen, in Sprachen etc. ist ebenfalls sinnvoll. Aber ganz sicher braucht es in der Primarschule dazu nicht ein neues, eigenes Fach. – Die Kinder sollen nicht noch mehr Stunden vor dem Bildschirm sitzen, sondern sparsam damit umgehen. Die Schule hat die Aufgabe gute Alternativen zu zeigen. – Sonst erreichen wir das gleiche Dilemma wie beim Sackgeld: Viele Eltern haben die Idee, schon dem Kindergartenkind viel Sackgeld zu geben, damit es den Umgang mit dem Geld lerne. – Folge ist: Die Kinder lernen durch das Geld vor allem zu konsumieren, haben später Mühe den Konsum zu reduzieren und verschulden sich. Gleich könnte es sich mit der Konsumabhängigkeit der Socialmedien verhalten.

Budget 2012, Departement für Erziehung und Kultur

6.12.2011 Wortmeldung
Herr Grossratspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren der Regierung und des Grossrates
Ich spreche zum AV, zur Produktegruppe "Schulevaluation und Schulentwicklung" auf S/86 der Budgetbotschaft. Es wird erläutert, dass Schulen, die sich in Richtung vermehrter Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen  entwickeln wollen, künftig im Rahmen lokaler Projekte unterstützt werden. Mögliche Projekte sollen auf  begründete Gesuche begleitet und befristet finanziell unterstützt. Dann heisst es, ich zittiere: "Seitdem die Zahl der kantonalen Entwicklungsprojekte zurückgegangen ist und die Geleiteten Schulen ihre lokalen Entwicklungen selbst an die Hand nehmen, haben die bewilligten Gesuche deutlich zugenommen. Mit einer weiteren Zunahme ist zu rechnen." Heisst das nun mit anderen Worten, dass die kantonale Reformflut, die noch lange von Kindern und Lehrpersonen ausgebadet werden darf oder muss, zwar abflacht, dass dafür nun in den Schulgemeinden alle möglichen alternativen Modelle ausprobiert werden sollen, wie z.B."Altersdurchmischtes Lernen", Arbeiten mit "Portfolio", oder Projekten mit den ansprechendsten und motivierendsten Namen, wie "Lernlandschaften", " Mosaikschulen", etc.? Da werden Raumwände abgerissen und Gruppen von ca. 40- 50Kindern von so genannten Coaches unterrichtet, dies nicht nur in der Sekundarstufe, sondern wie in Bürglen bereits in der Mittelstufe. Solche Entwicklungen bereiten nicht nur mir, sondern vielen Eltern von Schulkindern der betroffenen Schulgemeinden grosses Kopfzerbrechen. – Mag sein, dass einzelne Lehrkräfte begeistert sind von solchen neunen Modellen und solcher Schulunterricht einen Teil der Kindern motiviert und zur aktiven Mitarbeit ermuntert. – Doch haben wir genügend Lehrkräfte, die mit solchen speziellen Lernformen gut funktionieren und den Kindern das nötige Wissen fundiert weitergeben können oder werden vielleicht andere, bewährte Lehrkräfte zur früheren Pensionierung gezwungen? Argumentiert wird mit der zweifellos wichtigen Unterrichtsentwicklung. Doch wie vielbringend ist diese für die Kinder, wenn auf der anderen Seite jede erfahrene Lehrkraft längst bestätigt und auch durch eine Nationalfondstudie belegt werden konnte, dass vor allem Kinder mit tieferem Leistungsstand von einer Förderung in einer kleineren Klasse, ideal in Halbklassen sich besser konzentrieren und dadurch wesentlich mehr profitieren könnten. Genauso kann die Klassenlehrperson, die ihre eigenen Schüler am Besten kennt, ihre Kinder besser individuell fördern.  Natürlich gibt es für jedes Projekt und für jede Schulform Argumente dafür und dagegen. Es ist auch selbstverständlich, dass Unterrichtsmethoden immer wieder überprüft und optimiert werden müssen. Wesentlich ist ebenfalls, das nicht einfach, was neu ist, zum Vornherein gut oder schlecht ist. Ich erwarte jedoch, dass die lokalen Projekte gründlich angeschaut und sehr zurückhaltend bewilligt werden. Zuerst müssen Erfahrungen gesammelt und die Auswirkungen insbesondere in den abnehmenden Stufen genau evaluiert werden.
Betreffend Gesamtevaluationen von Schulen setze ich hingegen bezüglich auf Aufwand und Ertrag grosse Fragezeichen. Ich begrüsse deshalb, dass Selbstevaluationsinstrumente entwickelt werden, die in der Folge von den Schulleitungen, bei ihrer meines Erachtens wichtigsten Aufgabe, der Personalführung, eingesetzt werden können. Dadurch kann der Gesamtaufwand reduziert werden

IP Sexualpädagogik an Thurgauer Schulen

9. November, 2011  Fraktionssprecherin Verena Herzog, Frauenfeld
IP Sexualpädagogik an Thurgauer Schulen
Herr Grossratspräsident
Geschätzte Damen und Herren Regierungs- und Kantonsräte
Die SVP-Fraktion dankt dem Regierungsrat für die Beantwortung der gestellten Fragen. Für unsere Fraktion ist die Interpellation jetzt wichtig und nicht erst, wenn der Lehrplan 21 in Stein gemeisselt ist. – Unseres Erachtens ist Sexualerziehung primär Aufgabe der Eltern ist, da diese am Besten spüren, wann ihr Kind für dieses Thema neugierig und bereit ist, das heisst,  wann der richtige Zeitpunkt für einzelne Informationen und für die sexuelle Aufklärung da ist. Sexualität ist etwas sehr Persönliches. Um darüber zu reden, braucht das Kind eine wirkliche Vertrauensperson. Diesem Anspruch kann und muss nicht jede Lehrperson genügen.
In Anbetracht der häufig, vor allem ausländischen, frühreifen Mädchen ist die SVP-Fraktion jedoch mit der Regierung einig, dass im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention ein für alle Schülerinnen und Schüler obligatorischer, stufengerechter und auf die Anatomie und Physiologie beschränkter Sexualunterricht ab der Mittelstufe Sinn macht.
Die SVP-Fraktion ist mehrheitlich mit der jetzigen Praxis, abgestützt auf die Thurgauer Lehrpläne des KG, der PS und der OS einverstanden.
Eltern sollen jedoch über mögliche Einsätze  vorinformiert werden. Wichtig ist, dass die Lehrpersonen die Möglichkeit haben, eine von der Schulbehörde anerkannte Fachperson für den Sexualunterricht beizuziehen. Auf pornografische Videos und Anschauungsmaterial wie beispielsweise den propagierten Sexualkoffer, ist zu verzichten. Unverständlich ist für die SVP-Fraktion, dass den angehenden Lehrpersonen in der Ausbildung der PH Thurgau bereits für den Kindergarten und die Unterstufe der Sexualkoffer empfohlen wurde. Das hat mir eine Studentin der PHTG persönlich mitgeteilt.
Bezüglich Aids-Prävention ist das Angebot "Fairbag" zu unterstützen, bei welchem eine Beratungsperson und eine mit HIV betroffene Person einbezogen werden. Es wäre zu begrüssen, dass das Angebot Fairbag, sofern es die qualitativen Ansprüche erfüllt, nicht nur an der Kantonsschule Frauenfeld, sondern an sämtlichen Kantonsschulen eingesetzt würde.
Das Thema "Gender-Mainstreaming" muss weiterhin im Auge behalten werden. Der SVP-Fraktion ist die Wertevermittlung auf der Grundlage des Christlichen Denkens ein grosses Anliegen. Neue Lebensformen sind zu akzeptieren, aber sicher nicht an den Schulen zu propagieren.

Planungs- und Baugesetz § 92, "Parkplatzbewirtschaftung"

26.10.11 Wortmeldung
Herr Grossratspräsident
Geschätzte Damen und Herren Regierungs- und Kantonsräte
§92 entspricht in keiner Art und Weise der freien Marktwirtschaft und bringt im Gegenzug auch der Umwelt rein gar nichts! Der § 92  fördert vor allem die Bürokratie und ist schon wieder der Vorschriftwillen eine Vorschrift mehr! Er ist nichts anderes als eine verkappte neue Gebühr, respektive Steuer. Solche Paragraphen sind die beste Fördermassnahme des grenznahen süddeutschen Raumes. Es ist nicht Aufgabe der Politik, der Wirtschaft Steine in den Weg zu legen. Ihre Aufgabe ist, die Wirtschaft zu fördern. Deshalb bitte ich Sie, Schnick-Schnack aus dem Baugesetz zu streichen und zum Schnick-Schnack gehört § 92. Vielen Dank!

Interpellation "Eltern für die Schule interessieren"

26.10.2011  Fraktionssprecherin Verena Herzog. Frauenfeld
Herr Grossratspräsident
Geschätzte Damen und Herren Regierungs- und Kantonsräte
Die SVP-Fraktion dankt dem Regierungsrat über die sorgfältige Beantwortung der gestellten, wichtigen Fragen. Wir wissen alle, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus Voraussetzung für die erfolgreiche, persönliche und schulische Entwicklung des Kindes  ist. Der gegenseitige Informationsaustausch zwischen Eltern und Lehrpersonen fördert  gegenseitiges Verständnis und weckt Interesse für die Schule. Dies ermöglicht eine individuelle, bestmögliche Förderung des Kindes. Auch haben Eltern Anrecht sowohl über den Stand ihres Kindes,  als auch über schulische Neuerungen regelmässig informiert zu werden. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist in § 21 des Volksschulgesetzes geregelt und im Berufsauftrag der Lehrpersonen verankert.
Es braucht also keine neuen gesetzlichen Vorgaben, sondern diese Vorgaben wollen umgesetzt werden. Auch wenn Elterngespräche heute zum Teil aufwändiger und anspruchsvoller sind als früher, ist es trotzdem eine Tatsache, dass Eltern- und Schülergespräche ganz klar zum Berufsauftrag gehören. So heisst es im Berufsauftrag unter dem Passus „Zusammenarbeit“: „Mit diesem Passus wird gesagt, dass nicht nur Klassenlehrerinnen und -lehrer, sondern alle Lehrerinnen und Lehrer zum Wohle der Schülerinnen und Schüler und des ganzen Schulhauses zur Zusammenarbeit – nicht nur untereinander, sondern auch mit der Schulbehörde, den Eltern und den Diensten – verpflichtet sind.“ In Anbetracht dessen, dass eine  Arbeitsgruppe des Kantons den Berufsauftrag für Lehrerinnen und Lehrer der Volksschule überarbeitet und sich mit alternativen Arbeitszeitmodellen befasst, ist zudem jetzt ganz sicher der falsche Moment, um bezüglich Lektionenzahl zu feilschen. Die Schule muss anderweitig entlastet werden. Ich gehe mit den Lehrpersonen einig, dass in den letzten Jahren Schulplanungssitzungen und der administrative Aufwand zugenommen haben. Auch wurden der  Schule immer neue Aufgaben aufgebürdet, die klar in die Verantwortung der Eltern gehören. Aber die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus gehört zu den Kernaufgaben der Lehrpersonen. Die SVP-Fraktion ist mit den Interpellanten bezüglich der Wichtigkeit einig, dass Lehrpersonen bereits in der PHTG gut auf die Elternarbeit vorbereitet werden. – Bereits in der Ausbildung muss möglichst viel konkrete Elternarbeit erprobt werden können. Es freut uns deshalb, dass die Elternarbeit in der PHTG einen hohen Stellenwert hat. Auch die Weiterbetreuung der BerufseinsteigerInnen ist sehr wertvoll. In der Beantwortung vermisse ich Aussagen zur Weiterbildung von Lehrpersonen.  Ich bin jedoch überzeugt, dass es verschiedenste diesbezügliche Angebote gibt. Diese müssen allerdings genutzt und anschliessend im Unterricht umgesetzt werden. Die grösste Herausforderung der Elternarbeit ist, wie es gelingt, nicht nur die privilegierten Eltern, sondern alle Eltern zu erreichen. Bei Elterngesprächen und obligatorischen Schulbesuchen ist die SVP ganz klar der Meinung, dass § 21, der Eltern zur konkreten Mitarbeit verpflichtet, durchgesetzt werden muss, den Kindern zu liebe. Mein Wunsch ist, dass Elternbildung vor allem in der frühen Kindheit, aber auch im Schulalter so selbstverständlich wird wie das Zähneputzen, nach dem Motto: Mit Freude vorbeugen,  statt Jugendliche erst wenn sie im Leben quer stehen, mit hohen finanziellen Aufwendungen irgendwie zurechtbiegen.

Einheitliche Maturitätsprüfungen

03.10.11 Verena Herzog, Fraktionssprecherin, Frauenfeld
IP "einheitliche Maturitätsprüfungen an den Thurgauer Kantonsschulen und an der Pädagogischen Maturitätsschule
Sehr geehrter Herr Grossratspräsident
Geschätzte Damen und Herren des Regierungs- und des Grossrates
Die SVP- Fraktion bedankt sich beim Regierungsrat für die umfassende Beantwortung der Interpellation. – Die gestellten Fragen der Interpellantin sind nachvollziehbar. Zum einen praktizieren wir in unserem Kanton bereits die kantonal einheitlichen Aufnahmeprüfungen,  die ich sehr befürworte. Zum anderen sollen die Thurgauer Kantonsschüler bestmöglich auf ihr späteres Studium oder ihren späteren Beruf vorbereitet werden. Falls einheitliche Maturitätsprüfungen tatsächlich eine Qualitätssteigerung und mehr Chancengerechtigkeit bewirken könnten, wäre dies natürlich zu 100% unterstützenswert.
Betrachten wir jedoch die unterschiedlichen Maturitätstypen, die unsere Schüler abgestimmt auf ihre Fähigkeiten und Stärken sowie auf ihre späteren Berufsziele auswählen, macht eine Vereinheitlichung der Maturitätsprüfungen über den ganzen Kanton wenig Sinn. Je nach Profil sind grosse Anforderungsunterschiede z.Bsp. in den Hauptfächern Mathematik oder Deutsch die Folge. Müssten die Prüfungen über einen Leist geschlagen werden, müssten Minimalstandards geprüft werden, was zwangsläufig eine Nivellierung nach unten anstelle einer Qualitätssteigerung mit sich bringen würde.
Klare Anzeichen von Nivellierungen nach unten sind leider bereits auf Universitätsstufe, verursacht  durch das Bolognasystem, feststellbar, wie von Professoren verschiedener Universitäten geäussert wurde. Den gleichen Fehler müssen wir auf kantonaler Ebene nicht auch noch machen.
Eine Harmonisierung innerhalb der Kantone oder gar zwischen Kantonen hätte auch andere klare Nachteile, die vom Regierungsrat in der Beantwortung bereits ausführlich beleuchtet wurden.
 
Der Vorteil einer einheitlichen Maturitätsprüfung wäre also  lediglich die bessere Vergleichbarkeit der einzelnen Kantonsschulen. Eine bessere Vergleichbarkeit führt aber nicht automatisch zur Qualitätssteigerung. Das ist ein Trugschluss. Eine Vereinheitlichung, sprich Uniformierung ist absolut kein Garant für bessere Qualität.  
Wie erfolgreich die Maturanden der einzelnen Kantonsschulen sind, kann mit dem anschliessenden Studienerfolg oder Studienmisserfolg erkannt werden. Das AMH hat  die Möglichkeit, betreffend Studienerfolg oder Misserfolg der Thurgauer Absolventen der einzelnen Mittelschulen, an der ETH Zürich und den Universitäten entsprechende Ergebnisse einzuholen. Diese Ergebnisse müssten mit den einzelnen Mittelschulen ausgewertet und nötigenfalls Massnahmen zur Qualitätssteigerung eingeleitet werden.
Als sinnvollen Entwicklungsschritt unterstütze ich jedoch eine Harmonisierung innerhalb der einzelnen Kantonsschule vorstellen. Denn für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern ist es störend und nicht nachvollziehbar, wenn in der gleichen Schule in den einzelnen Fächern, insbesondere bei den schriftlichen Maturitätsprüfungen ganz unterschiedliche Anforderungen gestellt werden. Oder z.Bsp. in der Literatur bei dem einen Lehrer Kenntnisse von 3 Büchern, beim anderen Lehrer im gleichen Fach von 10 Büchern verlangt werden. Die Vereinheitlichung der Maturitätsprüfungen innerhalb der gleichen Fächer  in der gleichen Schule würde tatsächlich sehr zur Chancengerechtigkeit des einzelnen Schülers beitragen und die Zusammenarbeit der Lehrer innerhalb der Schule fördern. Trotzdem könnten die Profile der einzelnen Kantonsschulen als Qualitätsmarkenzeichen erhalten bleiben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Fraktionssprecherin zur Motion: Darlehen und Stipendien statt nur Stipendien (GRG Nr. 300)

Herr Grossratspräsident, Frau Regierungsrätin, Herren Regierungsräte,
Geschätzte Ratskolleginnen und Kollegen
Nicht nur immer davon sprechen, sondern auch tatsächlich Eigenverantwortung tragen, das ist ein Grundsatz der schweizerischen Volkspartei, der SVP! – So heisst es denn auch im Positionspapier Bildung der SVP Thurgau: "Es sollen Anreize für Studiendarlehen anstelle von Stipendien geschaffen werden. Stipendien werden nur für Erstausbildungen entrichtet. Für Zweitausbildungen werden zinslose Darlehen gewährt."  – Dasselbe gilt auch für die Tertiärausbildung.
Die SVP Fraktion steht deshalb selbstverständlich hinter der Forderung des Motionärs, wenigstens den verbliebenen Spielraum nach dem Beitritt zum interkantonalen Stipendienkonkordat maximal auszunützen. Mit der Begründung des Motionärs geht sie voll und ganz einig. – Die Hochschulabsolventen und auch die Absolventen einer Fachhochschule sind in der Regel in der Lage, einen Teil ihrer Ausbildungskosten zurückzuerstatten, es geht dabei nur um einen Drittel der Kosten – zwei Drittel sollen weiterhin als Stipendien entrichtet werden.
 
Mit der Antwort des Regierungsrates sind wir in folgenden Punkten einverstanden:
 
Die SVP-Fraktion teilt grundsätzlich die Überzeugung des volkswirtschaftlichen Nutzens von Ausbildungsbeiträgen, die gezielt und nicht nach dem Giesskannenprinzip entrichtet werden. – Auch soll allen talentierten und lernwilligen jungen Thurgauerinnen und Thurgauern mittels Stipendien oder Darlehen Aus- und Weiterbildung entsprechend ihrer Fähigkeiten unbedingt ermöglicht werden. – Die Entwicklung, dass nicht nur akademische, sondern vermehrt auch berufsqualifizierende Ausbildungen mit Stipendien oder Darlehen gefördert werden, ist ebenfalls ganz im Sinne der SVP. – Denn die Wirtschaft benötigt genauso handwerkliche Fachkräfte mit bester Ausbildung.
Aber dass bei Zweitausbildungen 80% der Berechtigten auf Darlehen verzichten, ist weniger nur auf die Befürchtungen der Verschuldung zurück zuführen, sondern viel mehr, weil es ganz einfach bequemer ist,  wenn man Stipendien, sprich geschenktes Geld erhält und sich nachher niemand mehr um Rückzahlung zu bemühen hat, das ist naheliegend und verständlich. Gleichzeitig ist es ein Zeichen, dass offensichtlich die Stipendien sehr grosszügig angesetzt sind, sodass die Darlehen nicht mehr benötigt werden.
Wenn der Kanton mit einem Totalaufwand von bis zu 8% des gewährten Dahrlehens pro Jahr rechnet, scheint bei dieser grosszügigen Berechnung die Belastung hoch. Der daraus resultierende Gesamtaufwand für Darlehen ist aber trotzdem bei 80% und nicht bei 100 % wie bei Stipendien. 
Zudem zeigt diese Kostenberechnung der Darlehensverwaltung deutlich, dass, wie zu befürchten war, wir uns mit dem Stipendienkonkordat ein Ei gelegt haben, indem mit der Bestimmung, dass max. 1/3 der Kosten als Darlehen aufgenommen werden darf, im Vergleich zu den Einsparungen,  die Verwaltungskosten sehr hoch ausfallen. – Die Lösung des Kantons Bern, dass die Kantonalbank im Sinne eines eigenen Beitrages zur Ausbildung der Jugend, die Bewirtschaftungskosten übernimmt, ist lobenswert und zur Verhinderung eines aufgeblähten Beamtenapparates sinnvoll.
Dass die Rückzahlung der Darlehen in eine Niedrigverdienstphase fällt, mag zutreffen.  Bezüglich Lebenskosten hat es jedoch jeder Einzelne selber in der Hand, was und wieviel er sich bereits in jungen Jahren leisten will oder ob er vielleicht auch bereit ist, anfänglich einen etwas einfacheren Lebensstandart in Kauf zu nehmen. – Das hat noch niemandem geschadet, im Gegenteil!
Ich könnte nun erneut den Regierungsrat auffordern,  sich noch weitere Möglichkeiten zu überlegen, um zinslose Darlehen attraktiver zu gestalten, wie ich das schon in der damaligen vorberatenden Kommission zum Stipendienkonkordat gefordert habe, zum Beispiel durch längere Rückzahlungsfristen. – Doch sind wir realistisch, solange der Geldhahn offen ist und nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Stipendien fliessen, bemüht sich kaum jemand freiwillig um andere Geldquellen, sprich Darlehen, die nach Abschluss der Ausbildung zurückgezahlt werden müssen. Dass dies auf freiwilliger Basis nicht funktioniert, zeigte sich in der Vergangenheit. Auch heute könnten Stipendien grundsätzlich zurückbezahlt werden. Doch die jetzige Stipendienregelung fördert offensichtlich viel eher eine ungesunde Anspruchshaltung.  Das zeigt sich darin, dass früher erhaltene Stipendien später, wenn es möglich wäre, kaum je zurückerstattet werden.
 Stipendien, geschenktes Geld, in einem späteren Zeitpunkt, in dem es dem Empfänger problemlos möglich wäre zurück zu erstatten, wäre aber eigentlich Ehrensache.
Das häufig angeführte Argument, dass die Empfänger von Stipendien diese in Form von Steuern zurück vergüten, stimmt aus zwei Gründen nicht: 1. auch die nicht Stipendienbezüger zahlen gleiche Steuern, 2. höhere Bildung heisst nicht automatisch höheres Einkommen und damit höhere Steuerkraft.
Zinslose Darlehen sind eine faire, Risiko lose Unterstützung, jedem eine Ausbildung zu ermöglichen, der es mit seiner Ausbildung auch wirklich Ernst meint. Es ist gleichzeitig eine Form, der immer häufiger werdenden Tendenz, einfach mal so auf Probe eine Ausbildung auf Kosten des Staates zu beginnen, entgegen zu wirken.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie die Motion, dass auf Tertiärstufe anstelle von nur Stipendien, ein Drittel Darlehen bezogen werden muss, zu unterstützen, zu Gunsten  des wirtschaftlichen Denkens des Bezügers, dass der Staat nicht eine automatische, selbstverständliche  Geldverteilungsmaschine ist und zu Gunsten eines effizienteren Mitteleinsatzes im Bildungswesen.
Vielen Dank!

Motion – Sicherstellung der Mundartsprache im Kindergarten

Der Regierungsrat wird beauftragt, alle Voraussetzungen und Vorkehrungen zu treffen und allenfalls das entsprechende Gesetz anzupassen, um sicherzustellen, dass die Unterrichtssprache auf Stufe Kindergarten in erster Linie Mundart ist.
Begründung:
Politische und wirtschaftliche Erfahrungen zeigen, dass klare Verhältnisse und Regelungen geschaffen werden sollen, solange dies noch ohne grosse Emotionen und unüberbrückbare Hindernisse möglich ist. Halten wir Sorge zu unserer Mundart bevor wir in wenigen Jahren entsprechende Fördergeldern dafür sprechen müssen. Gleichlautende Volksabstimmungen und diesbezügliche Diskussionen in Nachbarkantonen und in deren Bevölkerung wie auch zwischen Fachexperten haben unmissverständlich gezeigt, dass Hochdeutsch im Kindergarten nicht kindergerecht ist und keinen Vorteil bringt. In „20 Minuten“ hiess es: „Endlich wird unsere Muttersprache geschützt“. Um unsere scheinbaren Komplexe abzubauen und die im Pisa-Test 2000 festgestellte Leseschwäche zu verbessern, haben auch wir im Thurgau Weisungen zum Hochdeutsch als Unterrichtssprache erlassen (Beschluss 4 vom 06.01.2004). Mit Beschluss 502 vom 01.06.2004 erfolgten die Anpassungen der Deutschlehrpläne für den Kindergarten. Mittlerweile kennen wir die Erfahrungen und Studien, welche aufzeigen, dass die Kindergartenkinder mit Hochdeutsch beim Schuleintritt zwar etwas besser Hochdeutsch als die anderen sprechen, aber nach zwei Jahren keine Unterschiede mehr feststellbar sind. Unbestritten ist, dass sich hier aufwachsende Kinder aus fremdsprachigem Milieu dank der Mundart viel besser integrieren. Wie eine neue Studie des Nationalfonds aufzeigt, hat die schlechte Integration gar negative Auswirkungen bis hin zu höheren Bildungsabschlüssen. 
Ungünstig für die Mundartpflege ist auch, dass bereits 20% der StudentInnen an der Pädagogischen Maturitätsschule in Kreuzlingen aus Deutschland stammen. Bei künftigen Anstellungen muss deshalb speziell für die Kindergartenstufe auf die entsprechende Weichenstellung in der Sprache geachtet werden. Gleichzeitig sollen geeignete Massnahmen zur Stärkung des Lehrerberufs eingeleitet werden, die den eigenen LehreInnennachwuchs sicherstellen.
Unsere Mundart ist Teil unserer Kultur und Identität, zu der wir stehen dürfen und auch klar müssen. Sie muss in unserem gesamten Bildungswesen ihren stufengerechten Platz behalten und gefördert werden. Es darf  nicht sein, dass wir uns einmal mehr mit fadenscheinigen Begründungen als „Anpasser“ profilieren wollen.
Wuppenau, 29. Juni 2011
Hanspeter Gantenbein
Verena Herzog
Werner Indergand
 

Einfache Anfrage: „Konsequenzen des raschen Bevölkerungswachstums auf den Thurgau“

Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner steigt in der Schweiz durch den Zuzug aus dem Ausland netto um rund 80‘000 Menschen pro Jahr. Gründe sind die ungebremste Einwanderungsmöglichkeit als Folge der bilateralen Verträge betreffend der Personenfreizügigkeit sowie das momentan starke Wirtschaftswachstum und die grosse Nachfrage an Arbeitskräften in verschiedenen Erwerbsbereichen.
Ein grosser Teil der Zuzüger lässt sich in der Agglomeration Zürich nieder. Dies hat in den letzten Jahren zu einer rapiden und stark expansiven Entwicklung dieses Raumes geführt. Nachdem der Grossraum Zürich – Zug – Aargau kaum mehr Wohnungen zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen, verlagert sich dieser Boom auch in Richtung des Thurgaus.
Verschiedene Indikatoren weisen darauf hin, dass diese zur Überhitzung neigende Boomphase ein plötzliches Ende erfahren wird. Die kommende Zahlungsunfähigkeit Griechenlands, die viel zu hohe Verschuldung weiterer Euro-Staaten und der USA und  die daraus resultierende Steigerung zu hohen Inflationsraten wird die Konjunktur empfindliche bremsen und dem Boom ein unerwünschtes, abruptes Ende setzen. Die betroffene Exportwirtschaft und die davon abhängigen Zulieferanten, sowie die überhitzte Bauwirtschaft werden davon unmittelbar betroffen. Durch die negativen Auswirkungen auf das Ballungszentrum Zürich wird auch der Thurgau von dieser starken Wellenbewegung mitbetroffen sein.
Um den Konsequenzen des raschen, unkontrollierten Bevölkerungswachstums und seinem möglicherweise jähen Ende Rechnung tragen zu können, wird der Regierungsrat ersucht folgende Fragen zu beantworten:

  1. Mit welchen Zuzugszahlen rechnet der RR in den nächsten 5 Jahren. Welche Regionen sind davon am meisten betroffen?
  2. Welche Konsequenzen zieht er daraus für die Siedlungsentwicklung?
  3. Welchen Einfluss hat diese Entwicklung auf die  Preisentwicklung des Wohnungsbaus und der Mietpreise im Thurgau?
  4. Mit welchen Auswirkungen und Belastungen rechnet der Regierungsrat künftig auf Infrastrukturen sowie den individuellen- und den öffentlichen Verkehr? Welche Massnahmen sind diesbezüglich bereits geplant?
  5. Welche Auswirkungen hat die rasche Bevölkerungszunahme auf unsere Sozialwerke in den nächsten 3 – 7 Jahren?
  6. Wie flexibel ist die unter Frage 2.und 4. angesprochenen Planung der Siedlungsentwicklung und die ÖV-Entwicklung, um auf eine plötzliche Trendwende vorbereitet zu sein?
  7. Sieht der Regierungsrat Lenkungsmassnahmen vor, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

Ich danke dem Regierungsrat für eine umfassende Beantwortung der Fragen.
Frauenfeld, 24. Juni 2011
Verena Herzog


 

Einfache Anfrage: "Verdeckte Ermittlungen gegen Pädophile im Internet"

Seit Januar 2011 wird durch die neue Strafprozessordnung die verdeckte Ermittlung im Verdachtsfall verunmöglicht. Dieser Freipass für Pädophile im Internet muss unverzüglich und rigoros bekämpft werden. Was unternimmt die Thurgauer Regierung diesbezüglich?
Im vergangenen Jahr konnten allein im Kanton Zürich neun Pädophile in Chatrooms durch verdeckte Ermittlung der Polizei gefasst werden. Das ist nun nicht mehr möglich. Denn ab 1. Januar 2011 ist die neue eidgenössische Strafprozessordnung in Kraft. Sie regelt unter anderem die Ermittlungskompetenzen der Polizei bei Straftaten oder einem konkreten Verdacht. Durch diese neue Regelung fehlt eine explizite Rechtsgrundlage dafür, dass sich verdeckte Ermittler der Polizei im Internet als Kinder ausgeben dürfen, um nach Pädophilen zu fahnden. Viele Experten sind der Auffassung, dass es für die Polizei dadurch schwieriger wird, im Internet verdeckt zu ermitteln. Nach Aussagen von Bundesrätin Somaruga gelte es, die Rechtsprechung abzuwarten. Die Gerichte sollen beurteilen, ob verdeckte Ermittlung zulässig sei. Zudem teilte die Bundesrätin mit, dass unabhängig davon der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür sorge, dass keine Lücke entstehe, die sich pädophile Straftäter zunutze machen könnten. Die meisten Kantone hätten ihre Polizeigesetze bereits angepasst oder seien im Begriff, dies zu tun. Die nötigen Massnahmen seien eingeleitet.
Im Kanton Thurgau wird die Gesetzeslücke voraussichtlich ein Jahr bestehen. Im Entwurf des neuen Polizeigesetztes sieht der Regierungsrat vor, dass die Kantonspolizei Vorermittlungen ausserhalb von Strafuntersuchungen führen darf, um Straftaten zu verhindern. Auch in der Zwischenzeit muss jedoch alles unternommen werden, um Pädophile im Chatrooms aufspüren zu können. Denn jeder Pädophiliefall ist einer zuviel!
Ich bitte deshalb den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Was wurde im Kanton Thurgau in den letzten Jahren gegen die Internetpädophilie unternommen?
  2. Wie hat bisher die Zusammenarbeit in der Ostschweiz, respektive national und international funktioniert?
  3. Wurden im Kanton Thurgau und in der Ostschweiz Fälle von Internetpädophilie frühzeitig entdeckt? Wenn ja, wie viele in den letzten zehn Jahren?
  4. Was gedenkt der Regierungsrat im laufenden Jahr, bis zur Inkraftsetzung des diesbezüglich überarbeiteten Polizeigesetzes, zur Bekämpfung der Internetpädophilie zu tun?
  5. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass die Internetpädophilie wirksamer mindestens auf nationaler Ebene bekämpft werden müsste?
  6. Wenn ja, setzt er sich dafür ein, dass die neue Straffprozessordnung diesbezüglich wieder geändert wird? 

Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich dem Regierungsrat.
Frauenfeld, 16.Februar, 2011
Verena Herzog